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Donnerstag, 12. Dezember 2019

Hartz IV-Empfänger bekommen kein Weihnachtsgeld

Grüß Gott

Weihnachten ist das Fest, welches mit Jesus, Gott usw. zu tun hat.

Einige haben davon keine Kentnisse, wie ich feststellen mußte. Für diese Personen gibt es nur noch Weihnachten mit Weihnachtsmännern. Armes Deutschland!

Hartz IV-Empfänger bekommen gemäß Zitat der Braunschweiger Zeitung keine Mittel (Geld etc.) für das Weihnachtsfest.

Zitat der BZ vom 12.12.2019 auf der Seite "DEBATTE":

Ulrich Lille (Diakonie-Präsident) sagte: "Weihnachten ist in Hartz IV nicht vorgesehen."

Er kritisiert, daß Hartz IV-Empfängern/armen Menschen keine Extra-Ausgaben für das Weihnachtsfest zugestanden werden.

Das Sozialgericht Braunschweig hatte ich u. a. damit im Rahmen einer Klage beschäftigt. Es sah keine Erfolgsaussichten, obwohl ich ganz klar im Recht bin.
Das Sozialgericht Braunschweig war/ist übrigens nie für meine Klage zuständig gewesen, da es kein Gericht für Menschen ist. Der Mensch darf das Gericht nicht betreten, sondern nur die Person.
Das habe ich ausprobiert. Ich sagte den Mitarbeitern des sog. Gerichtes, daß ich der Mensch Dirk bin und das Gericht betreten möchte, um die Zuständigkeit zu klären. Die Wachtmeister verweigerten mir den Zutritt. Dann zog ich einen Brief mit einer fremden Adresse aus der Tasche. Die Wachtmeister betrachteten es als Ersatzausweis einer Person "Dirk Scherer". Dann durfte ich das Gericht als "falsche Person" betreten. Somit hatte mich das sog. Sozialgericht Braunschweig rechtwidrig und verbotenerweise personifiziert. Weil die Person "Dirk Scherer" gehört dem "Staat" "Niedersachsen".
Niedersachsen ist aber kein völkerrechtlicher Staat, denn es gibt z. B. kein echtes Staatsvolk!

Kein Polizist, Richter etc. konnte mir einen Staatsangehörigen von Niedersachsen per Urkunde nachweisen. Die Personen in Niedersachsen laufen generell mit einer verbotenen Gleichschaltungsstaatsangehörigkeit ("deutsch") von Adolf Hitler durch das Treuhandgebiet.
Siehe "deutsch" im Personalausweis!
Wer es bewiesen haben will, kann sich die Staatsangehörigkeitsgesetze/Gesetzesblätter dazu durchlesen.  

Auszug aus dem Sozialgerichtsbescheid (kein Urteil):

Der Richter schreibt im Prinzip, ich könne mir mein Gericht aussuchen, aber das Problem ist, es gibt keine wirksamen-, echten Gerichte!

Frage an den sog. Richter: Welches echte Gericht für Menschen wird von der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland AG) gewürdigt?

Beweis:

Bund ist Deutschland AG:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/Beteiligungsberichte/liste-mit-bund-verbundene-unternehmen.html

Deswegen auch die Aussage von Herrn Sigmar Gabriel:

https://www.youtube.com/watch?v=mwVOVWgLnWY

https://dejure.org/gesetze/AktG/15.html

Siehe GG Art. 133, UN-Charta usw....

Das Sozialgericht in Braunschweig hat keine staatlichen Richter (Beamte) etc..
Beweis kann erbracht werden. Beweise verschwinden oft, wie auf Facebook die Aussagen von MdB Ströbele in Bezug auf Herrn Edward Snowden, Dr. Gysi zum Besatzungsstatut usw..
Ich vermute, daß die Alliierten hier zensieren... Das ist gegen Gottes Wille, weil die Gerechtigkeit "untergraben" wird.









Somit verletzen Politiker/Richter usw. die Vorgaben der Bibel, der UN-Charta, der UDHR, Potsdamer Abkommen des GG (Art. 1 GG) usw.. Sie versündigten sich damit bis zur Todsünde.

