Lebenderklärung
Hiermit erkläre ich, Dirk aus Wolfenbüttel/Ralf aus Wolfenbüttel, Sohn
des Mannes Scherer, dass ich nie verstorben, auf hoher See oder sonst wo
verschollen war oder meine Lebendigkeit als Mensch jemals berechtigt in Zweifel
gezogen wurde.
Allgemeine
Handelsbedingungen und Gebührenordnung
Diese
Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung von Dirk/Ralf, Mann
aus der Familie [Scherer] gelten für jegliche, handelsrechtliche,
kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen
Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der Öffentlichkeit.
Diese
Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf
dem Stand vom ersten
Tag im elften Monat im Jahr zweitausenddreizehn. Alle vorherigen
Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren nicht Ihre Gültigkeit.
Diese gelten automatisch als anerkannt durch Veröffentlichung,
Bekanntgabe oder Übergabe in Schriftform oder bei einem Kontakt mit mir.
1
Herausgeber
Diese
Allgemeinen Handelsbedingungen sind vom Menschen Dirk/Ralf (hier weiter
Herausgeber genannt), Mann aus der Familie [Scherer]
, herausgegeben.
2
Geltungsbereich
Territorial
sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen weltweit gültig.
Administrativ sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen für alle
Menschen, Personen und sonstigen kommerziellen Einheiten gültig,
welche mit dem Herausgeber in einer kommerziellen Beziehung stehen,
eine solche beginnen, beenden, ablehnen oder negieren, dass eine
solche bestanden hatte, sei es auch nur durch die Ablehnung eines
Angebotes oder die Verweigerung der Annahme dieser Bedingungen (siehe
Punkt Entehrungen in diesen Allgemeinen Handelsbedingungen). Diese
Allgemeinen Handelsbedingungen sind für alle handelsrechtlichen
und/oder kommerziellen Beziehungen mit dem Herausgeber gültig,
unabhängig davon, ob jemand von diesen Allgemeinen
Handelsbedingungen gewusst hat oder nicht.
3
Gerichtsstand, Erfüllungsort und
anwendbares Recht
Soweit
nichts anderes zwischen der Herausgeberin und der/den anderen
Parteien vereinbart ist, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Deutschland. Es gilt das internationale Handelsrecht (Kommerzielles
Recht). Es gilt die Tatsache: Alles Recht ist Vertrag.
4
Fristen
Alle
Fristen
gegen den Herausgeber beginnen frühestens erst nach seiner
tatsächlichen Anwesenheit am jeweiligen Zustellort (Immobilie) an
sie selbst (Mensch) zu laufen. Sowohl Krankentage als auch
Urlaubstage gelten als ortsabwesend und sind als Zustellungstage oder
Tage an dem Fristen laufen ausgeschlossen. Im Urlaubsfalle gelten An-
und Abreisetage als ganze Urlaubstage. Zum Nachweis der Krankentage
genügt eine Erklärung des Herausgebers. Fristen von
hundertsiebenundsechzig Stunden oder weniger sind gegenüber dem
Herausgeber in jedem Fall unwirksam.
5
Grundsätze
Für
alle Verträge gelten die folgenden Grundsätze: Das Fundament des
Gesetzes und Handels ist im Sprechen der Wahrheit, der ganzen
Wahrheit, und nichts als der Wahrheit. Die Wahrheit als ein gültiger
Ausdruck der Realität ist souverän im Handel und Kommerz. Eine
unwiderlegte und beeidete Erklärung gilt als Wahrheit im Handel und
Kommerz. Eine unwiderlegte und beeidete Erklärung steht als das
Urteil im Handel und Kommerz. Alle Menschen sollen ein garantiertes
Rechtsmittel durch den festgeschriebenen Kurs des Gesetzes haben.
Wenn ein Rechtsmittel nicht existiert, oder wenn das vorhandene
Rechtsmittel unterwandert oder sinnentleert ist, dann muss man aus
Notwendigkeit ein Rechtsmittel in seinem Sinne schaffen, welches mit
der Glaubwürdigkeit der eigenen Erklärung unter Eid unterlegt ist.
