"Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bundespräsident,
ich wurde im Staat Niedersachsen unter Bedrohung durch die Polizei von der Wahl (letzte Landtagswahl) als Mensch abgehalten.
Wieso darf ich keine Volksvertreter wählen?
Warum bekomme ich keine schriftlichen Informationen (Protokolle der Einsätze) von der Polizei?
Dies ist ein Verstoß gegen Art. 19 AEMR.
Sie gewähren mir keinen Rechtsschutz gemäß Art. 8 AEMR usw..
Wann wurde die Verfassung, die ja im 2+4 Vertrag erwähnt wird, vom Volk abgestimmt?
Bitte senden Sie mir die Verfassung zu. Keine Behörde wollte mir die Verfassung aushändigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Scherer"
Zusatzbemerkung zum besseren Verständnis:
Als ich bemerkte, daß die Wahl rechtswidrig durchgeführt werden sollte, da z. B. der Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt wurde, bestand ich auf die ordentliche Durchführung der Wahl bei der Wahlleitung. Die Wahlleitung hatte die Polizei gerufen, um mich von einer ordentlichen Wahl abzuhalten.
Unter Bedrohung durch die Polizei wurde ich genötigt das Wahllokal innerhalb von 60 Sekunden zu verlassen. Danach wurde wieder unter Angabe von Sekunden gedroht den dazugehörigen Parkplatz zu verlassen.
Ich war wahlberechtigt und hatte einen Wahlschein von der Verwaltung bekommen. Es ist gemäß Grundgesetz verboten die Gewaltenteilung zu verletzen.
Fazit: Auch der Bundespräsident handelt gegen die freiheitlich-, demokratische Grundordnung.
Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung
Siehe auch z. B.: http://www.landtag-niedersachsen.de/gewaehlte_abgeordnete_wp_18/,cms_id,1659,abgeordneten_id,202808.html
"Sebastian Zinke
SPD
Wahlkreis: 43 Walsrode
Wahlkreis: 43 Walsrode
Polizeioberrat
Moorstr. 54
29664 Walsrode
Telefon:05161 481 0701 29664 Walsrode
Telefax:05161 481 0702
Mobil:0162 605 8657
E-Mail:info@sebastian-zinke.de
Internet:http://www.sebastian-zinke.de
Facebook:http://www.facebook.com/sebastian.zinke.md"
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen