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Freitag, 13. August 2021

Warum sind Grundrechtsklagen bzw. Verfassungsbeschwerden in Niedersachsen im Gegensatz zu Hessen nicht möglich?

Grüß Gott,

die Politiker in Niedersachsen sind untragbar und handeln strafbar, weil sie die Grundrechte bzw. Basisrechte vorsätzlich mißachten und somit gegen das Grundgesetz handeln. Somit sind die Parteien gemäß Art. 9 Abs. 2 zu verbieten!

Beispiel:

Der politisierte Staatsgerichtshof in Bückeburg weist Beschwerden/Klagen bezüglich der Basis/Grund- und Menschenrechte grundgesetzwidrig ab.

Gemäß Art. 33 Abs. 1 GG muß aber mindestens, wie im Land Hessen, auch in anderen Bundesländern (z. B. Niedersachsen) eine effektive Möglichkeit existieren, seine Basis/Grund- und Menschenrechte zu schützen.

Art. 33 Abs. 1 GG ist folgendermaßen lautend:

Art. 33

(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.


Zum Beispiel im Land Hessen beim Staatsgerichtshof im Merkblatt steht:

"

Staatsgerichtshof des Landes Hessen 1 Merkblatt zu den wesentlichen Voraussetzungen einer Grundrechtsklage 

Jeder kann den Staatsgerichtshof mit der Grundrechtsklage anrufen, der geltend macht, der Gesetzgeber, eine Behörde oder ein Gericht des Landes Hessen verletzten ein Grundrecht, das ihm die Hessische Verfassung gewährt."

Link zum Merkblatt: 

https://staatsgerichtshof.hessen.de/sites/staatsgerichtshof.hessen.de/files/content-downloads/20160129_Merkblatt_Grundrechtsklage.pdf













 


Freitag, 25. Juni 2021

Sozialgerichte in Deutschland sind Verwaltungsgerichte

Grüß Gott,

ich zeige mal wieder auf, wie viele Politiker, viele Richter, viele Staatsanwälte, viele Rechtsanwälte, Jobcenter usw. die Menschen betrügen.

Im SGG § 1 steht:

§ 1 SGG

Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.

Die "Sozialrichter" in Braunschweig usw. sind besondere Verwaltungsrichter.

Also gibt es keine Sozialrichter im Sozialgericht Braunschweig usw., somit ist die Bezeichnung eine Irreführung der Menschen.

Das Sozialgericht muß besonderes Verwaltungsgericht heißen. Wo sind dann die echten Sozialgerichte?

Es gibt keine echten Sozialgerichte in der Bundesrepublik Deutschland. Was für ein Betrug oder?

Und unabhängig sind die Richter nachweislich auch nicht, wie ich später anhand meiner Schriftsätze beweise.

Weil ich keine echten Sozialgerichte zur Verfügung habe, habe ich mal Klage wegen Menschenrechtsverletzung seitens der Bundeskanzlerin, des Bundestages, des Landtages Niedersachsen, des Stadtrates Braunschweig, des Oberbürgermeisters Braunschweig Markurth (SPD) eingereicht.

Diese Klage wird vom besonderen Verwaltungsgericht Braunschweig (sog. Sozialgericht Braunschweig) entgegen der Menschenrechte geführt.

Die Gerichte in Niedersachsen besitzen keine Amtssprache, die vorgeschrieben ist. Somit sind Definitionsprobleme vermutlich mit Absicht "vorprogrammiert", um Rechte und Freiheiten mit Rabulistik zu vernichten.

Die Gerichte in Niedersachen sind auch keine staatlichen Gerichte, weil z. B. das Staatsvolk (keine Staatsangehörigen), Staatsoberhaupt usw. fehlt. Deswegen wird grundsätzlich nur vom Land Niedersachsen geredet. Und das Land Niedersachsen ist auch nicht souverän. Dementsprechend hat man § 15 GVG gelöscht.
Darin stand: 

"§. 15.[Bearbeiten]

Die Gerichte sind Staatsgerichte.
Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde. Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt.
Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung. Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbnißsachen."

Siehe auch: 
Gerichtsverfassungsgesetz – Wikisource

Dies ist hängt auch mit dem Völkermord bezüglich vieler Völker zusammen, der aktuell durchgeführt wird und wo die Bundeskanzlerin Merkel, die Bundesregierung usw. kräftig mitmacht.

