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Donnerstag, 6. Oktober 2016

Wahlbetrug 2016 - Warum es keine Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland gibt

Diese Darstellung betrifft einen Wahleinspruch für den Bereich Braunschweig.

Grundlagen für die Leserinnen oder Leser, damit sie die Sache besser verstehen:
Leider gibt es noch viel mehr, aber ich werde nur das wichtigste anführen.

Das Zitat von Univ-Prof. Dr. jur., Dipl.-Volkswirt, Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim erklärt fast alles:

"Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das "System" ist undemokratisch und korrupt, es mißbraucht die Macht und betrügt skrupellos."

Bei Kommunalwahlen gehen Einwohner gemäß ungültigem NKWG wählen.
Einwohner dürfen nicht mitbestimmen, so steht es im Rechtswörterbuch Creifelds zum Beweis.

Ein Rechtsanwalt, der von Wahlen nichts hält:

Neuer Link:
https://www.youtube.com/watch?v=NI1tqPibzng&t=1s

Alter zensierter Link:
https://www.youtube.com/watch?v=nwQibSonNYo

Was bedeutet "deutsch" im Personalausweis:

https://www.youtube.com/watch?v=Z8ost11X23U

Die Bundesrepublik Deutschland ist der Rechtsnachfolger des Dritten Reiches:

https://www.youtube.com/watch?v=ws4JuLOH8Ks

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine NGO:

https://www.youtube.com/watch?v=-PX8Jyp7cRk

Seehofer und Wahlen:

https://www.youtube.com/watch?v=19asrm-S4i0

Aussage von einem USA-Generalkonsul:

https://www.youtube.com/watch?v=B_farq1CTGY

Keine Neugründung eines neuen Staates:

https://www.youtube.com/watch?v=Ux_KEO7c1eU

Deutschland ist besetzt:

https://www.youtube.com/watch?v=6nhcfKqPg6A

https://www.youtube.com/watch?v=Sm334ra-fy0

https://www.youtube.com/watch?v=0uEtkVcmaco

https://www.youtube.com/watch?v=skTlWtVLDVs

Diverses:

https://www.youtube.com/watch?v=RCdRTTXHHfk

Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Ämter, Behörden, Justiz usw., weil die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist. Daher ist das NKWG schon ungültig. 
Deswegen wurden z. B. die Arbeitsämter zu Jobcenter umbenannt. Ämter usw. sind staatlich.
Weil die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist, hat sie auch keine Hoheitsfunktionen und darf somit keine Staatsangehörigkeiten vergeben. Die angegebene Staatsangehörigkeit im Personalausweis gibt nur eine vermutete Staatsangehörigkeit wieder. Daher gibt es auch nicht die Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland".

Siehe: https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/5/5d/1._Landkreis_Demmin.pdf 

Für die Zweifler, die meinem die "BRD" hätte eigene Behörden:
Der Link von Wikipedia ist der Nachweis, daß Behörden nur staatlich sind.
Nochmal zur Wiederholung: Die "BRD" ist kein Staat, also besitzt sie keine eigenen Behörden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rde

Der Wahleinspruch aus dem Jahre 2001, der von der Stadt Braunschweig, auch gemäß ungültigem NKWG, akzeptiert wurde, ist bis heute auch nicht erledigt, da betrügerisch bearbeitet.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig, Polizei läßt die Straftaten durchlaufen, weil diese Verwaltungsteile nicht wirklich unabhängig sind. Somit verstoßen sie alle gegen die AEMR!
Ein klares Zeichen, daß die "BRD" besetzt ist und keine Befugnisse hat, die Wahlverfahren zu korrigieren. Denn die "BRD" muß sich Gesetze ja von den Besatzern genehmigen lassen.
Siehe z. B. das Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz. Somit kann die Bundesrepublik Deutschland auch kein demokratischer Rechtstaat ("Rechtsstaat") sein.
Ein Staatsvolk läßt sich keine Gesetze von Fremdmächten genehmigen, sondern bestimmt selbst!

Es ist interessant, wie die Stadt Braunschweig mit ungültigen Gesetzen arbeitet, um ihre rechtswidrigen-, undemokratischen Handlungen als ordentliche Handlungen aussehen zu lassen.

Über einen Wahleinspruch muß normalerweise ein unparteiisches-, unabhängiges Gremium entscheiden.
Aber in Braunschweig ist das anders.
In Braunschweig entscheidet der befangene Stadtrat rechtswidrig über die Wahleinsprüche.

Somit ist mal wieder nachgewiesen, daß keine Demokratie vorhanden ist. Und somit verstößt die Stadt Braunschweig gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR).
Weil es in der Bundesrepublik Deutschland keine unparteiischen-, unabhängigen staatlichen Gerichte gibt, kann man die Sachen auch nicht klären. Undemokratischer geht es wohl nicht.
Somit liegt ein Verstoß gegen die AEMR durch die Bundesrepublik Deutschland vor. Besonders wird gegen Artikel 8 und Artikel 10 verstoßen.
Ich habe die Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland und sogar die Alliierten gefragt, wo Gerichte gemäß dieser Artikel existieren. Es gab keine Antwort. Der Grund dafür ist ganz einfach:
Es gibt keine solchen Gerichte/Tribunale.

