Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 22. Juli 2015

Personenstandsfälschung - Gelber Schein

In Sachen Gelber Schein (Staatsangehörigkeitsausweis)

Verweigerung der ordentlichen Feststellung einer echten Staatsangehörigkeit durch die BRD

Der Landkreis Wolfenbüttel beurkundet falsch. 

Die Landrätin Frau Christiana Steinbrügge (SPD) läßt wie folgt falsch beurkunden:

  
Ihr Mitarbeiter Herr Jürgen Haver unterstützt sie dabei, wie man sieht.

Als ich eine Begründung haben wollte, warum mein Personenstand gefälscht wurde, bekam ich mündlich durch Herrn Marco Kelb rechtswidrig Hausverbot.
Auf das Protokoll des Polizisten Görges, zum Hausverbot werde ich vermutlich ewig warten, obwohl die Übersendung beantragt wurde.

Eine von mir geforderte Begründung für den Verwaltungsakt von Herrn Haver, wurde verweigert.
Dabei ist eine Begründung gemäß Gesetz vorgeschrieben.

Eine "deutsche Staatsangehörigkeit" darf ich gar nicht besitzen, weil diese von Adolf Hitler stammt. Siehe Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934.

Gemäß Abstammung hätte mir die beantragte Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Preußen bescheinigt werden müssen, da ich nachgewiesen hatte, daß ich einen Ur-Großvater habe, der 1884 geboren war. Siehe Akte. Mit meinem Schreiben vom 05.07.2015 hatte ich das dem Landkreis Wolfenbüttel bzw. der verantwortlichen Landrätin klar dargelegt.

Bezug in dem Schreiben ist die Anwendung des RuStAG vom 22.07.1913.
Auch kann ich nicht nach Uruguay auswandern, da angeblich die entsprechende Staatsangehörigkeit notwendig ist, die ich mit dem Gelben Schein nachweisen müßte.

Die Rechtsbehelfsbelehrung ist auch falsch, da das Verwaltungsgericht Braunschweig normalerweise nicht zuständig ist. Es ist z. B. kein staatliches Gericht. 

Da ich gezwungen war, um eventuelle Rechtsnachteile zu vermeiden, zum Verwaltungsgericht Braunschweig zu gehen, beantragte ich eine Beratung gemäß der geltenden Gesetze.
Diese Beratung wurde mir bisher verweigert. Da das Gericht nicht unabhängig ist, muß die Beratung über einen Rechtsanwalt meiner Wahl erfolgen.

Gemäß Armenrecht (nicht Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe) habe ich einen Anspruch darauf. In der BRD-Prozeßkostenhilfe wird die verbotene ZPO-bezogene Erfolgsaussichtsprüfung durchgeführt. Die ZPO wurde im Rahmen der Bundesbereinigungsgesetze außer Kraft gesetzt.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig arbeitet rechtswidrig. Es begeht ständig Täuschung im Rechtsverkehr. Das Gericht ist nicht staatlich, daher ist es auch keine Behörde. Es konnte bisher keine ordentliche Zulassung nachweisen. Dieser Satz geht an die Präsidenten in Bezug auf das VwVfG. § 25 ist für mich daher anwendbar! 

Siehe folgendes Schreiben mit Aktenzeichen 5 A 231/15, wo z. B. die Richterin Schlingmann-Wendenburg nicht unterschrieben hat.

       





Donnerstag, 16. Juli 2015

Deutschland ist nachweislich nicht souverän !!!

Deutschland ist nachweislich nicht souverän!!!

Man braucht kein Zitat von Politikern, um nachzuweisen, daß Deutschland nicht souverän ist.


Viele Menschen glauben immer noch, daß Deutschland souverän sei, deshalb mache ich hier eine unwiderlegbare Erklärung, warum Deutschland nicht souverän ist.

Souverän ist wie folgt definiert bzw. bedeutet folgendes:

Gemäß Duden
  1. (auf einen Staat oder dessen Regierung bezogen) die staatlichen Hoheitsrechte ausübend; Souveränität besitzend
    1. (veraltend) unumschränkt
    2. (veraltend) uneingeschränkt
  2. (gehoben) (aufgrund seiner Fähigkeiten) sicher und überlegen (im Auftreten und Handeln) 
oder siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Souver%C3%A4n

Fangen wir mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 116 Abs. 1 an. Dort steht folgendes geschrieben:

"(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."

Damit wäre schonmal der Gebietsbereich definiert. Also Deutschland ist nach dem Gebiet vom 31.12.1937 definiert.

