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Mittwoch, 3. August 2011

Kriminelle Justiz

Guten Tag interessierter Leser,

hiermit teile ich Ihnen mit, wie die Justiz mich ständig betrügt.

Die hiesige Justiz wendete und wendet verbotene Rechtsnormen/Gesetze an!

Ein gutes Beispiel ist die ZPO.

Gemäß Bundesbereinigungsgesetz ist die ZPO ungültig. Trotzdem wird diese von der Justiz usw. rechtswidrig benutzt.  

Siehe auch http://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2012/10/21/andre-brandes-ungultige-gesetze-in-der-brd-gvg-zpo-fgo-famfg-ao-1977-ustg-jbeitro/

Die Gerichte gewähren mir rechtswidrig keine Prozeßkostenhilfe, weil ich angeblich keine Erfolgsaussichten hätte, dem ist nachweislich nicht so, wie der Fall unten klar beweist.
Abgesehen davon existiert Art. 47 der Charta der Grundrechte der EU, wonach keine Erfolgsaussichten zu prüfen sind. Und die höchstrichterlichen Entscheidungen werden von der Justiz auch nicht beachtet.
 
Mit so einem rechtswidrigen Vorwand (Prüfung von Erfolgsaussichten) wird mir ständig der Zugang zu einem ordentlichen Verfahren verbaut.
Die Rechtsanwälte, die bereit wären mich zu vertreten, würden nur tätig werden, wenn diese über die Prozeßkostenhilfe bezahlt werden würden. Folglich bekomme ich auch keinen Rechtsanwalt.
Der Rechtsweg/Rechtsschutz ist praktisch also nicht vorhanden.
Die verantwortlichen Politiker der Parteien CDU/SPD/Grüne/Die Linke lassen die kriminelle Justiz so weitermachen. Alle Parteien habe ich auf das Problem hingewiesen. Na mal sehen, ob die AfD auch so handelt.

Fall 1 - mit Aktenzeichen 16a C 326/08 beim "Amtsgericht"
            Wolfenbüttel

Ich hatte vom Hersteller Intel 3 Jahre Garantie auf einen Prozessor.
Die Firmen-"Richterin" Dr. Schaumann schreibt "Anhaltspunkte für die Geltung einer dreijährigen Garantie liegen nicht vor."

Hier kann man die Falschbeurkundung der Richterin Dr. Schaumann erkennen.

Siehe Aufkleber von Intel mit Datum aus dem Jahre 2007:

Somit hätte ich einen Garantieanspruch bis zum 15.03.2010 gehabt.

Die Direktorin des Amtsgerichtes Wolfenbüttel Frau Bettina Niemuth sah bei den Straftaten der Richterin untätig zu.  

Das Landgericht Braunschweig hat die Rechtsbeugung auch noch unterstützt. Ebenso werden die Straftaten von Richterinnen und Richtern nicht geahndet.
















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