Der wesentliche Trick der Alliierten, was auch als Kriegslist gemäß HLKO zu werten ist, da der zweite Weltkrieg nicht vorbei ist.
Die Alliierten schaffen eine Kolonie etc. mit sogenannten Gesetzen, ohne definierte Amtssprache. Zum Beispiel die BRD.
Sie kreierten einen Scheinstaat BRD (Deutschland) als Scheindemokratie mit Scheingewalten.
Alles in der BRD ist im Prinzip Schein, weil das SHAEF-Gesetz gilt und im Rahmen der Besatzungsvorschriften alles befohlen wird. Wo Befehl gilt, gibt es keine Demokratie.
Auch der BRiD-Justiz gibt man Befehle. Deswegen sind sog. Staatsanwaltschaften/Richter etc. weisungsgebunden und gleichgeschaltet. Es gibt daher keine Gewaltenteilung oder Unabhängigkeit.
Alles wird von den Alliierten kontrolliert und kapitalistisch gesteuert.
Eine Maßnahme der Steuerung ist, daß die Alliierten den Armen ihre Rechte verweigern, damit diese nicht gegen die Alliierten klagen können. Den armen Menschen wird die Prozeßkostenhilfe verweigert.
Dies bedeutet, daß die Alliierten bzw. deren BRD-Verwaltung rechtswidrig den Menschen unter Personenstandsfälschung die echten Unterhaltsleistungen verweigern.
Die Menschen in der BRD wurden staatenlos gemacht, damit bekamen diese auch gleich den Sklavenstatus beurkundet. Siehe Personalausweis.
Ich habe die sog. Behörden etc. darauf hingewiesen, daß dieses rechtswidrig ist. Wie der nachfolgende Fall beweist.
Daher gab ich unter dem Hinweis, weil die BRiD-Bediensteten etc. mir meine echte Staatsangehörigkeit Preußen (gemäß Abstammung 1884) nicht bescheinigen wollen, eine Einstweilige Anordnung in das sog. Verwaltungsgericht Braunschweig, da mir kein echtes-, staatliches Gericht zur Verfügung steht!
Eigentlich ist alles nichtig, aber...
Und Schwupp, da kam auch schon dieser unten abgedruckte Brief:
Nicht ordentlich unterschrieben usw., genau genommen ungültig.
Tja, das Problem ist wiedermal, obwohl der sog. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) darauf hingewiesen wurde, er solle mir gesetzliche Richterinnen/Richter beschaffen, daß ich keine gesetzlichen Richterinnen/Richter beim Verwaltungsgericht Braunschweig bekomme habe.
Schließlich müssen die Richterinnen/Richter gemäß SHAEF-Gesetz zugelassen sein.
Die Frage, ob ein/e Einzelrichter/in tätig sein soll, ist schon merkwürdig, denn es können auch viel mehr sog. Richterinnen/Richter tätig sein, solange diese nicht ordentlich zugelassen sind, gehe ich davon aus, daß diese alle inkompetent sind.
Ich habe von dem Präsidenten Herrn Bartsch schon die entsprechende BRD-Systemantwort bekommen, die ich aber noch nicht einstelle, weil ich dem Präsidenten Herrn Bartsch noch die Gelegenheit geben möchte, die Sache in gewissen-, möglichen Rahmen in Ordnung zu bringen.
Die Einstweilige Anordnung wurde seitens des sog. Gerichtes nicht durchgeführt. Trotzdem habe ich meine Einstweilige Anordnung (Klage) nochmal schriftlich bestätigt. Siehe nachfolgendes Schreiben:
Am nächsten Schreiben sieht man, in welcher Gesellschaft man sich befindet. Nämlich in der Gesellschaft der ignoranten Rechtsbeuger.
Zur Erinnerung: Am Anfang war von mir eine Einstweilige Anordnung gefordert. Stattdessen formuliert die sog. Richterin Schlingmann-Wendenburg rechtswidrig einfach mein Willen zur reinen Klage um und übergeht meinen Willen in Bezug auf die Einstweilige Anordnung.
Es wird rechtswidrig eine ungültige ZPO (Zivilprozeßordnung) angewendet. Eine nichtstaatliche VwGO wird ebenfalls angewendet. Hier wird der gefälschte Personenstand betrügerisch verwendet, um mir einen Rechtsnachteil zuzufügen. Das Armenrecht ist nicht veraltet, ganz im Gegenteil, es ist anzuwenden.
Denn die sog. BRD-Gesetze (nicht staatlich bzw. ordentlich vom echten Volk legitimiert.), Nazi-Gesetze etc. dürfen nicht angewendet werden! Folglich gilt nur das staatliche Armenrecht, was das sog. Gericht falsch/betrügerisch als veraltet bezeichnet.
Es gibt auch keine isolierten Prozeßkostenhilfeanträge, wie dieses sog. Gericht behauptet.
Das sog. Gericht erdichtet sich irgendwelche Gegebenheiten, die in der Wirklichkeit nicht existieren.
Übrigens, ein einstweiliges Anordnungsverfahren ist kostenlos! Und abgesehen davon, gemäß meinen AGB schuldet mir das sog. Gericht eine Menge. Der sog. Bundeskanzlerin habe ich schon mitgeteilt, das die Schulden mind. 30 Millionen € usw. betragen.
Herr Präsident Bartsch, wie lange wollen Sie und Ihre Richterschaft noch das Recht beugen ?
Bringen Sie das in Ordnung oder muß ich einen öffentlichen Strafantrag stellen?
Und mal klar geschrieben, ich habe keine Lust mehr auf Ihre Tricksereien.
Und nochmal klar geschrieben, wer noch nicht einmal eine definierte Amtssprache nachweisen kann, die ja bei Ihnen unter § 23 VwVfG beschrieben steht. Beispiel: Die Amtssprache ist deutsch.
Zeigen Sie mir z. B., wie und wo "wohnhaft" im Buch der Amtssprache definiert ist. Eben, nirgends.
Damit ist das Justizwesen nicht arbeitsfähig, weil jeder was anderes behauptet.
Da frage ich mich mal wieder, was die hohen Justizleute studiert haben, wenn sie noch nicht einmal die Amtssprache kennen!!! Einfach nur lächerlich...
Deswegen stehe ich der BRiD und dem Gesetz gegenüber!
Ich verlange, daß das sog. Verwaltungsgericht Braunschweig mir gemäß dem Rechtswörterbuch von Herrn Prof. Dr. Köbler begründet, warum das wahr sein soll, was Sie mir in dem Verfahren schreiben.
Und zwar beachten Sie genau die Definitionen/Inhalte zur Menschenwürde, Wahrheit, Freiheit, Menschenrecht, Rechtsbankrott.
Und denken Sie daran, der Personalausweis ist rechtswidrig und somit ungültig!
Der Personenstand ist gemäß Abstammung (1884-Urgroßvater) zu führen, also ohne wohnhaft etc..
Die Register etc. sind von "amtswegen" zu berichtigen. Alles andere ist vorsätzlicher Betrug etc..
Ich verweise auf meine AGB. Rechtsbrüche werde ich in Zukunft gnadenlos verfolgen, soweit dies mir möglich ist.