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Donnerstag, 19. November 2015

Alle Personalausweise sind ungültig

Alle Personalausweise sind ungültig


Ich nehme mal die Veröffentlichung der "Braunschweiger Zeitung" vom 18.11.2015 zum Anlaß über den ungültigen Personalausweis zu schreiben, da auch viele nicht wissen, was der Ausweis bedeutet.

Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland ist ungültig, weil er nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Ausweis verstößt gegen das PAuswG.

Beispiel: Siehe 1. Familienname und Geburtsname

Im Ausweis ist nur der Name zu sehen, nicht der Familienname. Schauen Sie nach, wenn Sie einen Ausweis besitzen. Anmerkung: Staatenlose besitzen Personalausweise. Glauben Sie nicht, dann prüfen Sie mal, indem Sie z. B. nach "staatenlos übereinkommen" googeln.

Name - Familienname ist juristisch ein wesentlicher Unterschied.

Auszug aus dem PAuswG zum Beweis:

§ 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten

(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:
1.
Familienname und Geburtsname,
2.
Vornamen,
3.
Doktorgrad,
4.
Tag und Ort der Geburt,
5.
Lichtbild,
6.
Unterschrift,
7.
Größe,
8.
Farbe der Augen,
9.
Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe „keine Hauptwohnung in Deutschland“,
10.
Staatsangehörigkeit,
11.
Seriennummer und
12.
Ordensname, Künstlername.

Der Ausweis verstößt auch gegen die Bundesgesetzblätter.

Alle Besitzer eines Personalausweises haben nach dem Gesetz den Ausweis wegen der Ungültigkeit "vorzulegen". Dazu ist der Besitzer gemäß § 27 (1) 1. usw. verpflichtet. Denn es sind unrichtige Angaben enthalten.

Auszug aus dem PAuswG zum Beweis:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 27 Pflichten des Ausweisinhabers

(1) Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich
1.
den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist,
2.
auf Verlangen den alten Ausweis beim Empfang eines neuen Ausweises abzugeben,
3.
den Verlust des Ausweises anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens diesen vorzulegen,
4.
den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
5.
anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.
(2) Der Personalausweisinhaber hat zumutbare Maßnahmen zu treffen, damit keine andere Person Kenntnis von der Geheimnummer erlangt. Die Geheimnummer darf insbesondere nicht auf dem Personalausweis vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit diesem aufbewahrt werden. Ist dem Personalausweisinhaber bekannt, dass die Geheimnummer Dritten zur Kenntnis gelangt ist, soll er diese unverzüglich ändern oder die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausschalten lassen.
(3) Der Personalausweisinhaber soll durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass der elektronische Identitätsnachweis gemäß § 18 nur in einer Umgebung eingesetzt wird, die nach dem jeweiligen Stand der Technik als sicher anzusehen ist. Dabei soll er insbesondere solche technischen Systeme und Bestandteile einsetzen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als für diesen Einsatzzweck sicher bewertet werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 28 Ungültigkeit

(1) Ein Ausweis ist ungültig, wenn
1.
er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist,
2.
Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind,
3.
die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder
4.
gegen den Ausweisinhaber eine Anordnung im Sinne des § 6a Absatz 2 ergangen ist und er den Geltungsbereich dieses Gesetzes verlassen hat.
(2) Eine Personalausweisbehörde hat einen Ausweis für ungültig zu erklären, wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.
(3) Störungen der Funktionsfähigkeit des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediums berühren nicht die Gültigkeit des Personalausweises.  

Siehe auch: https://www.youtube.com/watch?v=uztungBLP0w 

Sonntag, 8. November 2015

Öffentlicher Antrag an das kriminelle "Amtsgericht Wolfenbüttel"

Öffentlicher Antrag an das sog. "Amtsgericht Wolfenbüttel"


Betr.: Schreiben vom 02.11.2015 - Geschäftsnummer: E 5331



Einleitung für die Leser:

Für das Amtsgericht Wolfenbüttel ist die Erde vermutlich noch eine flache Scheibe oder?

Den Eindruck gewinnt man, wenn man mit diesem nichtstaatlichen Gericht zu tun hat.
Das Gericht behauptet staatlich zu sein, aber begründet es nicht, weil es das auch nicht kann.
Denn die Bundesrepublik Deutschland ist nachweislich nur eine Staatssimulation.
Zitate von Carlo Schmid beweisen dies eindeutig.

Das Gericht verwies mich am 29.10.2015 gewalttätig aus dem Gebäude als ich einen Antrag als Staatsangehöriger des Bundesstaates Preußen 1913 stellen wollte. Dazu kann ich normalerweise diese Verwaltungsstelle nutzen.
Das Gericht akzeptiert generell aber nur Anträge von staatenlosen Personen der Bundesrepublik Deutschland.
Daher wollte mich das Gericht austricksen und verlangte von mir einen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland. Der Ausweis enthält keinen Nachweis für eine Staatsangehörigkeit, sondern läßt nur eine Staatsangehörigkeit vermuten, wie jeder informierte Mensch weiß.
Außerdem ist der Personalausweis aus mehreren Gründen rechtswidrig. Auch wenn ich einen solchen Ausweis vorgelegt hätte, hätte es nicht so gewertet werden dürfen, wie es das sog. Gericht getan hätte. Daran erkennt man schon die Inkompetenz des Gerichtes. Ein ordentliches Gericht hätte mich darauf hingewiesen, daß Personalausweise rechtswidrig sind.