Denn Art. 8 und Art. 10 der UDHR gewährleisten ein faires Verfahren mit Rechtschutz. Aber die Politiker der CDU, SPD, Grüne usw. nehmen den Menschen diese Rechte. Bilden also eine Räuberbande. Gemäß Art. 9 Abs. 2 GG ist der Bundestag usw. zu verbieten, da alle Politiker sich des Völkermordes schuldig gemacht haben. 

Und hier ein Wort an die Politiker, Richter, Polizisten usw., die das Recht brechen. Ihr versündigt Euch vor Gott jeden Tag mehr! Siehe z. B. Jeremia 5.6.

Denn Völkermord gemäß VStGB ist eine schwere Sünde!

So jetzt zurück zur Klage:

Die Klage wird betrügerisch vom Anfang bis zum jetzigen Stand vom sog. Sozialgericht Braunschweig bearbeitet.
Und wer alles liest bekommt interessante Erkenntnisse.

Mein Klageschreiben bezüglich des Anspruches "housing". Also Anspruch auf ein Haus usw.:




Richter ohne Richtereignung arbeiten so. Kompetente Richter arbeiten anders.


 






Prozeßkostenhilfeverfahren sind strafbar. Die Richter, Rechtsanwälte usw. wuchern. Denn die UDHR Art. 8 garantiert effektiven Rechtschutz. Es ist ein Anspruch (berechtigte Forderung gegen den Staat etc.), da braucht man keinen extra Antrag stellen.


















Das sog. Gericht führt eine unmenschliche Verfahrensführung durch! Z. B. körperlich-, bzw. geistig-, eingeschränkte Menschen können bei dem Gericht keine ordentlichen Verfahren führen, weil der Richter unfair arbeitet. Der Richter ist ein Rabulistiker! Er betreibt Rabulistik, um eine Handlung zu setzen, die das Recht vernichtet. Das ist Rechtsbeugung! Der Richter handelt gegen Art. 20 Abs. 3 GG und gegen den Richtereid. Kurzum. Er ist höchst kriminell und eine Gefahr für die Menschen!

Das Politiker, Richter usw., die des Völkermordes (gemäß VStGB) schuldig sind, die auch mein Volk ermorden, mir grundsätzlich kein Recht geben, ist klar.

   





Donnerstag, 10. Juni 2021

Hartz IV-Empfänger werden von Bundespolitikern betrogen! Auch Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf periodischen-, bezahlten Urlaub

Grüß Gott,

auch Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf periodischen-, bezahlten Urlaub!

Ich frage mich, warum die Bundeskanzlerin Merkel (CDU) usw. die Leistungen nicht erfüllt und sich strafbar verhält.

Gemäß der Verpflichtung aus der Menschenrechtserklärung Art. 24 hat der "Staat" jedem Menschen den Urlaub zu bezahlen.

Der Staat hat den Menschen ein menschenwürdiges Leben zu geben. Dies hat er per Gesetz bestätigt.

Ich frage mich, wieviel Geld "spart" der Staat wegen nicht gewährter- bzw. unterschlagener Leistungen?





Mittwoch, 19. Mai 2021

Parteien im Bundestag usw. gehören aufgrund von Straftaten gegen Völker verboten!

Grüß Gott,

hier kurz erklärt, warum alle Parteien im Bundestag verboten gehören.

Grundlage ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Dort steht eindeutig:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 9 

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Hoppla, das ist aber jetzt normalerweise dumm gelaufen oder?

Jede Partei ist eine Vereinigung von Menschen/Personen.

Also ist die Grundlage für eine Vereinigung erfüllt.

Sehen wir mal weiter...

"deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen"

Die Parteien des Bundestages bekämpfen Völker (Preußen etc.) Der Bundestag verletzt auch Art. 26 Abs.1 GG. Reicht wieder einigen nicht, na dann nehmen wir das noch: Gerhard Schröder gibt schwere Straftat zu: Völkerrechtsbruch! - YouTube

Das ist normalerweise strafbar gemäß VStGB.

Also auch erfüllt.

Jetzt frage ich mich, warum das deutsche Volk die Straftaten zulässt. Zumal auch Todsünde enthalten ist.