Siehe Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich_in_den_Grenzen_vom_31._Dezember_1937

Sehen Sie sich dieses Gebiet einmal auf der Karte an, dann werden Sie feststellen, daß auch Gebietsbereiche von anderen Staaten dort vorhanden sind.

Link dazu:

http://www.google.de/imgres?imgurl=http://mitglieder.ostpreussen.de/balga/typo3temp/pics/c267f3fd8b.jpg&imgrefurl=http://mitglieder.ostpreussen.de/balga/index.php?id%3D644&h=650&w=722&tbnid=u366DMVNXOiZ1M:&tbnh=90&tbnw=100&usg=__Pwyy3Z5zZuL4N86c1kyJZ2tGzIo=&docid=zW8b9W7GwEt5FM

Nehmen wir z. B. Polen. Polen befindet sich teilweise auf deutschem Gebiet. Somit kann Deutschland nicht mehr souverän sein.
Ansonsten wäre da noch Russland auf deutschem Gebiet.

Da braucht man wohl nicht mehr Berlin, Ramstein (US-Air Base) etc. anzuführen.

Der Beweis ist klar erbracht!   

Dienstag, 7. Juli 2015

Meine Allgemeinen Handels- und Geschäftsbedingungen mit Vertrag

Lebenderklärung

Hiermit erkläre ich, Dirk aus Wolfenbüttel/Ralf aus Wolfenbüttel, Sohn des Mannes Scherer, dass ich nie verstorben, auf hoher See oder sonst wo verschollen war oder meine Lebendigkeit als Mensch jemals berechtigt in Zweifel gezogen wurde.
 

Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung


Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung von Dirk/Ralf, Mann aus der Familie [Scherer] gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der Öffentlichkeit. 

Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im elften Monat im Jahr zweitausenddreizehn. Alle vorherigen Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren nicht Ihre Gültigkeit.

 

Diese gelten automatisch als anerkannt durch Veröffentlichung, Bekanntgabe oder Übergabe in Schriftform oder bei einem Kontakt mit mir.


 1

Herausgeber

Diese Allgemeinen Handelsbedingungen sind vom Menschen Dirk/Ralf (hier weiter Herausgeber genannt), Mann aus der Familie [Scherer] , herausgegeben.

2

Geltungsbereich

Territorial sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen weltweit gültig. Administrativ sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen für alle Menschen, Personen und sonstigen kommerziellen Einheiten gültig, welche mit dem Herausgeber in einer kommerziellen Beziehung stehen, eine solche beginnen, beenden, ablehnen oder negieren, dass eine solche bestanden hatte, sei es auch nur durch die Ablehnung eines Angebotes oder die Verweigerung der Annahme dieser Bedingungen (siehe Punkt Entehrungen in diesen Allgemeinen Handelsbedingungen). Diese Allgemeinen Handelsbedingungen sind für alle handelsrechtlichen und/oder kommerziellen Beziehungen mit dem Herausgeber gültig, unabhängig davon, ob jemand von diesen Allgemeinen Handelsbedingungen gewusst hat oder nicht.

3

Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

Soweit nichts anderes zwischen der Herausgeberin und der/den anderen Parteien vereinbart ist, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Deutschland. Es gilt das internationale Handelsrecht (Kommerzielles Recht). Es gilt die Tatsache: Alles Recht ist Vertrag.

4

Fristen

Alle Fristen gegen den Herausgeber beginnen frühestens erst nach seiner tatsächlichen Anwesenheit am jeweiligen Zustellort (Immobilie) an sie selbst (Mensch) zu laufen. Sowohl Krankentage als auch Urlaubstage gelten als ortsabwesend und sind als Zustellungstage oder Tage an dem Fristen laufen ausgeschlossen. Im Urlaubsfalle gelten An- und Abreisetage als ganze Urlaubstage. Zum Nachweis der Krankentage genügt eine Erklärung des Herausgebers. Fristen von hundertsiebenundsechzig Stunden oder weniger sind gegenüber dem Herausgeber in jedem Fall unwirksam.

