Einleitung
In der BRD GmbH gibt es nur Firmen-Gerichte. Kein sogenanntes Gericht ist nachweislich von den Alliierten gemäß SHAEF-Gesetz legitimiert. Jedenfalls habe ich auf Anforderung keine Nachweise dafür bekommen.
Dieser Fall ist ein Teil einer rechtswidrigen Verfolgung gegen mich. Es ist ja schließlich nicht normal, daß ich kein faires Verfahren bekomme und so gut wie alle Verfahren verliere, obwohl ich im Recht bin.
Dem Sixt-Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Ich werde für eine Sache verfolgt, mit der ich nichts zu tun habe.
Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Forderung gegen mich, trotzdem wurde ich entgegen dem Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) und ohne rechtliches Gehör verurteilt. Siehe Grundgesetz Artikel 103
Gemäß Artikel 1 GG hatte ich ein Recht auf ein faires Verfahren gehabt, was mir die Justiz verweigert hat.
Meine Mutter hatte einen Unfall mit einem Niederländer. Dieser Niederländer hatte den Unfall allein verschuldet. Es gab und gibt keinen rechtsgültigen Vertrag zwischen meiner Person und der Firma Sixt.
Dazu legte ich zwangsläufig in der Mahnsache der Firma Sixt einen Widerspruch beim Amtsgericht München ein, der für den gesamten Anspruch galt.
Nach Aktenlage hätte das Firmen-"Gericht" für mich sprechen müssen, daher hätte ich auch nicht erscheinen müssen. Da man ja von ordentlichen Gerichten ausgeht. Trotzdem versuchte ich an der Verhandlung teilzunehmen, aber man hatte mich nicht in das Firmen-Gericht gelassen !
Gemäß Versäumnisurteil vom 30.03.1995 war ich durch die Rechtsanwälte Schlüter aus Braunschweig vertreten. So wie es aussieht, sind die Rechtsanwälte nicht erschienen und haben somit Parteiverrat begangen. Zu erwähnen ist, daß der Rechtsanwalt Michael Schlüter später Präsident der Rechtsanwaltskammer Braunschweig geworden ist und immer noch ist.
Siehe Link: http://www.smd-p.de/
Versäumnisurteil:
Als ich später zum Beispiel das Video mit Herrn Prof. Selenz, siehe (http://www.youtube.com/watch?v=IqwOPaVBqT8&hd=1), gesehen hatte, war ich erschrocken.