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Samstag, 17. Februar 2018

Versammlungsgesetz ungültig

Liebe Leser, 

das

Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)


muß ungültig sein, wie man hier erkennen kann: 

Man beachte im folgenden sogenannten aktuellen Gesetzestext die Worte: "Deutsche Mark"

Dort steht: 

"(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 5 mit einer Geldbuße bis tausend Deutsche Mark und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 bis 8 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Deutsche Mark geahndet werden."

http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__29.html

Was aus meiner kurzen Veröffentlichung resultiert dürfte klar sein oder?

Auslöser für die Veröffentlichung war dieser Film: https://www.youtube.com/watch?v=Br4wJg9vziQ&t=381s

Ich frage mich, ob die Polizei oder der Landkreis überhaupt irgendetwas richtig macht.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird nicht eingehalten. Sie verstoßen in dem Film gegen Artikel 30, Artikel 19 usw. der AEMR.

In Artikel 19 steht ganz klar, daß keine Grenzen gesetzt werden dürfen, damit eben nicht die Informationen an die anderen Menschen unterdrückt werden. 

Die Polizei und der Herr Pöschke haben die Informationen, die an die anderen Menschen gerichtet waren rechtswidrig unterdrückt.





Freitag, 16. Februar 2018