Ein Gesetz zu ignorieren könnte entschuldigt werden, aber es ist
kein gültiger Grund für das Begehen eines Verbrechens, wenn das
Gesetz für Jedermann leicht zugänglich ist, der eine angemessene
Anstrengung unternimmt, sich über jene Gesetze zu informieren. Das
ganze Corporate Government basiert auf kommerziellen und beeideten
Erklärungen, kommerziellen Versicherungen, kommerziellen
Pfandrechten und kommerzieller Notwendigkeit (engl.:
commercial distress),
folglich haben Regierungen keine delegierten Rechte, kommerzielle
Prozesse aufzuheben. Die
rechtmäßige politische Macht eines Firmenobjekts ist unbedingt von
dessen Besitz einer kommerziellen Versicherung gegen öffentlichen
Schaden abhängig, denn es gilt: Keine Versicherung - keine
Verantwortung, welches gleichzusetzen ist mit der Ungültigkeit einer
offiziellen Unterschrift, was gleichzusetzen ist mit dem Fehlen
einer wirklichen politischen Macht des Firmenobjekts, was
gleichzusetzen ist mit dem Fehlen von delegierten Rechten nach
Statuten als Firmenstütze zu arbeiten. Die rechtliche Macht der
Firma ist den kommerziellen Bürgen untergeordnet. Rechtsprechung ist
kein geeigneter Ersatz für eine Versicherung (engl.:
bond).
Kommunale
Firmen, die Städte, Landkreise, Bezirksregierungen, Staaten und
nationalen Verwaltungen haben keine kommerzielle Realität ohne eine
Versicherung ihrer selbst, ihrer Gesetze und der Effekte dieser
Gesetze.
6
Freier
Wille und freier Weg
Der
freie Wille und der freie Weg des Herausgebers ist immer
gewährleistet. Dies gilt im Besonderen auch für die Ein- und
Ausreise aus/nach/in Deutschland und aus/nach/in die BRD. Das Brechen
und Unterbrechen des freien Willens und/oder des freien Weges des
Herausgebers, unabhängig von der jeweiligen Form der Unterbrechung
(sei es z.B. durch Ankündigung von Zwang, Übeln oder gar Gefahr für
den Körper oder das Leben, das Ausüben von Zugzwang auf die
Herausgeberin, Verwaltungsakte gegen den Willen der Herausgeberin
oder ihrer Familie, etc.) gilt als schwere Entehrung und Entrechtung
des Menschen (des Herausgebers), sofern keine direkte, konkrete und
unmittelbare Gefahr gegen andere Menschen durch den Herausgeber
zweifelsfrei, direkt und beweisbar ausgeübt wurde.
7
Unverletzlichkeit der Familie und
der Menschen
Die
Familie des Herausgebers und die Menschen der Familie des
Herausgebers sind unverletzlich. Ihrem freien Willen ist immer zu
gewähren, solange diese keinen konkreten, nachweislichen Schaden an
anderen Menschen verursachen. Kinder sind immer bei Ihren Eltern zu
belassen. Kinder genießen bis zur Vollendung Ihres einundzwanzigsten
Lebensjahres besonderen Schutz; hier im einzelnen Schutz vor
Deliktfähigkeit, Schuldfähigkeit und Strafmündigkeit in der
Öffentlichkeit.
8
Kaufleute
Kaufleute
im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen sind die jeweiligen,
einzeln handelnden Menschen. Im Falle von Stellen in der
Öffentlichkeit sind die Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen
Handelsbedingungen die Inhaber der Weisungsbefugnis, der
Kommandogewalt bzw. in Situationen mit der Exekutive die jeweiligen
Führer der Gruppe(n). Grundsätzlich ist der jeweilige
Behördenleiter, Vorstand einer AG, Geschäftsführer,
Geschäftsleiter, etc. im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen
als die verantwortliche Kauffrau (analog der verantwortliche
Kaufmann, die verantwortlichen Kaufleute) anzusehen; die jeweilige
Stelle in der Öffentlichkeit und die sie leitenden Personen sind
Gesamtschuldner. Selbständige Einheiten wie zum Beispiel
selbständige Inkassobüros, Gerichtsvollzieher, Anwälte, etc.
gelten im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als
eigenverantwortliche Kaufleute. Deren beauftragende Stelle gilt als
zusätzlicher Kaufmann; in solch einem Falle werden die Punkte der
Gebührenordnung pro Vorfall und pro Kaufmann valutiert. Richter und
Staatsanwälte gelten neben Ihren Behördenleitern als eigenständiger
Kaufmann im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen. Die
Kaufleute treten im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als
Gesamtschuldner auf.