Gegendarstellung mit Anträgen zum Schreiben von der Direktorin Niemuth:

Erstmal ist festzustellen, daß das Schreiben eigentlich nichtig ist. Ein Grund dafür ist die fehlende Unterschrift der Direktorin. Aber auch die Unterschrift der Frau Sarre ist ungenügend.

Weiter ist festzustellen, daß das Schreiben rechtswidrig beglaubigt ist.

Das die Erde damals eine Kugel und keine flache Scheibe war, konnten viele auch nicht nachvollziehen. Deshalb kann die sog. Direktorin und Frau Sarre nicht nachvollziehen, daß ich eine Staatsangehörigkeit zum Bundesstaat Preußen gemäß RuStAG 1913 besitze, die ich auch gemäß meiner Abstammung eindeutig und anerkannt nachgewiesen hatte. 

Herr Ministerpräsident Weil (SPD) wurde darüber informiert. Ist die Direktorin und Frau Sarre auch in der SPD oder warum dürfen die Personen weiter gegen Gesetze arbeiten?

Frau Direktorin, begründen Sie mir bitte die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Wolfenbüttel. 
Begründen Sie, ob die von Ihnen nicht klar angeführten Verfahrensordnungen in dem Rechtskreis gemäß meiner Staatsangehörigkeit Bundesstaat Preußen 1913 anwendbar sind.

Frau Direktorin Niemuth, ich akzeptiere nur gemäß SHAEF-Gesetz zugelassene Personen, die eine ordentliche Staatsangehörigkeit besitzen, die nichts mit Adolf Hitler zu tun hat. Die Erfahrung hat gezeigt, daß generell alle Richterinnen/Richter usw,, die in bedenklicher Verbindung zu Adolf Hitler stehen, z. B. über die Verordnung vom 05.02.1934, rechtswidrig arbeiten und daher nicht zuständig sein können.

Beispiel, wo der Verwaltungsgerichtspräsident Harms im Jahr 2001 in Braunschweig meinen Wahleinspruch wegen rechtswidriger Wahlen abgewiesen hatte. Sogar das besonders SPD- politisierte Bundesverfassungsgericht hatte meinen Fall rechtswidrig bearbeitet und nach Annahme der Beschwerde abgewiesen. 

Plötzlich konmt eine Entscheidung, daß alle Wahlen bis mind. 2012 rechtswidrig waren.
Gut, daß an andere Menschen die folgenden Entscheidungen erreicht haben. 

Siehe: Am 25.07.2012 hat das BVerfG (2 BvF 3/11;- 2 BvR 2670/112 BvE 9/11) (nicht zum ersten Mal) Regelungen des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Somit ist nachgewiesen, daß meine Vorträge wohl doch nicht so rechtsirrig und unbegründet sind, wie kriminelle Gerichte behaupten.
    
1. Antrag

Hiermit beantrage ich, das Schreiben zu korrigieren und vorschriftsmäßig zu unterschreiben.

2. Antrag

Alle Rechtsverstöße zu korrigieren. Siehe auch mein Fax vom 02.11.2015

Dies bedeutet, diesen Fall wegen der Unzuständigkeit des Gerichtes an die zuständige Militärregierung der Alliierten zur Überprüfung/Berichtigung zu übermitteln.
Siehe Bundesgesetzblatt aus dem Jahre 1994, falls Sie die Zuständigkeit der Alliierten bezweifeln. Ansonsten siehe Gesetz Nr. 2 und Verordnung Nr. 2 (SHAEF) der Alliierten.

Bemerkung an das Gericht:

Ich widerspreche inhaltlich Ihrem Schreiben vom 02.11.2015, soweit ich dem nicht ausdrücklich zustimme.

Wieviel Gegenbeweise brauchen Sie?

Hier ist einer von einem anderen Menschen:

http://mp3kulturstudio.whiteops.de/kt/gelberschein.pdf

Und die Entscheidung des EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) im Fall Sürmeli gegen Germany sollten Sie auch kennen. Dort steht im Prinzip, daß die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsstaat ist und kein effektiver Rechtsschutz gegeben ist.

http://www.jugendamt-wesel.com/Selim_Suermeli_ZEB/CEED_Selim_Suermeli.htm 

Ein Schreiben mit meiner Unterschrift für diesen Blogtext bekommen Sie auch noch per Fax. 

Für alle Leser noch der ursprüngliche Text (Fax an das Gericht):



Fazit: 

Es gibt immer noch Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland und der EGMR ist überfordert. Was nützt eine EGMR-Entscheidung, wenn Frau Merkel (CDU), Sigmar Gabriel (SPD) usw. diese nicht beachtet und die Menschenrechte weiter mißachtet werden?