Das Problem ist, die Bundesregierung usw. wird nicht wirksam/ordentlich kontrolliert. Die Politiker/Richter kann man nicht verklagen, weil das System die Sünder/Verbrecher schützt.

Aber vor Gott werden diese Menschen sich nicht schützen können...







Freitag, 5. Juli 2019

Erzwingungshaft ist verboten (auch bei GEZ)

Lieber Leser,

am 12.12.2019 neu dazu:

Bundeskanzlerin Merkel der "BRD" gibt Zwangsmitgliedschaften zu!

Siehe ab Minute 3:14:

https://www.youtube.com/watch?v=7VwHswmJ4yQ&t=1s

Die Richterinnen und Richter usw. handeln in der Bundesrepublik Deutschland alle gegen die Menschen- und Grundrechte, weil sie z. B. die AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) nicht beachten. Aber andere Gesetze werden entgegen der Grundrechte nie beachtet, ansonsten gebe es das verbotene Hartz IV nicht. Der Artikel 27 der AEMR ist eindeutig! Der Beitragsservice usw. darf daher überhaupt nichts an Beiträgen fordern!!! Das ist Betrug usw. ...

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland nachweislich keine unabhängigen Staatsanwaltschaften, daher wird auch nichts gegen den Beitragsserivce. bzw. deren Verantwortlichen strafrechtlich unternommen. Siehe EUGH-Entscheidungen z. B. hier: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/eugh-deutsche-staatsanwaelte-duerfen-eu-haftbefehl-nicht-ausstellen-a-1269623.html

Die Erzwingungshaft ist schon deshalb bei GEZ-Sachen verboten, weil die ZPO bereinigt wurde.

Die GEZ bezieht sich z. B. auf den § 802g ZPO!

Siehe Bundesbereinigungsgesetze!

Die Anwendung der ZPO ist deshalb strafbar.

Jedes sog. Gerichtsverfahren unter Anwendung der bereinigten ZPO ist absolut unzulässig und verboten.

Jeder Richter usw., der ungültige Recht(s)normen anwendet macht sich schuldig (auch in Bezug auf Gott).

Das EGBGB Art. 6 verbietet auch die Anwendung von Recht(s)normen, die gegen die Grundrechte verstoßen!
Und da die Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland nachweislich alle unter fehlendem Grundrechtsschutz stattfinden, weil der Bundesverfassungsgerichtspräsident in der Sendung mit Frau Maischberger zugegeben hat, daß er die meisten Verfassungsbeschwerden abweist, weil sein Gericht überlastet ist, ist kein Verfahren mehr gemäß AEMR Art. 10 usw. gegeben.
Es gibt aber noch viele weitere Gründe, warum die sog. Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland recht(s)widrig sind.

Siehe z. B.: https://www.youtube.com/watch?v=p6R_ffczv_g
oder
https://www.youtube.com/watch?v=-12d_7ixqXU

Also verstoßen Politiker, Richter usw. gegen die AEMR, weil z. B. gegen Art. 28 AEMR verstoßen wird.
Denn wäre die entsprechende Ordnung da, dann wäre eigentlich jeder Mensch fast zufrieden oder sogar ganz zufrieden.

Die Richter. Politiker usw. sagen einem immer wieder, sie seien an das Gesetz gebunden, aber Richter usw., die sich auf Gesetze berufen, die gegen Menschen- und Grundrechte verstoßen, sind nicht unsere  Richter usw. gemäß AEMR. Jetzt kann sich jeder überlegen, ob es alle Richter usw. in der Bundesrepublik Deutschland sind.

Denn es gilt gemäß DRiG:

"
§ 9 Voraussetzungen für die Berufungen


In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
1.
Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
2.
die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3.
die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5 bis 7) und
4.
über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt."

Davon kann ich gemäß meiner Verfahren nichts erkennen...

Keine Richterin oder Richter in der Bundesrepublik Deutschland, der entgegen der AEMR arbeitet, hat die Voraussetzungen gemäß § 9 DRiG!!!

Alle verletzen die originale AEMR...

Ein Richter, der das Gesetz nicht kennt, kann niemals die Gewähr bieten, für die freiheitliche-, demokratische Grundordnung einzutreten.

Art. 139 GG sagt auch entsprechendes aus.

Auch der Überleitungsvertrag ist zu beachten.

