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Donnerstag, 4. Mai 2017

Gemäß der Polizei gibt es kein Staatsoberhaupt in Niedersachsen !!!

Was Polizisten, Juristen usw. oft nicht wissen:

Liebe Leserinnen und Leser,

nehmen wir einmal an, daß die Niedersächsische Verfassung gültig ist.

Dann steht geschrieben, daß es einen Rechtsstaat Niedersachsen gibt, der sich in einem Staat Bundesrepublik Deutschland befindet. Darüber kann man schonmal nachdenken, denn, darf es 2 Staaten auf dem selben Gebiet geben? Ist das mit dem Völkerrecht vereinbar?

Siehe Artikel 1 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung:

"(2) Das Land Niedersachsen ist ein freiheitlicher, republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland und Teil der europäischen Völkergemeinschaft."

Wenn Niedersachsen ein Staat ist, dann muß auch ein Staatsoberhaupt existieren. Wann und wo wurde es vom Staatsvolk gewählt?

Es wurde nie gewählt gemäß Auskunft der Wahlleiter.

Die "Landesregierung" Niedersachsen schrieb am 04.05.2017 (Schreiben lag bei Post-Erstellung noch nicht vor und wurde, weil es sehr interessant ist, nachträglich zugefügt):

"
Hallo Herr Scherer,

Niedersachsen ist kein Staat, sondern ein Land der föderal organisierten Bundesrepublik (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland). Es gibt also weder ein "Oberhaupt" des Staates noch ein "Staatsvolk". Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen wählen alle fünf Jahre das Landesparlament, den Landtag. Der Landtag wählt mit Mehrheit den Regierungschef, den Ministerpräsidenten. Das ist Stephan Weil. Die nächste Landtagswahl ist im Januar 2018.

Freundliche Grüße 

Pressestelle der niedersächsischen Landesregierung" 

Danke an Herr Michael Jürdens aus der "Staatskanzlei Niedersachsen" für die Antwort.

Somit fehlt die Kontrolle über den Ministerpräsidenten durch ein Staatsoberhaupt. Man kann sich also nicht wirksam über den Ministerpräsidenten etc. beschweren.

Kein sog. Staatsbediensteter (Polizei etc.) konnte oder wollte mir die Anschrift des Staatsoberhauptes vom Rechtsstaat Niedersachsen nennen oder geben.

Auch das sog. Verwaltungsgericht Braunschweig, welches die Verwaltungsstruktur kennen müßte, konnte mir ein Staatsoberhaupt nennen. Der Präsident Herr Bartsch verweigerte eine mündliche Stellungnahme dazu.

Somit verstoßen alle sog. Staatsbediensteten gegen die Verfassung gemäß Art. 60.

Mal sehen, ob ich eine Antwort von Herrn "Ministerpräsident" Weil (SPD) dazu bekomme, die ich dann hier veröffentlichen könnte. Denn Herr Ministerpräsident ist nur der oberste Minister in einer Staatssimulation. Er ist kein Staatsoberhaupt.

Ein bissl herausfordernd:

Kann mir wer aufzeigen, wo das Staatsoberhaupt vom Staat Niedersachsen in der Verfassung definiert ist?

Die Polizei in Niedersachsen blieb mir, auf alle Fragen, die ich dazu gestellt habe, die Antwort schuldig.