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Montag, 6. August 2018

Deutsche Gerichte in Deutschland nicht für Jobcenter-Sachen zuständig

Lieber Leser,

die Sozialgerichte/deutschen Gerichte in Deutschland sind normalerweise nicht für Sachen zuständig gemäß SHAEF-Gesetz Nr. 2, Artikel VI - Beschränkung der Zuständigkeit (g) und aus dem Gesetz kann man noch mehr rausholen, wenn man überlegt...

Das Jobcenter/die Bundesagentur für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts...

Bedeutet, die deutschen Gerichte dürfen normalerweise keine Jobcenter-Sachen unter der (g)-Bedingung bearbeiten! Und das dürfte fast alles sein...

Siehe: SHAEF-Gesetz Nr. 2





Viel Spaß damit...




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