5

Grundsätze

Für alle Verträge gelten die folgenden Grundsätze: Das Fundament des Gesetzes und Handels ist im Sprechen der Wahrheit, der ganzen Wahrheit, und nichts als der Wahrheit. Die Wahrheit als ein gültiger Ausdruck der Realität ist souverän im Handel und Kommerz. Eine unwiderlegte und beeidete Erklärung gilt als Wahrheit im Handel und Kommerz. Eine unwiderlegte und beeidete Erklärung steht als das Urteil im Handel und Kommerz. Alle Menschen sollen ein garantiertes Rechtsmittel durch den festgeschriebenen Kurs des Gesetzes haben. Wenn ein Rechtsmittel nicht existiert, oder wenn das vorhandene Rechtsmittel unterwandert oder sinnentleert ist, dann muss man aus Notwendigkeit ein Rechtsmittel in seinem Sinne schaffen, welches mit der Glaubwürdigkeit der eigenen Erklärung unter Eid unterlegt ist. Ein Gesetz zu ignorieren könnte entschuldigt werden, aber es ist kein gültiger Grund für das Begehen eines Verbrechens, wenn das Gesetz für Jedermann leicht zugänglich ist, der eine angemessene Anstrengung unternimmt, sich über jene Gesetze zu informieren. Das ganze Corporate Government basiert auf kommerziellen und beeideten Erklärungen, kommerziellen Versicherungen, kommerziellen Pfandrechten und kommerzieller Notwendigkeit (engl.: commercial distress), folglich haben Regierungen keine delegierten Rechte, kommerzielle Prozesse aufzuheben. Die rechtmäßige politische Macht eines Firmenobjekts ist unbedingt von dessen Besitz einer kommerziellen Versicherung gegen öffentlichen Schaden abhängig, denn es gilt: Keine Versicherung - keine Verantwortung, welches gleichzusetzen ist mit der Ungültigkeit einer offiziellen Unterschrift, was gleichzusetzen ist mit dem Fehlen einer wirklichen politischen Macht des Firmenobjekts, was gleichzusetzen ist mit dem Fehlen von delegierten Rechten nach Statuten als Firmenstütze zu arbeiten. Die rechtliche Macht der Firma ist den kommerziellen Bürgen untergeordnet. Rechtsprechung ist kein geeigneter Ersatz für eine Versicherung (engl.: bond). Kommunale Firmen, die Städte, Landkreise, Bezirksregierungen, Staaten und nationalen Verwaltungen haben keine kommerzielle Realität ohne eine Versicherung ihrer selbst, ihrer Gesetze und der Effekte dieser Gesetze.

6

Freier Wille und freier Weg

Der freie Wille und der freie Weg des Herausgebers ist immer gewährleistet. Dies gilt im Besonderen auch für die Ein- und Ausreise aus/nach/in Deutschland und aus/nach/in die BRD. Das Brechen und Unterbrechen des freien Willens und/oder des freien Weges des Herausgebers, unabhängig von der jeweiligen Form der Unterbrechung (sei es z.B. durch Ankündigung von Zwang, Übeln oder gar Gefahr für den Körper oder das Leben, das Ausüben von Zugzwang auf die Herausgeberin, Verwaltungsakte gegen den Willen der Herausgeberin oder ihrer Familie, etc.) gilt als schwere Entehrung und Entrechtung des Menschen (des Herausgebers), sofern keine direkte, konkrete und unmittelbare Gefahr gegen andere Menschen durch den Herausgeber zweifelsfrei, direkt und beweisbar ausgeübt wurde.

7

Unverletzlichkeit der Familie und der Menschen

Die Familie des Herausgebers und die Menschen der Familie des Herausgebers sind unverletzlich. Ihrem freien Willen ist immer zu gewähren, solange diese keinen konkreten, nachweislichen Schaden an anderen Menschen verursachen. Kinder sind immer bei Ihren Eltern zu belassen. Kinder genießen bis zur Vollendung Ihres einundzwanzigsten Lebensjahres besonderen Schutz; hier im einzelnen Schutz vor Deliktfähigkeit, Schuldfähigkeit und Strafmündigkeit in der Öffentlichkeit.

8

Kaufleute

Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen sind die jeweiligen, einzeln handelnden Menschen. Im Falle von Stellen in der Öffentlichkeit sind die Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen die Inhaber der Weisungsbefugnis, der Kommandogewalt bzw. in Situationen mit der Exekutive die jeweiligen Führer der Gruppe(n). Grundsätzlich ist der jeweilige Behördenleiter, Vorstand einer AG, Geschäftsführer, Geschäftsleiter, etc. im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als die verantwortliche Kauffrau (analog der verantwortliche Kaufmann, die verantwortlichen Kaufleute) anzusehen; die jeweilige Stelle in der Öffentlichkeit und die sie leitenden Personen sind Gesamtschuldner. Selbständige Einheiten wie zum Beispiel selbständige Inkassobüros, Gerichtsvollzieher, Anwälte, etc. gelten im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als eigenverantwortliche Kaufleute. Deren beauftragende Stelle gilt als zusätzlicher Kaufmann; in solch einem Falle werden die Punkte der Gebührenordnung pro Vorfall und pro Kaufmann valutiert. Richter und Staatsanwälte gelten neben Ihren Behördenleitern als eigenständiger Kaufmann im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen. Die Kaufleute treten im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als Gesamtschuldner auf.