9
Unterschrift
und Identität
Die
Identität der Verfasserin/ des Verfassers der jeweiligen
Korrespondenz muss eindeutig aus dieser hervorgehen. Hierzu gehören
die Nennung von Vornamen und Familiennamen als auch die vollständige,
eigenhändige und leserliche Unterschrift der Verfasserin/ des
Verfassers. Schreiben, welche den Herausgeber erreichen und keine
oder nur unleserliche oder unvollständige Unterschrift(en) tragen,
werden zum einen gemäß dieser Allgemeinen Handelsbedingungen
akzeptiert und zwischen dem Herausgeber und der/den anderen Partei/en
so angesehen, als ob diese direkt vom Kaufmann (hier auch Vorsteher
einer Behörde, Leiter, Geschäftsführer, Geschäftsleiter,
Verantwortlichen, Vorstand, etc.) selbst eigenhändig, leserlich und
vollständig unterschrieben wurden. Dies gilt nicht für Schreiben,
in welchen sich der richterliche Wille ausdrücken muss (wie zum
Beispiel in Urteilen, Beschlüssen, Verfügungen, Haft- oder
Räumungsbefehlen, etc.).
10
Auskunftspflicht, Amtspflicht
Die
Auskunftspflicht / Amtspflicht beinhaltet auch die vollumfängliche,
eindeutige und nachweisbare Benennung von Normen und sonstigen
Vorschriften nach denen Stellen in der Öffentlichkeit vorgeben zu
handeln. Verweigert die betreffende Stelle die Benennung dieser
Normen und/ oder Vorschriften und den jeweiligen Nachweis über das
ordnungsgemäße, grundgesetzgemäße (verfassungsgemäße)
Zustandekommen der jeweiligen Norm / Vorschrift zum Zeitpunkt der
Ankündigung und/oder Durchführung der jeweiligen Handlung gilt die
Leistungspflicht gemäß der hier beinhalteten Gebührenordnung der
Stelle in der Öffentlichkeit.
11
Handeln von Stellen in der
Öffentlichkeit
Jeder
Stelle in der Öffentlichkeit, welche für sich in Anspruch nimmt
sog. hoheitliche Akte vollziehen zu dürfen hat sich zweifelsfrei als
solche zu legitimieren. Das Selbe gilt für deren Bedienstete.
Staatliche Ämter stellen Amtsausweise für Ihre Mitarbeiter
(Amtspersonen) aus. Dienstausweise
gelten als Beweis der Widerspiegelung von Privatinteressen und/ oder
Interessen von kommerziellen Einheiten und/ oder verschuldeten
Konstrukten und als Beweis des Fehlens staatlichen und souveränen
Handelns. Auf Anfrage müssen Stellen in der Öffentlichkeit das
Original und/oder
die notariell beglaubigte Kopie der staatlichen Rechtsvorschriften
vorlegen, auf welche sich diese in Ihrer Korrespondenz und in Ihrem
Handeln beziehen.
12
Kommunikation mit und Forderung
von Stellen in der Öffentlichkeit
Die
Kommunikation mit Stellen in der Öffentlichkeit geschieht
vollständig nach dem Grundsatz: Engl.: Notice
to agent is notice to principle, notice to principle is notice to
agent.
Der Herausgeber verweist bezüglich möglicher Forderungen von
Stellen in der Öffentlichkeit auf seine Willenserklärungen. Sollten
Stellen in der Öffentlichkeit den Versuch unternehmen gegen den
freien Willen des Herausgebers oder ihn selbst zu verletzen, gilt
dies als unwiderrufliche und absolute Zustimmung der Stelle, welche
die Verletzung herbeigeführt hat oder dieses ankündigte, in a.) ein
sofortiges, kommerzielles Pfandrecht, b.) die Veröffentlichung der
Notiz über dieses Pfandrecht und c.) die Liquidation des
Pfandrechtes auf eine durch den Herausgeber frei bestimmbare Weise.
Dies gilt auch für die Menschen in voller, kommerzieller,
unbegrenzter Haftung (und für die Personen gleichlautenden Namens),
welche im Namen der Stelle in der Öffentlichkeit vorgaben zu
handeln.