Für Zweifler: 

Der Beweis, daß die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland parteiisch und nicht unabhängig sind kann man z. B. an Herrn Jan Stöß (SPD) aus Berlin belegen. Denn der Mann ist u. a. Richter.

Wer es nicht glaubt, einfach selber nachfragen und recherchieren.

So jetzt zum Schreiben des Herrn Ruppert (staatenlos)/ Herrn Papenfuß (staatenlos):


Wie kommt Herr Papenfuß (staatenlos) oder Herr Ruppert darauf, daß der befangene Rat der Stadt Braunschweig über den Wahleinspruch zu entscheiden hat? Und das NKWG ist ungültig, da z. B. das NKWG nicht im Einklang mit der AEMR ist. Das ist offenkundig für gebildete Menschen, deswegen gehe ich jetzt nicht weiter darauf ein. Nur als Hinweis zur Prüfung an die Zweifler: Prüft einfach, ob der sog. Staat Niedersachsen völkerrechtlich legitim gegründet wurde.
Siehe auch die sog. Verfassung für Niedersachsen. Sie ist auch nicht gültig, da z. B. Niedersachsen gemäß EGMR-Entscheidung z. B. nicht rechtstaatlich sein kann. Der EGMR handelt auch gegen die AEMR, indem z. B. der Art. 35 EMRK von dem Gerichtshof angewendet wird. Dieser Artikel 35 verstößt aber gegen Art. 10 usw. der AEMR. Also verstößt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) selber gegen die Menschenrechte. Eine Nachfrage an das Gericht (Richterin Jaeger), warum der Art. 35 EMRK nicht bereinigt wurde, wurde nicht beantwortet.

Die Stadt Braunschweig täuscht/betrügt also die Menschen im Rechtsverkehr.

Es ist unglaublich aber wahr, Herr Ruppert und Herr Papenfuß teilen mir mit, daß ich in der sog. Verhandlung gehört werden kann. Aber wozu noch, denn der Beschluss ist doch von Herrn Ruppert in der Beschlussvorlage schon gefaßt. Er schreibt wortwörtlich: "Beschluss: Der Wahleinspruch von Herrn Dirk Scherer, datiert vom 19. September 2016, wird zurückgewiesen."

Siehe zum Beweis:

Der geschilderte Sachverhalt ist auch falsch dargestellt. Die Arbeitsweise der Stadt Braunschweig geht in die Richtung der Ermächtigungsgesetze... Man kann es so umschreiben: Mit diesem Gesetz ("Ermächtigungsgesetze" ("BRD"-Gesetze usw.)) wird die Gewaltenteilung ausgehebelt und die  Grundlage für die Alleinherrschaft der "herrschenden" Parteien gelegt, die sich zu einer totalitären und menschen-verachtenden "Diktatur" entwickelte, deren tief verwurzelte Bosheit und Niedertracht die "ganze Welt" in den bislang zerstörerischsten Krieg führte. Gemeint ist Braunschweig als ein Teil der bösen Gemeinschaft, die gegen die Menschen- und Grundrechte handelt. 

Der befangene Rat darf nicht entscheiden. Man kann an der rechtswidrigen Anwendung des NKWG die Einflußnahme der Besatzungsmächte erkennen. Denn diese haben das Verwaltungskonstrukt "Niedersachsen" erschaffen. Niedersachsen wurde nachweislich von keinem Staatsvolk gegründet. Ist also kein echter Staat. Vergibt keine Staatsangehörigkeiten usw.. 
Weiter schreibt die Stadt Braunschweig, ich wäre "wohnhaft". Auf Nachfrage bei der Stadtverwaltung, wo der Begriff "wohnhaft" amtlich definiert ist, konnte mir keiner Auskunft geben, weil es nicht definiert ist. Also darf der Begriff auch nicht "amtlich" angewendet werden, da keiner die Bedeutung kennt. Und warum bin ich wohnhaft, obwohl ich nie verurteilt wurde? Wieder ein Verstoß gegen die AEMR. Man hält mich also rechtswidrig in "wohnhaft".        

Wählertäuschung usw. kann ich überall anzeigen, da muß ich nicht in Braunschweig wohnen.
Wählertäuschung wird sowieso nicht von der befangenen "Staatsanwaltschaft Braunschweig" verfolgt. Zu welchem Staat gehört die sog. "Staatsanwaltschaft Braunschweig" eigentlich?
Denn Vizekanzler Herr Gabriel (SPD) sagte, daß die Bundesrepublik Deutschland eine NGO sei, also kein Staat ist.

Der Sachverhalt wird natürlich nicht komplett erläutert, sondern gegen mich negiert. Die Kommentierung zum Grundgesetz, die ich im Jahre 2001 anführte, wird erst gar nicht erwähnt, damit dem außenstehenden Leser nicht auffällt, daß die Stadt Braunschweig auch schon im Jahr 2001 und früher gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Und der Wahleinspruch aus dem Jahr 2001, wo viele Begründungen stehen, ist gar nicht erörtert worden. Die Stadt Braunschweig unterschlägt wichtige Informationen, die für ein ordentliches Gremium wichtig sind.

