Lieber Leser,
in der Bundesrepublik Deutschland darf kein Mensch wählen, sondern nur eine Person.
Dabei steht in der AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) in Artikel 21 folgendes:
Absatz 1: Jeder Mensch hat das Recht an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen.
Ich habe es ausprobiert, der Mensch wird mit Polizeigewalt des Wahllokales verwiesen.
Und auch Gerichte darf ein Mensch nicht betreten. Die Wachtmeister des Sozialgerichtes Braunschweig haben mich als Mensch nicht in das Gerichtsgebäude gelassen. Sie verlangten einen Nachweis für eine Person.
Den Unterschied zwischen Mensch und Person kennen die meisten leider nicht ...
Die Person wird oft kurz nach der Geburt gegen den Grundsatz der Freiheit erstellt oder später eine weitere Person per recht(s)widrigen Personalausweis. Das Erste ist dann die sog. natürliche Person und die Zweite ist dann die juristische Person (Firma/Sache).
Die meisten Eltern werden schon im Krankenhaus oder im Standesamt usw. nicht über die rechtlichen Folgen belehrt oder aufgeklärt. Es wird nicht umsonst von der Verwaltung eine ausdrückliche Einwilligung verlangt, damit sie den Menschen in ihre Gewalt bringen können.
Das geborene Kind ist den Machenschaften schutzlos ausgeliefert, denn es kann sich ja nicht wehren.
Siehe Formular "Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes und zur Veröffentlichung" auf der Rückseite der "Schriftliche Geburtsanzeige"
Und in dem Formular wird auch nicht erwähnt, welcher Staat gemeint ist.
Denn kein Kind wurde in Niedersachsen dem Recht(s)staat Niedersachsen zugeordnet.
Und viele Politiker behaupten deswegen, es gäbe kein Staat Niedersachsen. Dabei steht es doch in der Niedersächsischen Verfassung in Art. 1 und Art. 2 niedergeschrieben.
Daher kann auch kein Richter etc. die Staatsangehörigkeit von Niedersachsen nachweisen.
Auf Grund der Täuschung sind alle Gericht(s)verfahren rechtlich nichtig.
Durch diese Registrierung wird die Person erstellt!
Und das hat viele Nachteile.
Alle Geburtsurkunden usw. sind wegen fehlender-, rechtlicher Aufklärung/Belehrung sittenwidrig erstellt und daher ungültig.
Und falls wieder irgendwelche "Schlaumeier" meinen auf Grund der Personalausweisverordnung wäre der Personalausweis ok, dann sollten sie mal jeden Satz genau studieren, dann müßten sie merken, daß hier getrickst wird. Denn der NAME ist nicht der Familienname/Geburtsname ...
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