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Sonntag, 26. Juni 2016

Nachgewiesene Rechtsbeugung in der "BRD"-Justiz - Das "Deutsche Reich" ist nachweislich nicht untergegangen!

"BRD"-Justiz beugt das Recht

Sogenannte Sozialgerichte betrügen die Menschen, indem diese das Recht beugen, wie mehrere ähnliche Fälle eindeutig beweisen. Dies kann man im nachfolgenden Text nachlesen.

Man muß sich mal fragen, warum Urteile etc. von der "BRD"-Justiz fast immer nicht ordentlich unterschrieben sind. Liegt es an der fehlenden Souveränität der "BRD"?

Die Urteile sind nicht ordentlich unterschrieben. Es unterschreiben sog. Beamtinnen, die keine Beamtinnen sind usw.. Sog. Richterinnen und Richter unterschreiben gar nicht. Na toll!
Liegt es daran, daß es keine staatlichen Richterinnen und Richter sind?
Warum belügen die sog. "BRD"-Gerichte die Menschen/Personen?

Der Bundestag schrieb dies:

http://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964




Die Sozialgerichte schreiben falsch: Das "Deutsche Reich" ist untergegangen.

Siehe Sozialgericht Dresden           S 5 SV 31/13          15.05.2013
          Sozialgericht Braunschweig S 21 AS 3567/14    20.01.2015
          LSG Niedersachsen-Bremen · Beschluss vom 12. Mai 2014 · Az. L 8 SO 31/14 B ER

Zu dem rechtswidrigen "Urteil":

Siehe im letzten Absatz. Dort schreibt das sog. Gericht (mehrere sog. Richterinnen und Richter - also kein Fehler, sondern vorsätzlicher Betrug) falsch, daß das "Deutsche Reich" untergegangen ist.





Die sog. Gerichte haben die sog. Rechtsprechung bis heute nicht korrigiert, obwohl die Gerichte auf die offenkundigen Fehler hingewiesen worden sind. Der Grund dafür dürfte klar sein. Vermutlich gibt es eine "politische" Anweisung, damit nicht gezahlt werden muß.

Ich schildere hier mal einige Täuschungen des sog. Gerichtes:

Der Antragsteller wird vom sog. Gericht getäuscht und belogen. Denn bei Rdnr. 8 verschweigt das sog. Gericht, daß die Bundesrepublik Deutschland die Treuhandverwaltung der Alliierten gemäß Grundgesetz usw. ist. Die Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland muß gemäß Art. 25 GG usw. den HLKO-Anspruch ordentlich bearbeiten. Wer die zuständige Macht ist, braucht der Antragsteller nicht zu wissen. Es gelten die Rechtsgrundsätze. Der Antragsteller reicht etwas ein und hat nach Treu und Glauben das richtige Ergebnis von der Verwaltung zu bekommen. Und bisher  gelten noch die Rechtsvorschriften der Alliierten. Siehe z. B. GG. 
In Rdnr. 18 wird vom sog. Gericht falsch behauptet, das Recht der Bundesrepublik Deutschland sieht die Zahlung von HLKO-Leistungen nicht vor. Dem ist nachweislich nicht so. Siehe Art. 25 GG.
Siehe auch andere Artikel des GG, wie z. B. Art. 123 in Bezug auf das Deutsche Reich.

Neue Urteile sagen aus, daß die HLKO-Sache angeblich von den Verwaltungsgerichten bearbeitet werden müßten. Genau genommen ist das alles unsinn, da die Gerichte nicht der AEMR usw. entsprechen. Aber man hat ja hier keine Gerichte, die sich an Gottes Worte halten...