13
Annahme von Angeboten
Der
Herausgeber behält sich vor, Angebote anzunehmen. In einem solchen
Fall sichert die andere Vertragspartei die Vertragsleistung auch nach
einer konditionierten Akzeptanz des Herausgebers entsprechend,
ordnungsgemäß und innerhalb der jeweiligen und unwiderruflich Frist
zu.
14
Vertragstreue
Es
gilt der (lateinische) Rechtsgrundsatz
pacta sunt servanda; Verträge sind einzuhalten.
Entsprechend ist die jeweilige Vertragsleistung zu erbringen. Im
Falle der Akzeptanz durch den Herausgeber gilt jegliche Kontroverse
als erledigt; hierdurch ist jegliche öffentliche Gerichtsbarkeit
ausgeschlossen. Die Anwendung, Initiierung oder Ankündigung
unlauterer Mittel zur Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung(en)
gilt unter den Vertragsparteien als ausgeschlossen und untersagt.
Hierunter fallen auch sog. Strafanzeigen gegen den Herausgeber und
seine Beschäftigten auf Grund des Erstellens und Zustellens von
Rechnungen, Mahnungen oder sonstigen kommerziellen Papieren im Rahmen
eines Vertrages zwischen den Parteien.
15
Treuhand
Dem
Herausgeber ist es erlaubt die Treuhand für die Person Dirk Scherer für einzelne Sach- und Themengebiete auf andere Personen
und/oder Menschen zu übertragen. Eine Ablehnung dieser Übertragung
der Treuhand gilt als Bruch der Treuhand gemäß dieser Allgemeinen
Handelsbedingungen.
16
Unwissenheit
Die
mit dem Herausgeber in Beziehung stehenden Parteien verzichten
unwiderruflich und absolut auf eine Berufung auf Unwissenheit –
besonders im Bezug auf handelsrechtliche, seerechtliche,
vertragsrechtliche oder admiralitätsrechtliche Formen und
Konsequenzen.
17
Entehrungen
Als
Entehrung gilt jegliches unehrenhafte Verhalten einer Partei. Im
Besonderen gilt dies für: Bruch des Vertrages, aktiv oder passiv
verweigerte Auskunft von Stellen in der Öffentlichkeit, aktives oder
passives Verschweigen von Vertragsdetails oder Anhangsverträgen,
Unfreiwillige Dienstbarkeit, Vollstreckungen auf Grund nicht
staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze, Anwendung
ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger
(verfassungswidriger) Gesetze, rechtswidriges Zurückweisen von
Wertpapieren des Herausgebers, Durchführung von hoheitlichen Akten
ohne die zweifelsfreie Berechtigung durch den ursprünglichen
Souverän (das jeweilige Volk) nachzuweisen, Anwendung oder
Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung seiner vertragsgemäßen
Leistung, Bruch der Treuhand, Transfer der Treuhandschaft für die
Person / den Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der
Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen,
etc. Eine Entehrung gilt als unwiderrufliche und absolute Zustimmung
des jeweiligen Angebots- bzw. Vertragspartners des Herausgebers zum
zehnfachen Schadensersatz – mindestens jedoch zu
einhundertfünfundzwanzigtausend Euro oder vorzugsweise in Gold oder
Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tages des
Standes dieser AGB pro Einzelfall und Position.
18
Gebührenordnung
Es
gilt die Gebührenordnung des Herausgebers für die darin enthaltenen
Entehrungen und Sachverhalte als verbindlich, explizit,
unwiderruflich und absolut zwischen den Parteien als vereinbart,
solange von dem Herausgeber im Einzelfall nichts anderes festgesetzt
wurde. Die Festsetzung ist bereits jetzt durch die Angebots- und/
oder Vertragspartner für diesen Fall anerkannt. Für die Prinzipale
(Kaufleute) ist die Berechnung im Punkt „Kaufleute“ geregelt. Für
die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen fallen die Beträge pro
Person, Mensch und Vorfall an. Im Falle der Beauftragung eines
Kaufmannes durch einen anderen, erhalten beide Kaufleute und Ihre
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen die jeweiligen Positionen der
Gebührenordnung berechnet. Die berechneten Leistungen sind sofort
fällig und an den Herausgeber in US-Dollar oder sonstiger, frei
konvertierbarer und allgemein akzeptierter Währung der Vereinigten
Staaten von Amerika zu leisten.