Der 2+4 Vertrag ist juristisch ungültig, da der Inhalt teilweise täuschend ist und die Unterschriften nicht der Recht(s)norm entsprechen.

Somit gilt auch Gesetz Nr. I der Militärregierung - Deutschland, Kontroll-Gebiet des Obersten Befehlshabers

Gemeint ist besonders "Aufhebung des Nationalsozialistischen Rechts"

Siehe Artikel I usw.

Prüft man genau, so wird man feststellen, daß immer noch Nationalsozialistisches Recht nach 1949 bis heute angewendet wurde und wird.

Das hier ist ein Schnellschuß für die Opfer der GEZ und wird später noch weiter ausgeführt.

Wichtige Schlußbemerkung:

Wo sind jetzt Richter usw. gemäß AEMR zu finden, wo man klagen kann?
Die Gerichte, die aufklären, beraten usw. müssen wohl erst geschaffen werden. Ich konnte bisher nur Gerichte finden, die gegen Gesetze gemäß AEMR verstoßen.
Und die Polizei handelt auch gegen die Menschenrechte und macht sich mit Aussetzung usw. strafbar.

Aber Gott soll ja angeblich Sünder (auch Todsünder) bestrafen oder?

Und ihr habt ja Gott gemäß GG-Präambel anerkannt!

Für die unerfahrenen Leser; GG=Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und AEMR=Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Und es gibt mehrere Versionen der AEMR. Den Unterschied kann man z. B. am Art. 21 Abs. 1 feststellen. Für mich gibt es eine Originalversion und mehrere Bundesversionen.







Montag, 20. Mai 2019

Amnesty International handelt gegen die Menschenrechte

Werte Leser,

hier wird erklärt, wie z. B. Amnesty International die Menschen betrügt, indem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) gefälscht wiedergegeben wird.

Das ist strafbar gemäß: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html

Das Original der AEMR sieht bisher ( am 20.05.2019) folgendermaßen aus (siehe untenstehenden Link, der mit einem Sternchen gekennzeichnet ist *):

Da der Link nicht von mir stammt, kann der Inhalt auch verfälscht werden...
Bitte also auf Richtigkeit überprüfen.

Im Original steht unter Artikel 21 Abs.1 folgendes:

"Article 21.
Everyone has the right to take part in the government of his country, directly or through freely chosen representatives." 
*
https://documents-dds-ny.un.org/doc/RESOLUTION/GEN/NR0/043/88/IMG/NR004388.pdf?OpenElement

Auf der Seite (https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte) von Amnesty International oder in den aktuellen Informationen von AI kann man die Fälschungen nachlesen.

Seite von AI:

https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte







Montag, 7. Januar 2019

Deutscher Bundeswehrverband handelt recht(s)widrig

Der Deutsche Bundeswehrverband handelt gegen das Grundsatzprogramm (https://www.dbwv.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Der_Verband/Struktur_und_Organisation/Satzung/Grundsatzprogramm.pdf)

Der DBwV, vertreten durch den Vorstand (https://www.dbwv.de/der-verband/struktur-organisation/vorstand/), hält sich nicht an die Regeln.

Ich hatte versucht Beratung, Recht(s)schutz usw. in Bezug auf das Alimentationsprinzip zu erhalten.
Alles wurde auf Bundesebene verweigert.

Im Grundsatzprogramm steht ganz klar unter Dienst am Mitglied:

"Die unmittelbare Unterstützung, Beratung und Betreuung seiner Mitglieder durch seine Landes- und Bundesgeschäftsstellen und seine Vorstände auf allen verbandlichen Ebenen ist zentraler Daseinszweck des Verbandes."

Ich kann mich als Mitglied nur noch wundern...

Der Bundeswehrverband schreibt auch im Grundsatzprogramm:

"
A. Selbstverständnis des Deutschen BundeswehrVerbandes Einheits- und Spitzenorganisation Der Deutsche BundeswehrVerband ist die unabhängige Einheits- und Spitzenorganisation zur Vertretung der allgemeinen, ideellen, sozialen und beruflichen Interessen aller aktiven und ehemaligen Soldaten*) deutscher Streitkräfte, der Zivilbeschäftigten der Bundeswehr, der Reservisten und freiwillig Wehrdienstleistenden sowie ihrer Familienangehörigen und Hinterbliebenen gegenüber Parlament, Regierung, Gesellschaft und Öffentlichkeit in Deutschland und Europa."