9

Unterschrift und Identität

Die Identität der Verfasserin/ des Verfassers der jeweiligen Korrespondenz muss eindeutig aus dieser hervorgehen. Hierzu gehören die Nennung von Vornamen und Familiennamen als auch die vollständige, eigenhändige und leserliche Unterschrift der Verfasserin/ des Verfassers. Schreiben, welche den Herausgeber erreichen und keine oder nur unleserliche oder unvollständige Unterschrift(en) tragen, werden zum einen gemäß dieser Allgemeinen Handelsbedingungen akzeptiert und zwischen dem Herausgeber und der/den anderen Partei/en so angesehen, als ob diese direkt vom Kaufmann (hier auch Vorsteher einer Behörde, Leiter, Geschäftsführer, Geschäftsleiter, Verantwortlichen, Vorstand, etc.) selbst eigenhändig, leserlich und vollständig unterschrieben wurden. Dies gilt nicht für Schreiben, in welchen sich der richterliche Wille ausdrücken muss (wie zum Beispiel in Urteilen, Beschlüssen, Verfügungen, Haft- oder Räumungsbefehlen, etc.).

10

Auskunftspflicht, Amtspflicht

Die Auskunftspflicht / Amtspflicht beinhaltet auch die vollumfängliche, eindeutige und nachweisbare Benennung von Normen und sonstigen Vorschriften nach denen Stellen in der Öffentlichkeit vorgeben zu handeln. Verweigert die betreffende Stelle die Benennung dieser Normen und/ oder Vorschriften und den jeweiligen Nachweis über das ordnungsgemäße, grundgesetzgemäße (verfassungsgemäße) Zustandekommen der jeweiligen Norm / Vorschrift zum Zeitpunkt der Ankündigung und/oder Durchführung der jeweiligen Handlung gilt die Leistungspflicht gemäß der hier beinhalteten Gebührenordnung der Stelle in der Öffentlichkeit.

11

Handeln von Stellen in der Öffentlichkeit

Jeder Stelle in der Öffentlichkeit, welche für sich in Anspruch nimmt sog. hoheitliche Akte vollziehen zu dürfen hat sich zweifelsfrei als solche zu legitimieren. Das Selbe gilt für deren Bedienstete. Staatliche Ämter stellen Amtsausweise für Ihre Mitarbeiter (Amtspersonen) aus. Dienstausweise gelten als Beweis der Widerspiegelung von Privatinteressen und/ oder Interessen von kommerziellen Einheiten und/ oder verschuldeten Konstrukten und als Beweis des Fehlens staatlichen und souveränen Handelns. Auf Anfrage müssen Stellen in der Öffentlichkeit das Original und/oder die notariell beglaubigte Kopie der staatlichen Rechtsvorschriften vorlegen, auf welche sich diese in Ihrer Korrespondenz und in Ihrem Handeln beziehen.

12

Kommunikation mit und Forderung von Stellen in der Öffentlichkeit

Die Kommunikation mit Stellen in der Öffentlichkeit geschieht vollständig nach dem Grundsatz: Engl.: Notice to agent is notice to principle, notice to principle is notice to agent. Der Herausgeber verweist bezüglich möglicher Forderungen von Stellen in der Öffentlichkeit auf seine Willenserklärungen. Sollten Stellen in der Öffentlichkeit den Versuch unternehmen gegen den freien Willen des Herausgebers oder ihn selbst zu verletzen, gilt dies als unwiderrufliche und absolute Zustimmung der Stelle, welche die Verletzung herbeigeführt hat oder dieses ankündigte, in a.) ein sofortiges, kommerzielles Pfandrecht, b.) die Veröffentlichung der Notiz über dieses Pfandrecht und c.) die Liquidation des Pfandrechtes auf eine durch den Herausgeber frei bestimmbare Weise. Dies gilt auch für die Menschen in voller, kommerzieller, unbegrenzter Haftung (und für die Personen gleichlautenden Namens), welche im Namen der Stelle in der Öffentlichkeit vorgaben zu handeln.

