Grüß Gott,
ich teilte Herrn Ministerpräsident Weil folgendes mit:
"Grüß Gott Herr Ministerpräsident Weil,
bitte teilen Sie mir mit, wo Grundrechtklagen/Verfassungsbeschwerden o. ä. im Staat Niedersachsen möglich sind.
Derzeit ist so etwas in Niedersachsen nicht möglich, was verboten ist. Siehe Art. 30 AEMR
Gemäß Art. 8 UDHR i. V. mit Art. 10 UDHR usw. muß dies möglich sein.
Im Art. 8 steht im Prinzip folgendes zur Klarstellung : Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsschutz gegen alle Handlungen, die seine zustehenden Grundrechte verletzen.
In anderen Staaten (Bayern, Sachsen usw.) ist dies möglich. Der Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 7 UDHR gilt für alle Menschen und ist klar formuliert.
Dort steht ganz klar: "Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde und
gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung."
Der Staatsgerichtshof Niedersachsen verweigert rechtwidrig diese grundrechtschützenden Verfahren.
Das Grundgesetz Art. 1 (besonders Absatz 3), Art. 3, die Nds Verfassung usw. ist von der Polizei durchzusetzen!
Ein guter Polizeihauptkommissar sagte öffentlich, die Polizei darf sich nicht zum Büttel machen lassen.
Ich denke, da hat er vollkommen Recht!
Wie lange wollen Sie die Menschen noch grundrechtverletzend behandeln, zumal das auch normalerweise strafbar ist.
Beste Grüße
Dirk Scherer"
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