Auch von einer Vertretung der allgemeinen, ideellen, sozialen- und beruflichen Interessen ist nichts zu erkennen.

Und auch die Präambel wird vom Verband nicht berücksichtigt...

Dort steht:
"
Präambel

Der Deutsche BundeswehrVerband bekräftigt seine Mitverantwortung für Frieden in Freiheit und Gerechtigkeit, sein Einstehen für die Grundsätze und Werte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, seine Mitwirkung an der europäischen Einigung und am Ausbau der internationalen Weltordnung auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen."

Und von einer soldatischen Treuepflicht, die der Verband unter "Identität" äußert ist vom Verband auch nichts zu erkennen... Auch die darin beschriebene besondere Glaubwürdigkeit ist nicht vorhanden.

Und der Verband verstößt auch gegen die Rechte, die er hier in seinem Grundsatzprogramm beschreibt:

"
B. Sicherheits- und Verteidigungspolitik Die Bundesrepublik Deutschland schützt die Grundrechte ihrer Bürger. Das oberste politische Ziel heißt: Frieden in Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand. Für den Deutschen BundeswehrVerband hat in diesem Sinne Sicherheitspolitik darauf abzuzielen, den äußeren Bestand und die innere Ordnung des Rechtsstaates so zu bewahren, dass alle Bürger ihre verfassungsmäßigen Rechte gesichert wissen und ihr Leben in Frieden und Freiheit gestalten können. Die Schaffung einer dauerhaften internationalen Ordnung des Friedens in Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand ist zentrales Ziel deutscher und europäischer Sicherheitspolitik."

Und weiter gehts zum
"
Besonderes Treueverhältnis

Das besondere Treueverhältnis zwischen Soldaten sowie Beamten und Staat beruht auf Gegenseitigkeit. Regierung und Parlament sind dafür verantwortlich, dass dieses Treueverhältnis keine Einbahnstraße ist und dauerhaft gepflegt wird. Das tiefe Vertrauen aller Angehörigen der Bundeswehr in den Dienstgeber Bundesrepublik Deutschland setzt die gegenseitige Achtung berechtigter Ansprüche voraus. Die Alimentations- und Fürsorgepflicht des Dienstgebers setzt sich gegenüber Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen fort. In Anerkennung der erbrachten Dienstleistung ist daher stets eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Tradition Der Dienst der Soldaten in der Bundeswehr zur Sicherung des Friedens seit 1955 hat eine eigene Tradition begründet. Diese Tradition ist es wert, gelebt und weiterentwickelt zu werden."

Und da fordere ich mal meinen Anspruch auf die Alimentations- und Fürsorgepflicht ein und stelle fest, der Verband handelt dagegen.

Siehe: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/amtsangemessene-alimentation.html

Dort steht z. B. u. a.:

"
Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren."

Der Bundesvorstand kennt scheinbar die eigenen Regeln nicht oder?

Aus der neuen Satzung...

Siehe §9 Rechte und Pflichten der Mitglieder (damals §8)

Dort steht ganz klar: 
"
(1) Alle Mitglieder nach § 8 sind verpflichtet, die Interessen und Ziele des Verbandes nach Kräften zu vertreten und zu fördern."

Das tue ich mal mit der Veröffentlichung hier...

Aber das der Bundesvorstand sich nicht daran hält ist mehr als verwunderlich.

Ich hätte mal gerne eine Stellungnahme dazu, warum der Bundesvorstand sich nicht an das Grundsatzprogramm und an die Satzung hält.

Siehe auch Zusagen, um Mitglieder zu werben, die der Verband nicht einhält:

https://www.dbwv.de/mitgliedschaft-service/fuer-alle/argumente-fuer-die-mitgliedschaft/

Dort steht ganz klar:

"
+ Es geht um Rat und Hilfe.
Wir beraten Sie unentgeltlich. Wir helfen Ihnen in Notlagen."

Bis heute habe ich keine Beratung bzw. Recht(s)schutz erhalten.

Diese Veröffentlichung werde ich vermutlich noch mit weiteren Fakten ergänzen.