13

Annahme von Angeboten

Der Herausgeber behält sich vor, Angebote anzunehmen. In einem solchen Fall sichert die andere Vertragspartei die Vertragsleistung auch nach einer konditionierten Akzeptanz des Herausgebers entsprechend, ordnungsgemäß und innerhalb der jeweiligen und unwiderruflich Frist zu.

14

Vertragstreue

Es gilt der (lateinische) Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda; Verträge sind einzuhalten. Entsprechend ist die jeweilige Vertragsleistung zu erbringen. Im Falle der Akzeptanz durch den Herausgeber gilt jegliche Kontroverse als erledigt; hierdurch ist jegliche öffentliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen. Die Anwendung, Initiierung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung(en) gilt unter den Vertragsparteien als ausgeschlossen und untersagt. Hierunter fallen auch sog. Strafanzeigen gegen den Herausgeber und seine Beschäftigten auf Grund des Erstellens und Zustellens von Rechnungen, Mahnungen oder sonstigen kommerziellen Papieren im Rahmen eines Vertrages zwischen den Parteien.

15

Treuhand

Dem Herausgeber ist es erlaubt die Treuhand für die Person Dirk Scherer für einzelne Sach- und Themengebiete auf andere Personen und/oder Menschen zu übertragen. Eine Ablehnung dieser Übertragung der Treuhand gilt als Bruch der Treuhand gemäß dieser Allgemeinen Handelsbedingungen.

16

Unwissenheit

Die mit dem Herausgeber in Beziehung stehenden Parteien verzichten unwiderruflich und absolut auf eine Berufung auf Unwissenheit – besonders im Bezug auf handelsrechtliche, seerechtliche, vertragsrechtliche oder admiralitätsrechtliche Formen und Konsequenzen.

17

Entehrungen

Als Entehrung gilt jegliches unehrenhafte Verhalten einer Partei. Im Besonderen gilt dies für: Bruch des Vertrages, aktiv oder passiv verweigerte Auskunft von Stellen in der Öffentlichkeit, aktives oder passives Verschweigen von Vertragsdetails oder Anhangsverträgen, Unfreiwillige Dienstbarkeit, Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze, Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze, rechtswidriges Zurückweisen von Wertpapieren des Herausgebers, Durchführung von hoheitlichen Akten ohne die zweifelsfreie Berechtigung durch den ursprünglichen Souverän (das jeweilige Volk) nachzuweisen, Anwendung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung, Bruch der Treuhand, Transfer der Treuhandschaft für die Person / den Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen, etc. Eine Entehrung gilt als unwiderrufliche und absolute Zustimmung des jeweiligen Angebots- bzw. Vertragspartners des Herausgebers zum zehnfachen Schadensersatz – mindestens jedoch zu einhundertfünfundzwanzigtausend Euro oder vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tages des Standes dieser AGB pro Einzelfall und Position.

18

Gebührenordnung

Es gilt die Gebührenordnung des Herausgebers für die darin enthaltenen Entehrungen und Sachverhalte als verbindlich, explizit, unwiderruflich und absolut zwischen den Parteien als vereinbart, solange von dem Herausgeber im Einzelfall nichts anderes festgesetzt wurde. Die Festsetzung ist bereits jetzt durch die Angebots- und/ oder Vertragspartner für diesen Fall anerkannt. Für die Prinzipale (Kaufleute) ist die Berechnung im Punkt „Kaufleute“ geregelt. Für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen fallen die Beträge pro Person, Mensch und Vorfall an. Im Falle der Beauftragung eines Kaufmannes durch einen anderen, erhalten beide Kaufleute und Ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen die jeweiligen Positionen der Gebührenordnung berechnet. Die berechneten Leistungen sind sofort fällig und an den Herausgeber in US-Dollar oder sonstiger, frei konvertierbarer und allgemein akzeptierter Währung der Vereinigten Staaten von Amerika zu leisten.

19

Leistungspflicht

Die Vertragspartei gibt ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Leistungspflicht in Euro oder vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tages des Standes dieser AGB an den Herausgeber gemäß der hier integrierten Gebührenordnung im Falle eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Handelsbedingungen. Konvertierungskosten sowie sonstige Kosten der Leistung des Vertragspflicht, trägt die leistende Vertragspartei.

