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Freitag, 5. Juli 2019

Erzwingungshaft ist verboten (auch bei GEZ)

Lieber Leser,

am 12.12.2019 neu dazu:

Bundeskanzlerin Merkel der "BRD" gibt Zwangsmitgliedschaften zu!

Siehe ab Minute 3:14:

https://www.youtube.com/watch?v=7VwHswmJ4yQ&t=1s

Die Richterinnen und Richter usw. handeln in der Bundesrepublik Deutschland alle gegen die Menschen- und Grundrechte, weil sie z. B. die AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) nicht beachten. Aber andere Gesetze werden entgegen der Grundrechte nie beachtet, ansonsten gebe es das verbotene Hartz IV nicht. Der Artikel 27 der AEMR ist eindeutig! Der Beitragsservice usw. darf daher überhaupt nichts an Beiträgen fordern!!! Das ist Betrug usw. ...

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland nachweislich keine unabhängigen Staatsanwaltschaften, daher wird auch nichts gegen den Beitragsserivce. bzw. deren Verantwortlichen strafrechtlich unternommen. Siehe EUGH-Entscheidungen z. B. hier: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/eugh-deutsche-staatsanwaelte-duerfen-eu-haftbefehl-nicht-ausstellen-a-1269623.html

Die Erzwingungshaft ist schon deshalb bei GEZ-Sachen verboten, weil die ZPO bereinigt wurde.

Die GEZ bezieht sich z. B. auf den § 802g ZPO!

Siehe Bundesbereinigungsgesetze!

Die Anwendung der ZPO ist deshalb strafbar.

Jedes sog. Gerichtsverfahren unter Anwendung der bereinigten ZPO ist absolut unzulässig und verboten.

Jeder Richter usw., der ungültige Recht(s)normen anwendet macht sich schuldig (auch in Bezug auf Gott).

Das EGBGB Art. 6 verbietet auch die Anwendung von Recht(s)normen, die gegen die Grundrechte verstoßen!
Und da die Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland nachweislich alle unter fehlendem Grundrechtsschutz stattfinden, weil der Bundesverfassungsgerichtspräsident in der Sendung mit Frau Maischberger zugegeben hat, daß er die meisten Verfassungsbeschwerden abweist, weil sein Gericht überlastet ist, ist kein Verfahren mehr gemäß AEMR Art. 10 usw. gegeben.
Es gibt aber noch viele weitere Gründe, warum die sog. Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland recht(s)widrig sind.

Siehe z. B.: https://www.youtube.com/watch?v=p6R_ffczv_g
oder
https://www.youtube.com/watch?v=-12d_7ixqXU

Also verstoßen Politiker, Richter usw. gegen die AEMR, weil z. B. gegen Art. 28 AEMR verstoßen wird.
Denn wäre die entsprechende Ordnung da, dann wäre eigentlich jeder Mensch fast zufrieden oder sogar ganz zufrieden.

Die Richter. Politiker usw. sagen einem immer wieder, sie seien an das Gesetz gebunden, aber Richter usw., die sich auf Gesetze berufen, die gegen Menschen- und Grundrechte verstoßen, sind nicht unsere  Richter usw. gemäß AEMR. Jetzt kann sich jeder überlegen, ob es alle Richter usw. in der Bundesrepublik Deutschland sind.

Denn es gilt gemäß DRiG:

"
§ 9 Voraussetzungen für die Berufungen


In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
1.
Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
2.
die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3.
die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5 bis 7) und
4.
über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt."

Davon kann ich gemäß meiner Verfahren nichts erkennen...

Keine Richterin oder Richter in der Bundesrepublik Deutschland, der entgegen der AEMR arbeitet, hat die Voraussetzungen gemäß § 9 DRiG!!!

Alle verletzen die originale AEMR...

Ein Richter, der das Gesetz nicht kennt, kann niemals die Gewähr bieten, für die freiheitliche-, demokratische Grundordnung einzutreten.

Art. 139 GG sagt auch entsprechendes aus.

Auch der Überleitungsvertrag ist zu beachten.

Der 2+4 Vertrag ist juristisch ungültig, da der Inhalt teilweise täuschend ist und die Unterschriften nicht der Recht(s)norm entsprechen.

Somit gilt auch Gesetz Nr. I der Militärregierung - Deutschland, Kontroll-Gebiet des Obersten Befehlshabers

Gemeint ist besonders "Aufhebung des Nationalsozialistischen Rechts"

Siehe Artikel I usw.

Prüft man genau, so wird man feststellen, daß immer noch Nationalsozialistisches Recht nach 1949 bis heute angewendet wurde und wird.

Das hier ist ein Schnellschuß für die Opfer der GEZ und wird später noch weiter ausgeführt.

Wichtige Schlußbemerkung:

Wo sind jetzt Richter usw. gemäß AEMR zu finden, wo man klagen kann?
Die Gerichte, die aufklären, beraten usw. müssen wohl erst geschaffen werden. Ich konnte bisher nur Gerichte finden, die gegen Gesetze gemäß AEMR verstoßen.
Und die Polizei handelt auch gegen die Menschenrechte und macht sich mit Aussetzung usw. strafbar.

Aber Gott soll ja angeblich Sünder (auch Todsünder) bestrafen oder?

Und ihr habt ja Gott gemäß GG-Präambel anerkannt!

Für die unerfahrenen Leser; GG=Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und AEMR=Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Und es gibt mehrere Versionen der AEMR. Den Unterschied kann man z. B. am Art. 21 Abs. 1 feststellen. Für mich gibt es eine Originalversion und mehrere Bundesversionen.