die Sozialgerichte/deutschen Gerichte in Deutschland sind normalerweise nicht für Sachen zuständig gemäß SHAEF-Gesetz Nr. 2, Artikel VI - Beschränkung der Zuständigkeit (g) und aus dem Gesetz kann man noch mehr rausholen, wenn man überlegt...
Das Jobcenter/die Bundesagentur für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts...
Bedeutet, die deutschen Gerichte dürfen normalerweise keine Jobcenter-Sachen unter der (g)-Bedingung bearbeiten! Und das dürfte fast alles sein...
Siehe: SHAEF-Gesetz Nr. 2
Viel Spaß damit...
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