20

Verzug

Der Verzug für, von der Herausgeberin berechnete Positionen dieser Allgemeinen Handelsbedingungen, tritt automatisch einen Tag nach Fälligkeit der Rechnung ein, so lange wie von der Herausgeberin im Einzelfall nichts Abweichendes festgelegt wurde.

21

Untersagungen

Es gilt zwischen den Parteien als untersagt, Korrespondenz und sonstige Vertragsbestandteile, welche in einer Weise als privat und vertraulich und/oder nicht für das öffentliche Protokoll gekennzeichnet wurden, in die Öffentlichkeit zu tragen. Eine Verletzung dieser Untersagung ist eine unheilbare Entehrung. Die Klage in der Öffentlichkeit für einen privaten Anspruch, eine private Forderung ist zwischen den Parteien gestattet.

22

Bevollmächtigungen

Der Herausgeber beauftragt fallweise auch Dritte freie Mitarbeiter, freie Rechtsvertreter, Beistände, Rechtsbeistande, Anwälte oder Beauftragte. Die Beauftragung bzw. Bevollmächtigung ist nachzuweisen. Eine Abweisung oder Zurückweisung der Vertreterschaft des Herausgebers gilt zwischen den Vertragsparteien als Entehrung und begründet die unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Leistungspflicht der anderen Vertragspartei. Analog gilt dies für den Fall der Abweisung / Zurückweisung von Bevollmächtigten und/oder Beauftragten des Herausgebers.

23

Diskriminierung, Rassismus und politische Verfolgung

Jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus gegen den Herausgeber oder die politische Verfolgung des Herausgebers durch die andere Vertragspartei wird durch die Parteien absolut und unwiderruflich ausgeschlossen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine unheilbare Entehrung dar. Die Zurechnung und/oder gar Ausgrenzung des Herausgebers zu sog. politischen Gruppen oder Bewegungen, ohne zweifelsfreie und nachvollziehbare Beweise zu präsentieren gilt als Diskriminierung und/oder politische Verfolgung innerhalb dieser Allgemeinen Handelsbedingungen.

Gebührenordnung in Euro aber vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom 
Tage des Standes dieser AGB

