Grüß Gott,
die Politiker in Niedersachsen sind untragbar und handeln strafbar, weil sie die Grundrechte bzw. Basisrechte vorsätzlich mißachten und somit gegen das Grundgesetz handeln. Somit sind die Parteien gemäß Art. 9 Abs. 2 zu verbieten!
Beispiel:
Der politisierte Staatsgerichtshof in Bückeburg weist Beschwerden/Klagen bezüglich der Basis/Grund- und Menschenrechte grundgesetzwidrig ab.
Gemäß Art. 33 Abs. 1 GG muß aber mindestens, wie im Land Hessen, auch in anderen Bundesländern (z. B. Niedersachsen) eine effektive Möglichkeit existieren, seine Basis/Grund- und Menschenrechte zu schützen.
Art. 33 Abs. 1 GG ist folgendermaßen lautend:
Art. 33
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Zum Beispiel im Land Hessen beim Staatsgerichtshof im Merkblatt steht:
"
Staatsgerichtshof des Landes Hessen 1 Merkblatt zu den wesentlichen Voraussetzungen einer Grundrechtsklage
Jeder kann den Staatsgerichtshof mit der Grundrechtsklage anrufen, der geltend macht, der Gesetzgeber, eine Behörde oder ein Gericht des Landes Hessen verletzten ein Grundrecht, das ihm die Hessische Verfassung gewährt."
Link zum Merkblatt:
https://staatsgerichtshof.hessen.de/sites/staatsgerichtshof.hessen.de/files/content-downloads/20160129_Merkblatt_Grundrechtsklage.pdf
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