"https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsfeindlichkeit"
Zitat daraus: "Verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG ist eine Partei aber erst, wenn sie mit Gewalt gegen diese Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert."
Dies tat die Polizei/das Verwaltungsgericht Braunschweig usw. im Auftrag der Parteien gegen mich.
Wie? Steht weiter unten.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte damals schon unter dem Präsident Harms meinen Wahleinspruch (Wählertäuschung usw.) rechtswidrig zugunsten der Machthaber abgewehrt.
Weil ordentliche Klagen in der Bundesrepublik Deutschland/EU gemäß AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) nicht möglich sind und die Regierungen gegen die Verfassung arbeiten, habe ich den Blog erstellt.
Ich durfte nicht gemäß der AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) wählen. Bei der letzten Landtagswahl in Niedersachsen verwies mich die Polizei des Wahllokales und des Parkplatzes. Die Polizei nötigte mich unter Zeitdruck das Gebiet zu verlassen, ansonsten würde sie mich einsperren. Der geforderte Rechtsschutz wurde von der Polizei verweigert. Zum Beispiel wurde gegen Wahlgrundsätze verstoßen, wie die Unmittelbarkeit der Wahl, die Gewaltenteilung usw..
Der Verfassungsschutz wurde telefonisch informiert. Das Bundesamt behauptet rechtswidrig, es wäre nicht dafür zuständig.
Dabei ist es gemäß der Seite: https://www.verfassungsschutz.de/de/das-bfv/amtsleitung zuständig.
Zitat von der Seite:
"Das BfV nimmt eine unverzichtbare Rolle zum Schutz der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland ein. Es hat die Aufgabe, Schaden von unserem Staat, von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und von der Bevölkerung abzuwehren."
Freiheitliche demokratische Grundordnung
Dies hat der Verfassungsschutz selber niedergeschrieben, denn der Rechtsstaat Niedersachsen gehört in das Gebiet des Staates Bundesrepublik Deutschland. Oder ist das alles Täuschung?Der Verfassungsschutz/die Abgeordneten halten sich nicht an die freiheitliche-, demokratische Grundordnung, ganz im Gegenteil.
Die Gewaltenteilung wird von den Abgeordneten und Verfassungsschützern nachweislich nicht eingehalten:
Beispiel ist der SPD-Politiker Jan Stöß aus Berlin:
Er war Abegrordneter und gleichzeitig Richter. Dies ist ein Verstoß gegen das GG usw..
Siehe https://de.linkedin.com/in/jan-st%C3%B6%C3%9F-198188134
Siehe: http://www.berliner-woche.de/friedrichshain/politik/spd-bezirksfuersten-unterstuetzen-landeschef-bei-kandidatur-d58387.html
Zitat: "
SPD-Bezirksfürsten unterstützen Landeschef bei Kandidatur
Jetzt wurde Herr Stöß (SPD), der gegen das GG verstößt auch noch an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, um angeblich die Grundrechte zu schützen. Da kann sich jeder selbst seine Gedanken zu machen. Da denke ich sofort an die verstorbene Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes Frau Limbach (SPD), die auch schon rechtswidrig gearbeitet hatte.
Viel Spaß mit Verfassungsbeschwerden gegen die SPD...
Siehe: "https://www.morgenpost.de/berlin/article211762305/Jan-Stoess-wechselt-aus-Berlin-ans-Bundesverfassungsgericht.html
Heute am 13.12.2017 rief ich im Bundestag an. Kein Abgeordneter wollte sich an die freiheitlich-, demokratische Grundordnung halten. Somit verstoßen alle gegen die Verfassung/GG.
Eine Petition (Pet 1-17-14-201-023052) liegt dort schon über 5 Jahre unbearbeitet und wurde bisher rechtswidrig bearbeitet. Aber in 5 Minuten wurde die Diätenerhöhung abgestimmt (Quelle: google). Na klar, die Falschbeurkundungen der Bundeswehr/ des BMVg müssen ja auch vertuscht werden.
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