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Freitag, 5. August 2011

Wahlbetrug in Deutschland

Wahlbetrug in "Deutschland" findet immer wieder statt.

Warum die Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland ("BRD GmbH") nicht gesetzesgemäß sind wird jetzt geschildert:

Man sollte dazu wissen:

"Deutschland ist besetzt und wird es bleiben."
Zitat von: US-Präsident Barrack Obama in Ramstein 2009

Das sogenannte Deutschland ist eine GmbH und kein Staat.

Die BRD GmbH  hat auch keine Verfassung.

Die BRD GmbH ist auch nicht souverän.
Diverse Hoheitsfunktionen liegen bei den Alliierten.


Man muß sich fragen, wozu sogenannte Wahlen in einem besetzten Gebiet überhaupt gut sind.
Wieso wird in dem Zusammenhang die Kanzlerakte nicht dem Bürger zugänglich gemacht?
Genau, weil die/der Abgeordnete sie wohl auf Anweisung/Befehl der Allliierten nicht veröffentlichen darf oder?

Der Bürger soll das Souverän von Gemeinwohl und Demokratie sein.
Dem ist aber nachweislich nicht so, da zum Beipiel verbotene Listenwahlen durchgeführt werden. Der Kandidat muß vom Volk direkt gewählt werden, bei Listenwahlen kommen Kandidaten in die Parlamente/Räte, die nicht direkt vom Volk gewählt wurden.
Grundlage dafür ist das Grundgesetz, aber auch die Charta von Paris 1990.


Der Prof. Hans Herbert von Arnim -anerkannter Staatsrechtler- schrieb in seinem Buch "Das System"- Die Machenschaften der Macht folgendes: "Vom Bürger als Souverän, von Demokratie und Gemeinwohl ist dann die Rede, von der Bedeutung der Wahlen, von Gewaltenteilung und von der Unabhängigkeit der Abgeordneten - schöne Leerformeln, die allesamt nur eins verbergen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes."

Ordentliche Wahlen sind die Grundlage für einen ordentlichen Rechtsstaat. Gibt es keine ordentliche Wahlen wie in der Firma BRD GmbH wird dem Unrecht Tür und Tor geöffnet.
Die BRD GmbH betrügt die Teilnehmerstaaten, wenn sie die unterschriebene Charta von Paris 1990 nicht einhält.
Die Charta kann man hier downloaden:
http://www.osce.org/de/mc/39518

In der Charta von Paris 1990 steht geschrieben:
"
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Wir verpflichten uns, die Demokratie als die einzige Regierungsform 
unserer Nationen aufzubauen, zu festigen und zu stärken. In diesem 
Bestreben werden wir an folgendem festhalten:
Menschenrechte und Grundfreiheiten sind allen Menschen
von Geburt an eigen; sie sind unveräußerlich und 
werden durch das Recht gewährleistet.  
Sie zu schützen und zu fördern ist vornehmste Pflicht
jeder Regierung.  
Ihre Achtung ist wesentlicher Schutz gegen staatliche Übermacht. 
Ihre Einhaltung und uneingeschränkte Ausübung bilden die 
Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden.

Demokratische Regierung gründet sich auf den Volkswillen, der seinen 
Ausdruck in regelmäßigen, freien und gerechten Wahlen findet. 
Demokratie beruht auf Achtung vor der menschlichen Person und 
Schutz für freie Meinungsäußerung, Toleranz gegenüber allen 
gesellschaftlichen Gruppen und Chancengleichheit für alle.

Die Demokratie, ihrem Wesen nach repräsentativ und pluralistisch, 
erfordert Verantwortlichkeit gegenüber der Wählerschaft,  
Bindung der staatlichen Gewalt an das Recht sowie eine  
unparteiische Rechtspflege. 
Niemand steht über dem Gesetz.

  Wir bekräftigen,
  jeder einzelne hat ohne Unterschied das Recht auf:
  Gedanken-, Gewissens- und Religions- oder Glaubensfreiheit,
  freie Meinungsäußerung,
  Vereinigung und friedliche Versammlung,
  Freizügigkeit;
  niemand darf:
  willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden,
  der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder 
  erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden;
  jeder hat auch das Recht:
  seine Rechte zu kennen und auszuüben,
  an freien und gerechten Wahlen teilzunehmen,
  auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren,
  wenn er einer strafbaren Handlung beschuldigt wird,
  allein oder in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben und 
  selbständig Unternehmen zu betreiben,
  seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte auszuüben
 
Wir bekräftigen, daß die ethische, kulturelle, sprachliche und 
  religiöse Identität nationaler Minderheiten Schutz genießen muß 
und daß Angehörigen nationaler Minderheiten das Recht haben, diese 
Identität ohne jeglicher Diskrimminierung und 
in voller Gleichheit vor dem Gesetz
  frei zum Ausdruck zu bringen, zu wahren und weiterzuentwickeln.
  Wir werden gewährleisten, daß dem einzelnen wirksame 
 innerstaatliche wie internationale Rechtsmittel gegen
 jede Verletzung seiner Rechte zur Verfügung stehen.

Die uneingeschränkte Achtung dieser Gebote ist das Fundament, auf 
dem wir das neue Europa aufbauen wollen.

Unsere Staaten werden zusammenarbeiten und einander unterstützen, 
um zu gewährleisten, daß die Entwicklung der Demokratie nicht 
mehr rückgängig gemacht werden kann."
 

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