19
Leistungspflicht
Die
Vertragspartei gibt ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur
Leistungspflicht in Euro oder vorzugsweise in Gold oder Silber des
Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tages des Standes
dieser AGB an den Herausgeber gemäß der hier integrierten
Gebührenordnung im Falle eines Verstoßes gegen die Allgemeinen
Handelsbedingungen. Konvertierungskosten sowie sonstige Kosten der
Leistung des Vertragspflicht, trägt die leistende Vertragspartei.
20
Verzug
Der
Verzug für, von der Herausgeberin berechnete Positionen dieser
Allgemeinen Handelsbedingungen, tritt automatisch einen Tag nach
Fälligkeit der Rechnung ein, so lange wie von der Herausgeberin im
Einzelfall nichts Abweichendes festgelegt wurde.
21
Untersagungen
Es
gilt zwischen den Parteien als untersagt, Korrespondenz und sonstige
Vertragsbestandteile, welche in einer Weise als privat
und vertraulich
und/oder nicht
für das öffentliche Protokoll
gekennzeichnet wurden, in die Öffentlichkeit zu tragen. Eine
Verletzung dieser Untersagung ist eine unheilbare Entehrung. Die
Klage in der Öffentlichkeit für einen privaten Anspruch, eine
private Forderung ist zwischen den Parteien gestattet.
22
Bevollmächtigungen
Der Herausgeber
beauftragt fallweise auch Dritte freie Mitarbeiter, freie
Rechtsvertreter, Beistände, Rechtsbeistande, Anwälte oder
Beauftragte. Die Beauftragung bzw. Bevollmächtigung ist
nachzuweisen. Eine Abweisung oder Zurückweisung der Vertreterschaft
des Herausgebers gilt zwischen den Vertragsparteien als Entehrung und
begründet die unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur
Leistungspflicht der anderen Vertragspartei. Analog gilt dies für
den Fall der Abweisung / Zurückweisung von Bevollmächtigten
und/oder Beauftragten des Herausgebers.
23
Diskriminierung,
Rassismus und politische Verfolgung
Jegliche
Form von Diskriminierung, Rassismus gegen den Herausgeber oder die
politische Verfolgung des Herausgebers durch die andere
Vertragspartei wird durch die Parteien absolut und unwiderruflich
ausgeschlossen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine unheilbare
Entehrung dar. Die Zurechnung und/oder gar Ausgrenzung des
Herausgebers zu sog. politischen Gruppen oder Bewegungen, ohne
zweifelsfreie und nachvollziehbare Beweise zu präsentieren gilt als
Diskriminierung und/oder politische Verfolgung innerhalb dieser
Allgemeinen Handelsbedingungen.
Gebührenordnung in Euro
aber vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung
Euro/Gold/Silber vom
Tage des Standes dieser AGB
Position
|
Sache
/ Tatbestand
|
Je
Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfe (Agent)
|
Je
Kaufmann (Prinzipal)
|
1
|
Behinderung
des freien Weges / der freien Fahrt
|
500 €
pauschal
|
1.000 €
pauschal
|
2
|
Androhung
von Zwangsmaßnahmen
|
3.000
€ pauschal
|
10.000
€ pauschal
|
3
|
Fehlende,
nicht eigenhändige oder unvollständige Unterschrift
|
100
€ pauschal
|
2.000
€ pauschal
|
4
|
Missachtung
der Ausweispflicht durch in der Öffentlichkeit handelnde
Personen.
|
500
€pauschal
|
1.000
€ pauschal
|
5
|
Missachtung
der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht.
|
1.000
€ pauschal
|
2.000
€ pauschal
|
6
|
Bearbeitungsgebühren
für Nötigungen zu Schreiben und Antworten aufgrund
rechtswidriger, formal- und inhaltlich falscher Zustellungen u. a.
