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Freitag, 22. Juni 2018

Bundesrepublik Deutschland hat keine Staatskasse

Liebe Leser,

die Bundesrepublik Deutschland hat keine Staatskasse. Auch ein "Zollbeamter" konnte mir keine Staatskasse nennen. Er nannte mir nur Bundeskassen, obwohl es nur eine Bundeskasse gemäß Gesetz oder Definition geben darf.
Eine Bundeskasse ist aber keine Staatskasse. Warum existiert keine Staatskasse für den angeblichen Staat Bundesrepublik Deutschland?

Beispiel:

Gemäß § 49 des RVG wird eine Staatskasse erwähnt:

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse


Wie kann denn in einem Bundesgesetz eine Staatskasse erwähnt werden, wenn die Bundesrepublik Deutschland keine Staatskasse hat?

Gemäß dem Rechtswörterbuch Creifelds wird z. B. der Staat Niedersachsen nicht praktiziert. Dies haben Prof. Dr. JUR. H. C. Hans Kauffmann, Prof. Dr. Jochem Schmitt, Prof. Friedrich Quack usw. bestätigt.
Also wird dann auch keine Staatskasse praktiziert. Deshalb sind auch keine Staatskassen zu finden.

Somit sind alle staatlichen Rechte erloschen, die mit der Staatskasse zusammenhängen, weil keine Staatskasse existiert. Trotzdem bleibt der Anspruch bestehen...

Wo bekommen die Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte aus der Staatskasse "Geld", wenn es keine Staatskasse gibt?

Haben die Richterinnen/Richter, Politiker, Rechtsanwälte usw., die der Rechtspflege und Weiterbildung verpflichtet sind, das nicht gemerkt?

 

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