Position
Sache / Tatbestand
Je Erfüllungs- und 
Verrichtungsgehilfe (Agent)
Je Kaufmann (Prinzipal)
1
Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt
500 € pauschal
1.000 € pauschal
2
Androhung von Zwangsmaßnahmen
3.000 € pauschal
10.000 € pauschal
3
Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige Unterschrift
100 € pauschal
2.000 € pauschal
4
Missachtung der Ausweispflicht durch in der Öffentlichkeit handelnde Personen.
500 €pauschal
1.000 € pauschal
5
Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht.
1.000 € pauschal
2.000 € pauschal
6
Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben und Antworten aufgrund rechtswidriger, formal- und inhaltlich falscher Zustellungen u. a. auch Schreiben für Verwarnungen, Ordnungsgelder, Gebühren etc.,
Annahme von Angeboten jeglicher Art
300.- € pauschal plus 10 facher Satz der Forderung oder des Preises
600.- € pauschal plus 10 facher Satz der Forderung oder des Preises
6a
Unwirksame „Inlands-Zustellung“
500 € pauschal
1.000 € pauschal
7
Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als „privat“, „streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden
500 € pauschal
1.000 € pauschal
8
Übergehen / Ignorieren einer Patientenverfügung
50.000 € pauschal
500.000 € pauschal
9
Unfreiwillige Dienstbarkeit
5.000 €pauschal
10.000 € pauschal
10
Rechtswidriges Zurückweisen (auch Verweigerungen von Annahmen) von Wertpapieren oder Erklärungen unter Eid die durch den Herausgeber präsentiert wurden
100.000 € pauschal
1.500.000 € pauschal
11
Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren, unter gleichzeitiger Weigerung das entsprechende Konto auszugleichen
100.000 € pauschal
1.500.000 € pauschal
12
Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel
50.000 € mindestens
200.000 € mindestens
13
Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung
100.000 € pauschal
2.000.000 € pauschal
14
Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche Personen
100.000 € pauschal
2.000.000 € mindestens
15
Personenstandfälschung
100.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
16
Diskriminierung oder Rassismus
100.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
17
Politische Verfolgung
100.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
18
Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften mit einer nationalsozialistischen Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG).
Zzgl. 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 50.000 €
Zzgl. 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 250.000 €
19
Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit nationalsozialistischer Entstehungs- und/oder Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der Führung einer solchen Bezeichnung gegen den Herausgeber
75.000 € pauschal
500.000 € pauschal
20
Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze.
250.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
21
Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften, deren Gültigkeit auf Nachfrage nicht durch Vorlage des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie der benannten Norm vorgelegt bzw. nachgewiesen wurden
250.000 € pauschal
3.000.000 € pauschal
22
Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zustandegekommener Gesetze
250.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
23
Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B. Pfändungen, Strafen, Beitragsrechnungen, etc.) ohne zu hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich nicht diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche Amtsperson legitimiert zu haben
100.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
24
Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen (z.B. Gutachten) gegen den Willen des Herausgebers
150.000 € mindestens
10.000.000 € mindestens
25
Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine, etc.)
50.000 € mindestens
200.000 € mindestens
26
Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des Herausgebers
100.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz
500.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz
27
Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter einer Drittpartei
100.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz
500.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz
28
Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung
50.000 € pauschal
100.000 € pauschal
29
Eindringen in die vom Herausgeber genutzte Flugmaschine ohne dessen explizite- und freie Zustimmung
50.000 € pauschal
100.000 € pauschal
30
Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff, Boot oder sonstiges Wasserfahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung
50.000 € pauschal
100.000 € pauschal
31
Eindringen auf das vom Herausgeber bewohnte Grund / Flurstück ohne dessen explizite- und freie Zustimmung
50.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
32
Eindringen auf das Territorium des Herausgebers Tätigkeit ohne dessen explizite- und freie Zustimmung
150.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
33
Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung und sonstigen zugehörigen umbauten Raumes ohne dessen explizite- und freie Zustimmung
250.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
34
Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln, Handschellen anlegen, etc. - Handlungsfolgen bestehen aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber
75.000 €
1.000.000 €
35
Verhaftung
250.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
36
Den Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug
5.000 € pro Stunde
75.000 € pro Stunde
37
Transfer der Treuhänderschaft für die Person / den Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen
250.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
38
Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen Willen oder das Voraussetzen dieses Willens hierzu
2.500.000 € pauschal
10.000.000 € pauschal
39
Entziehung des Sorgerechts für die leiblichen und/oder adoptierten Kinder
1.000.000 €
pauschal pro Kind
10.000.000 €
pauschal pro Kind
40
Wegnahme der leiblichen und/oder adoptierten Kinder
5.000.000 €
pauschal pro Kind
20.000.000 €
pauschal pro Kind

     41      Übersendung rabulistischer Schreiben                                          2.500.000 € pauschal                                 10.000.000 € pauschal
________________________________________________________________________________________________________________________________

     42      Falsche Verdächtigung oder andere
                        friedensstörende- Maßnahmen oder Schreiben                             2.500.000 € pauschal                                 10.000.000 € pauschal
________________________________________________________________________________________________________________________________



AGB und Vertrag
über Schadenersatz

zwischen Dirk, Mann aus der Familie [Scherer],
Anschrift: Am Antoinettengarten 32 b in 38302 Wolfenbüttel

nachfolgend Eigentümer genannt.

und

allen Personen, die im Auftrag für als Firmen handelnde Unternehmen der Verwaltung BRD,
wie vorgebliche Regierung, Finanzamt, Gewerbeamt, Ordnungsamt, Beitragsservice, Bürgeramt, Polizei etc.,

sowie

alle deren Mitarbeitern, Bediensteten, Beauftragten,
Vorgesetzten und Erfüllungsgehilfen

nachfolgend Fordernde genannt,

kommt durch konkludentes Handeln
der folgende Vertrag mit aufgeführten AGB zustande:


§ 1 Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn

1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag über Schaden-ersatz gelten weltweit. Der Gerichtsstand zu diesem Vertrag ist vom Eigentümer frei wählbar.
2. Sie gelten insbesondere dann, wenn in der üblichen handelsrechtlichen Frist vom Fordernden kein Nachweis über eine hoheitliche Tätigkeit erbracht wird, sodass damit der Fordernde privat haftend auf Grundlage von HGB und BGB tätig ist.
3. Sie treten automatisch mit Bekanntgabe gegenüber dem Fordernden an dem Tage in Kraft, sobald der Fordernde einen Kontakt zum Eigentümer aufnimmt und eine unter § 4 aufgelistete Handlung zweifelsfrei erkennbar ist. Als Kontakt- und Kommunikationsmittel gelten Telefon, Brief, Fax, E-Mail, persönliche Besuche und persönliche Ansprache.

§ 2. Rechte und Pflichten des Fordernden

1. Der Fordernde handelt und haftet dem Eigentümer als Privatperson/en nach § 823 des staatlichen BGB.
2. Der Fordernde trägt anderenfalls die Beweislast, dass eine staatlich- und gesetzlich gültige Forderung bzw. ein durch die Vertragsparteien rechtsgültiger-, unterschriebener Vertrag vorliegt, aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird. Als Beweismittel einer Staatlichkeit gelten ausschließlich beglaubigte Kopien von Gründungsurkunden behaupteter Entitäten (z.B. Bund und Ländern) sowie Bestallungsurkunden als Beamter auf einen konkreten Staat mit einer Substantivbezeichnung. Mündliche Vereinbarungen, Gewohnheitsrechte und bloße Behauptungen gelten nicht als Beweismittel. Ist dies nicht der Fall, greifen automatisch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Der Fordernde ist verpflichtet, diesen Vertrag und die damit verbundenen AGB allen in diesem Fall involvierten Verwaltungen und Erfüllungsgehilfen bekanntzugeben.
Er haftet darüber hinaus für alle Tätigkeiten seiner Beauftragten und Mitarbeiter.

4. Der Fordernde zahlt die in Rechnung gestellten Gebühren für ungesetzliche Forderungen aus Rechnungen gemäß § 4 aus diesen angenommenen AGB innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
5. Als ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die der Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. keine entsprechend geforderten Nachweise einer echten Rechtsgültigkeit oder einen handelsrechtlichen Vertragsnachweis mit einer Unterschrift des Eigentümers erbringen kann. Sowohl das Ereignis, welches das Inkrafttreten des Vertrages auslöst, als auch jede weitere Vertragsleistung verpflichtet den Fordernden und seine Erfüllungsgehilfen zum Schadenersatz.
6. Der Fordernde kommt nach Rechnungslegung und Ablauf einer 14-Tage Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und unterwirft sich ohne Einrede der Verjährung der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Betriebs- und Privatvermögen oder sonstiges Vermögen. 
 
§ 3 Rechte und Pflichten des Eigentümers

1. Der Eigentümer ist berechtigt, dem Fordernden alle Gebühren gemäß § 4 in Rechnung zu stellen, die durch ihn, seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. und deren Beauftragte ausgelöst werden. Hierbei können mehrere Positionen in einer Rechnung zusammengefasst werden, wobei in § 4 genannte Summen als Höchstmarken gelten, die vom Empfänger nach unten beliebig gewählt werden können.
2. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung obliegt dem Eigentümer. Die Ansprüche des Eigentümers, die aus dem im § 4 aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, verjähren nicht.

 
§ 4. Gebühren und Preise

Die Gebühren und Preise dieses Vertrages und AGB werden in Euro geführt und sind in Euro zu bezahlen. Im Falle einer wie auch immer gearteten Abwertung oder Ausfalls der Eurowährung sind die Summen in Gold oder Silber zu bezahlen. Als Umrechnungskurs gilt der Wechselkurs der jeweiligen Gewichtseinheit von Gold und Silber zum Euro vom Tage dieses Vertragsbeginns.
Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der jeweiligen Vertragsleistung oder Rahmenhandlung und deren Zustandekommen.
Die Leistung ist in erkennbaren Positionen - siehe AGB - auch ohne konkreten Schadenseintritt beim Eigentümer für jede einzelne-, beteiligte Person fällig.

5. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Zieht der Fordernde verbindlich und unwiderruflich die betreffenden ungesetzlichen Forderungen schriftlich zurück, und hat er seine Beauftragten etc. entsprechend schriftlich informiert, hat der Eigentümer nur noch Anspruch auf die Bearbeitungsgebühren gemäß Pos. 1 der Tabelle der AGB und eine Abschlusszahlung von maximal 5.000.- €, es sei denn, der Schaden ist für den Eigentümer bereits eingetreten.
Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der Fordernde die Abschlusszahlung geleistet hat. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs beim Eigentümer.


§ 6. Salvatorische Klausel und Vertragsänderungen

Der Eigentümer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderten neuen Geschäftsbedingungen gelten jeweils rückwirkend ab Vertragsbeginn und ersetzen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam bzw. ungültig sein oder werden, tritt an deren Stelle eine rechtlich wirksame Bestimmung, die dem beabsichtigten Vertragszweck am nächsten kommt, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die übrigen Vertragsinhalte bleiben hiervon unberührt.