auch Schreiben für Verwarnungen, Ordnungsgelder, Gebühren etc.,
Annahme
von Angeboten jeglicher Art
|
300.-
€ pauschal plus 10 facher Satz der Forderung
oder des Preises
|
600.-
€ pauschal plus 10 facher Satz der Forderung oder des Preises
|
6a
|
Unwirksame
„Inlands-Zustellung“
|
500
€ pauschal
|
1.000
€ pauschal
|
7
|
Tragen
von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als „privat“,
„streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das
öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden
|
500
€ pauschal
|
1.000
€ pauschal
|
8
|
Übergehen
/ Ignorieren einer Patientenverfügung
|
50.000
€ pauschal
|
500.000
€ pauschal
|
9
|
Unfreiwillige
Dienstbarkeit
|
5.000
€pauschal
|
10.000
€ pauschal
|
10
|
Rechtswidriges
Zurückweisen (auch Verweigerungen von Annahmen) von Wertpapieren
oder Erklärungen unter Eid die durch den Herausgeber präsentiert
wurden
|
100.000
€ pauschal
|
1.500.000
€ pauschal
|
11
|
Einbehalten
/ Zurückbehalten von Wertpapieren, unter gleichzeitiger
Weigerung das entsprechende Konto auszugleichen
|
100.000
€ pauschal
|
1.500.000
€ pauschal
|
12
|
Inkasso
ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel
|
50.000
€ mindestens
|
200.000
€ mindestens
|
13
|
Verpflichtung
und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer ärztlichen und/oder
psychiatrischen Untersuchung
|
100.000
€ pauschal
|
2.000.000
€ pauschal
|
14
|
Vertragsbruch
durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche Personen
|
100.000
€ pauschal
|
2.000.000
€ mindestens
|
15
|
Personenstandfälschung
|
100.000
€ pauschal
|
1.000.000
€ pauschal
|
16
|
Diskriminierung
oder Rassismus
|
100.000
€ pauschal
|
1.000.000
€ pauschal
|
17
|
Politische
Verfolgung
|
100.000
€ pauschal
|
1.000.000
€ pauschal
|
18
|
Der
„Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen und sonstigen
Vorschriften mit einer nationalsozialistischen
Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG).
|
Zzgl.
30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis
dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 50.000 €
|
Zzgl.
30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis
dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 250.000 €
|
19
|
Öffentliche
Führung von Berufsbezeichnungen mit nationalsozialistischer
Entstehungs- und/oder Einführungsgeschichte – oder die
Unterstellung der Führung einer solchen Bezeichnung gegen den
Herausgeber
|
75.000
€ pauschal
|
500.000
€ pauschal
|
20
|
Anwendung
ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger
(verfassungswidriger) Gesetze.
|
250.000
€ pauschal
|
1.000.000
€ pauschal
|
21
|
Anwendung
von Normen und sonstigen Vorschriften, deren Gültigkeit auf
Nachfrage nicht durch Vorlage des Originals oder der notariell
beglaubigten Kopie der benannten Norm vorgelegt bzw. nachgewiesen
wurden
|
250.000
€ pauschal
|
3.000.000
€ pauschal
|
22
|
Vollstreckungen
auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zustandegekommener
Gesetze
|
250.000
€ pauschal
|
1.000.000
€ pauschal
|
23
|
Durchführen
von Maßnahmen unter Zwang (z.B. Pfändungen, Strafen,
Beitragsrechnungen, etc.) ohne zu hoheitlichem Handeln befugt zu
sein oder sich nicht diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche
Amtsperson legitimiert zu haben
|
100.000
€ pauschal
|
1.000.000
€ pauschal
|
24
|
Ausübung
ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen (z.B. Gutachten)
gegen den Willen des Herausgebers
|
150.000
€ mindestens
|
10.000.000
€ mindestens
|
25
|
Abnahme
/ Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den Willen des
Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine, etc.)
