Grüß Gott,
erst einmal vorab als Grundlage:
Der Personalausweis, der Reisepaß ist kein Nachweis für eine Staatsangehörigkeit!
Beweis: Nachzulesen unter folgendem Link:
https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/feststellung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit/1216742
Weitere Grundlage:
https://www.bundestag.de/resource/blob/659208/bb1b8014f97412b4439d024bcdb79896/WD-3-292-07-pdf-data.pdf
Dort steht:
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Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ - Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ Dokumentation WD 3 - 292/07 Abschluss der Arbeit: 25. Juli 2007 Fachbereich WD 3: Verfassung und Verwaltung Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. - 3 - 1. Einleitung Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“ 1 Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter. Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundesländer. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2 "
Man sollte auch Art. 26 GG kennen:
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Art. 26
(1) 1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2Sie sind unter Strafe zu stellen."
Der Mensch wählt seine Staatsangehörigkeit, wenn er will und nicht die "Bundesrepublik Deutschland"!
In Art. 15 UDHR/AEMR steht ganz klar:
Artikel 15 – Recht auf Staatsangehörigkeit
Grundlage für diesen Post ist z. B. folgende Veröffentlichung vom NDR: "
Siehe https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Urteil-Reichsbuergerin-aus-Polizeidienst-entlassen,reichsbuerger370.html
Urteil: "Reichsbürgerin" wird aus Polizeidienst entlassen
In Niedersachsen wird erstmals eine Polizeibeamtin aus dem Dienst entlassen, weil sie Thesen der sogenannten Reichsbürger geteilt hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) entschieden.
Bei der Polizistin handelt es sich nach NDR Informationen um eine Beamtin der Polizeidirektion Braunschweig. Der Sprecher des OVG, Heiko Leitsch, sagte dem NDR: "Als Beamtin muss sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Gegen diese Pflicht hat sie schuldhaft verstoßen." Der Senat für Disziplinarrecht habe deshalb entschieden, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerechtfertigt ist. Friederike H. hatte Beschwerde gegen ein erstes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig eingelegt, das genauso entschieden hatte.
Gerichte nicht anerkannt
Die Frau war fast 20 Jahre im niedersächsischen Polizeidienst, als sie 2016 erstmals auffiel, weil sie einen "Staatsangehörigkeitsausweis" beantragte. In dem Antrag hatte sie angegeben, auch Bürgerin des Königreichs Preußen zu sein. Bei einem zivilrechtlichen Prozess vor dem Amtsgericht Dannenberg hatte sie außerdem die Legitimität der Gerichtsbarkeit infrage gestellt und den Ausweis der Richterin nicht anerkannt - ein Verhalten, wie es sogenannte Reichsbürger immer wieder an den Tag legen.
Keine innerdienstlichen Verstöße
Innerdienstlich hatte sich Friederike H. gegenüber Kolleginnen und Kollegen nicht auffällig verhalten. Sie bestritt auch, der Reichsbürgerbewegung nahezustehen - sie stehe zu ihrem Amtseid. Doch die Polizeidirektion Braunschweig sah ein gravierendes Dienstvergehen und erhob Klage, um die Frau aus dem Dienst zu entfernen - zu Recht, wie nun die Richter in Lüneburg endgültig feststellten. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden, sagte der OVG-Sprecher dem NDR.
Weitere Disziplinarverfahren gegen Verdachtsfälle
Das Innenministerium führt gegen eine niedrige einstellige Zahl von Beamten weitere Disziplinarverfahren wegen des Verdachts der Nähe zur Reichsbürgerideologie. Einige der Verdächtigen sind bereits im Ruhestand. Die Bewegung der sogenannten Reichsbürger gilt als vielseitig. Vertreterinnen und Vertretern ist gemein, dass sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat ablehnen und die Fortexistenz des Deutschen Reiches und seiner Mitgliedsstaaten annehmen.
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Die Polizei, die Gerichte, die Politiker usw. begehen Völkermord § 6 VStGB gegen das preußische Volk.
Polizei, Gerichte, die Politiker alle verletzen in der Bundesrepublik Deutschland die Menschen- und Grundrechte. Sie handeln auch gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Sie verletzen in dem sog. Reichsbürgerfall Art. 1 GG und Art. 26 GG.
Die Bundesrepublik Deutschland arbeitet mit nationalsozialistischen Methoden (Gleichschaltung usw.).
In dem Fall mit der Gleichschaltung der Staatsangehörigkeit "deutsch" ("deutsch" von Adolf Hitler eingeführt).
Wer das "Recht" von Adolf Hitler anwendet, macht sich schuldig!
Siehe Kampfansage!
https://www.youtube.com/watch?v=Z2zxU7LpOM0