Man will also die Wählertäuschung mit einem unordentlichen Huschi-Wuschi-Verfahren (Schnellverfahren/Überrumpelungsverfahren) vom Tisch bekommen.
Die Menschen bekommen gar keine Informationen über Wahleinsprüche. Die Braunschweiger Zeitung schreibt kein Wort... In einer echten Demokratie werden die Menschen über so etwas informiert.

Herr Ruppert hier wurde ein Strafantrag gestellt, somit ist zu ermitteln. Und im Rahmen ordentlicher Ermittlungen wird offenkundig, daß die Wahlen rechtswidrig durchgeführt worden sind.
Die Wahlen sind nicht gemäß AEMR usw. durchgeführt worden. Vertsoß gegen Artikel 21.
Die AEMR steht über dem NKWG! Da die Mitarbeiter der Stadt Braunschweig offensichtlich nicht rechtskundig sind, sind sie nicht befähigt ihre sogenannten "Ämter" auszuführen, zumal sie auch den Menschen Schäden zufügen.

Herr Papenfuß hatte die Erklärung zur Niederschrift abgelehnt und mir Gewalt angedroht. Er konnte sich noch nicht einmal ausweisen. Vermutlich wollte er verschweigen, daß er staatenlos ist und daher nicht amtlich tätig sein kann.

Der EGMR hat im Verfahren Sürmeli % Germany geurteilt, daß in der Bundesrepublik Deutschland keine wirksame Beschwerde möglich ist. Und genau das ist hier wieder der Fall.

Der Strafantrag/Wahleinspruch ist sehr wohl begründet!

Und jetzt noch was wesentliches: Ich bin gemäß Abstammung Preuße (1913) und bin nicht "deutsch".
Daher ergibt sich wohl auch die Anwendung des Begriffes "wohnhaft". Preußen befinden sich in wohnhaft. Das begründet auch, warum mir die nicht staatlichen Amtsgerichte den Zutritt verweigern.
Betrifft aber nicht nur mich, auch anderen Preußen wird der Zutritt verweigert.
Und Preußen werden durchsucht, andere nicht.
Trotzdem habe ich gemäß AEMR ein Recht auf innerstaatliche Gerichte.
Aber wenn ich nach der Anschrift dieser Gerichte frage, bekomme ich keine Anschrift.
Hiermit die Frage an die sog. Frau Bundeskanzlerin, die auch gegen die AEMR verstößt, wo finde ich Gerichte gemäß Art. 8 und Artikel 10 AEMR?

Ich muß eine Menge Dinge klären.

Noch eine Bemerkung an die Stadt Braunschweig:

Haben Sie den Strafantrag an die wirklich zuständige Stelle weitergeleitet?

So jetzt noch mein ursprüngliches Schreiben "Wahleinspruch/Strafanzeige/Strafantrag:





 


Zur Klarstellung: Ich beschuldige mit meiner Darstellung nicht alle Menschen in Braunschweig usw., nur die, die sich schuldig gemacht haben oder schuldig machen.

Ich habe auch registriert, daß es in diesem "BRD"-System gute Menschen gibt, die mich unter-stützen...

Besonders bedanke ich mich herzlich bei dem Menschen aus Braunschweig, der mir Informationen lieferte, damit ich diese Sache hier veröffentlichen konnte ;-)

Zu den Kommentaren auf youtube:

Zu der AEMR:

Die AEMR steht über den sog. Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland!!!

Die Bundesrepublik Deutschland hat die AEMR verpflichtend akzeptiert und angenommen.
Und die Vereinten Nationen bekennen/bekannten sich zur Gewährleistung der Menschenrechte.
Jedermann hat gleichermaßen Anspruch auf die Grundrechte.

Die Bundesrepublik Deutschland verstößt gegen die Vereinbarungen. Verstößt also gegen die Gewährleistung der Grundrechte.

Zu dem Personalausweis:

Verweise ich auf die Übereinkommen in New York. Die willkürlichen Änderungen der "BRD" sind logischweise rechtswidrig. Die Bundesrepublik Deutschland vergibt auch Staatsangehörigen den Personalausweis, um die betroffenen Menschen staatenlos zu machen, um über sie in Zukunft im Sklavenstatus verfügen zu können.
  
Zur sog. deutschen Staatsangehörigkeit von Adolf Hitler:

Es wurde geäußert, daß die deutsche Staatsangehörigkeit überall in der Welt anerkannt sei und die EU-Bürger privilegiert seien.

Da sage ich, dies stimmt nachweislich nicht, siehe oben in den Grundlagen zu "deutsch".

EU-Bürger können z. B. noch nicht einmal direkt beim EUGH klagen bzw. ihre Anliegen gemäß AEMR Art. 8 und Artikel 10 gerichtlich in der EU klären. Somit können EU-Bürger nicht privilegiert sein.