|
50.000
€ mindestens
|
200.000
€ mindestens
|
26
|
Ablehnung
von zweifelsfrei Bevollmächtigten des Herausgebers
|
100.000
€ pauschal, zzgl. Schadensersatz
|
500.000
€ pauschal, zzgl. Schadensersatz
|
27
|
Ablehnung
des Herausgebers als Bevollmächtigter einer Drittpartei
|
100.000
€ pauschal, zzgl. Schadensersatz
|
500.000
€ pauschal, zzgl. Schadensersatz
|
28
|
Eindringen
in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug ohne dessen explizite
und freie Zustimmung
|
50.000
€ pauschal
|
100.000
€ pauschal
|
29
|
Eindringen
in die vom Herausgeber genutzte Flugmaschine ohne dessen
explizite- und freie Zustimmung
|
50.000
€ pauschal
|
100.000
€ pauschal
|
30
|
Eindringen
in das vom Herausgeber genutzte Schiff, Boot oder sonstiges
Wasserfahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung
|
50.000
€ pauschal
|
100.000
€ pauschal
|
31
|
Eindringen
auf das vom Herausgeber bewohnte Grund / Flurstück ohne dessen
explizite- und freie Zustimmung
|
50.000
€ pauschal
|
5.000.000
€ pauschal
|
32
|
Eindringen
auf das Territorium des Herausgebers Tätigkeit ohne dessen
explizite- und freie Zustimmung
|
150.000
€ pauschal
|
5.000.000
€ pauschal
|
33
|
Eindringen
in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung und sonstigen zugehörigen
umbauten Raumes ohne dessen explizite- und freie Zustimmung
|
250.000
€ pauschal
|
5.000.000
€ pauschal
|
34
|
Handanlegen,
physische Gewalt (Einzelne Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen,
Fesseln, Knebeln, Handschellen anlegen, etc. - Handlungsfolgen
bestehen aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber
|
75.000
€
|
1.000.000
€
|
35
|
Verhaftung
|
250.000
€ pauschal
|
5.000.000
€ pauschal
|
36
|
Den
Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug
|
5.000 €
pro Stunde
|
75.000
€ pro Stunde
|
37
|
Transfer
der Treuhänderschaft für die Person / den Menschen mit gleichem
Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites
Benennen dieses Vorganges als solchen
|
250.000
€ pauschal
|
5.000.000
€ pauschal
|
38
|
Unter
Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen Willen oder das
Voraussetzen dieses Willens hierzu
|
2.500.000
€ pauschal
|
10.000.000
€ pauschal
|
39
|
Entziehung
des Sorgerechts für die leiblichen und/oder adoptierten Kinder
|
1.000.000
€
pauschal
pro Kind
|
10.000.000
€
pauschal
pro Kind
|
40
|
Wegnahme
der leiblichen und/oder adoptierten Kinder
|
5.000.000
€
pauschal
pro Kind
|
20.000.000
€
pauschal
pro Kind
|
41 Übersendung rabulistischer Schreiben 2.500.000 € pauschal 10.000.000 € pauschal
________________________________________________________________________________________________________________________________
42 Falsche Verdächtigung oder andere
friedensstörende- Maßnahmen oder Schreiben 2.500.000 € pauschal 10.000.000 € pauschal
________________________________________________________________________________________________________________________________
AGB
und Vertrag
über
Schadenersatz
zwischen
Dirk, Mann aus der Familie [Scherer],
Anschrift: Am Antoinettengarten 32 b in 38302 Wolfenbüttel
nachfolgend
Eigentümer
genannt.
und
allen
Personen, die im Auftrag für als Firmen handelnde Unternehmen der
Verwaltung BRD,
wie
vorgebliche Regierung, Finanzamt, Gewerbeamt, Ordnungsamt,
Beitragsservice, Bürgeramt, Polizei etc.,
sowie
alle
deren Mitarbeitern, Bediensteten, Beauftragten,
Vorgesetzten
und Erfüllungsgehilfen
nachfolgend
Fordernde
genannt,
kommt
durch konkludentes Handeln
der
folgende Vertrag mit aufgeführten AGB zustande:
§
1 Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn
1.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag
über Schaden-ersatz gelten weltweit. Der Gerichtsstand zu diesem
Vertrag ist vom Eigentümer frei wählbar.
2.
Sie gelten insbesondere dann, wenn in der üblichen
handelsrechtlichen Frist vom Fordernden kein Nachweis über eine
hoheitliche Tätigkeit erbracht wird, sodass damit der Fordernde
privat haftend auf Grundlage von HGB und BGB tätig ist.
3.
Sie treten automatisch mit Bekanntgabe gegenüber dem Fordernden an
dem Tage in Kraft, sobald der Fordernde einen Kontakt zum Eigentümer
aufnimmt und eine unter § 4 aufgelistete Handlung zweifelsfrei
erkennbar ist. Als Kontakt- und Kommunikationsmittel gelten Telefon,
Brief, Fax, E-Mail, persönliche Besuche und persönliche Ansprache.
§
2. Rechte und Pflichten des Fordernden
1.
Der Fordernde handelt und haftet dem Eigentümer als Privatperson/en
nach § 823 des staatlichen BGB.
2.
Der Fordernde trägt anderenfalls die Beweislast, dass eine
staatlich- und gesetzlich gültige Forderung bzw. ein durch die
Vertragsparteien rechtsgültiger-, unterschriebener Vertrag vorliegt,
aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird. Als Beweismittel
einer Staatlichkeit gelten ausschließlich beglaubigte Kopien von
Gründungsurkunden behaupteter Entitäten (z.B. Bund und Ländern)
sowie Bestallungsurkunden als Beamter auf einen konkreten Staat mit
einer Substantivbezeichnung. Mündliche Vereinbarungen,
Gewohnheitsrechte und bloße Behauptungen gelten nicht als
Beweismittel. Ist dies nicht der Fall, greifen automatisch diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.
Der Fordernde ist verpflichtet, diesen Vertrag und die damit
verbundenen AGB allen in diesem Fall involvierten Verwaltungen und
Erfüllungsgehilfen bekanntzugeben.
Er haftet darüber hinaus für
alle Tätigkeiten seiner Beauftragten und Mitarbeiter.
4.
Der Fordernde zahlt die in Rechnung gestellten Gebühren für
ungesetzliche Forderungen aus Rechnungen gemäß § 4 aus diesen
angenommenen AGB innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
5.
Als ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die
der Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc.
keine entsprechend geforderten Nachweise einer echten
Rechtsgültigkeit oder einen handelsrechtlichen Vertragsnachweis mit
einer Unterschrift des Eigentümers erbringen kann. Sowohl
das Ereignis, welches das Inkrafttreten des Vertrages auslöst, als
auch jede weitere Vertragsleistung verpflichtet den Fordernden und
seine Erfüllungsgehilfen zum Schadenersatz.
6.
Der Fordernde kommt nach Rechnungslegung und Ablauf einer 14-Tage
Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und unterwirft sich ohne Einrede
der
Verjährung der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes
Betriebs- und Privatvermögen oder sonstiges Vermögen.
§
3 Rechte und Pflichten des Eigentümers
1.
Der Eigentümer ist berechtigt, dem Fordernden alle Gebühren gemäß
§ 4 in Rechnung zu stellen, die durch ihn, seine Beauftragten,
Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. und deren Beauftragte ausgelöst
werden. Hierbei können mehrere Positionen in einer Rechnung
zusammengefasst werden, wobei in § 4 genannte Summen als
Höchstmarken gelten, die vom Empfänger nach unten beliebig gewählt
werden können.
2. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung obliegt
dem Eigentümer. Die Ansprüche des Eigentümers, die aus dem im § 4
aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren,
verjähren nicht.
§
4. Gebühren und Preise
Die
Gebühren und Preise dieses Vertrages und AGB werden in Euro geführt
und sind in Euro zu bezahlen. Im
Falle einer wie auch immer gearteten Abwertung oder Ausfalls der
Eurowährung sind die Summen in Gold oder Silber zu bezahlen. Als
Umrechnungskurs gilt der Wechselkurs der jeweiligen Gewichtseinheit
von Gold und Silber zum Euro vom Tage dieses Vertragsbeginns.
Die
Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der jeweiligen
Vertragsleistung oder Rahmenhandlung und deren Zustandekommen.
Die
Leistung ist in erkennbaren Positionen - siehe AGB - auch ohne
konkreten Schadenseintritt beim Eigentümer für jede einzelne-,
beteiligte Person fällig.
5.
Beendigung des Vertragsverhältnisses
Zieht
der Fordernde verbindlich und unwiderruflich die betreffenden
ungesetzlichen Forderungen schriftlich zurück, und hat er seine
Beauftragten etc. entsprechend schriftlich informiert, hat der
Eigentümer nur noch Anspruch auf die Bearbeitungsgebühren gemäß
Pos. 1 der Tabelle der AGB und eine Abschlusszahlung von maximal
5.000.- €, es sei denn, der Schaden ist für den Eigentümer
bereits eingetreten.
Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der
Fordernde die Abschlusszahlung geleistet hat. Es gilt das Datum des
Zahlungseingangs beim Eigentümer.
§
6. Salvatorische Klausel und Vertragsänderungen
Der
Eigentümer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit ändern. Die geänderten neuen Geschäftsbedingungen gelten
jeweils rückwirkend ab Vertragsbeginn und ersetzen die alten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam bzw. ungültig sein
oder werden, tritt an deren Stelle eine rechtlich wirksame
Bestimmung, die dem beabsichtigten Vertragszweck am nächsten kommt,
hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die übrigen
Vertragsinhalte bleiben hiervon unberührt.