Ich hätte auch Amalgamvergiftung (Körperverletzung) gegen die Politiker anführen können.

Oder die Ausforschung von Menschen über verbotene Antragsformulare.

Die Verbote gemäß GG kann man ausweiten.

Wenn die Politiker jetzt konsequent nach der Verfassung handeln, was dann wohl passieren müßte?

 



Donnerstag, 13. Mai 2021

BGH (Bundesgerichtshof) handelt verfassungsfeindlich

Grüß Gott,

hier beschreibe ich, wie die Präsidentin Frau Bettina Limperg (SPD-nah), durch den Menschenrechtsverletzer Heiko Maas (SPD) ins Amt gehoben, das Recht beugt.

"Die Rechtsbeugung ist im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt."

Nachfolgend wird bewiesen, daß die Gerichte Art. 30 UDHR/AEMR, Art. 1 GG verletzen.

Grundlage des Verfahrens:

Gemäß Art. 8 der Menschenrecht(s)erklärung gibt es den Anspruch (berechtigte Forderung gegen den Staat) 

Art. 30 der Menschenrecht(s)erklärung darf nicht verletzt werden.

Gegen diese Artikel handeln die Gerichte, wie nachstehend bewiesen wird.

Sehen wir uns folgendes Schreiben an das AG Wolfenbüttel an:



Als Antwort bekam ich vom AG Wolfenbüttel folgendes:




Also, man will mich ausforschen und überrumpeln. Das ist gemäß StGB normalerweise strafbar. 

Das deutsche Justizsystem ist gegen die Menschenrechtserklärung handelnd. Kein Verfahren darf gemäß Art. 27 UDHR/AEMR kostenpflichtig berechnet werden. Wer es macht, der wuchert. Wucher ist strafbar. Gibt es da noch eine/n Juristin/Juristen, der nicht strafbar gehandelt hat?

Die Deutschen verletzen die Menschen- und Grundrechte zu denen sie sich angeblich bekannt haben. Die Deutschen handeln fast alle gegen Art. 1 GG und gegen die UDHR.

Und mit der Gewaltenteilung kann auch nicht viel los sein, ansonsten würde die Polizei, das Militär im Sinne der Verpflichtungen handeln. Denn es herrscht ein Rechtnotstand!

Und weiter gehts in der Beweisführung:

Die Kontrolle funktioniert auch nicht, wie man den nächsten Schreiben entnehmen kann.


Es folgt die Antwort des OLG-Braunschweig:




Ich schrieb natürlich auf Grund der Recht(s)verletzung den BGH wie folgt an:
    





Die verfassungswidrige Antwort der BGH-Präsidentin Bettina Limperg (SPD-nah) lautet wie folgt :












Die SPD-nahe BGH-Präsidentin kennt ihre Aufgaben nicht, wie das Schreiben der Präsidentin bestätigt. Denn diese stehen hier beschrieben:

Der Bundesgerichtshof - Das Gericht : Aufgaben des Bundesgerichtshofs

"Die Aufgaben des Bundesgerichtshofs

Die Aufgabe des Bundesgerichtshofs besteht vor allem darin, die Rechtseinheit zu sichern, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und das Recht fortzubilden. Er überprüft Entscheidungen der Instanzgerichte – der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichtegrundsätzlich nur auf Rechtsfehler. Auch wenn die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs formal nur im Einzelfall bindend sind, folgen die Instanzgerichte faktisch fast ausnahmslos seiner Rechtsauffassung. Die weitreichende Wirkung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs beruht zudem darauf, dass sich – insbesondere im Bereich des Zivilrechts – die Rechtspraxis regelmäßig an ihnen orientiert. Auf eine „Entscheidung aus Karlsruhe‟ reagieren Banken und Versicherungen ebenso wie Vermieter oder Scheidungsanwälte."

Und in unserem bzw. meinem Fall geht es um grundsätzliche Rechtsfragen und um die Fortbildung des Rechtes. Das geht mehr oder weniger alle Menschen in Deutschland an.

In Zivilsachen hält sich der BGH nicht an die eigenen Vorgaben:

Auf der Seite des BGH steht folgendes: 

Link: Der Bundesgerichtshof - Verfahren : Verfahren in Zivilsachen

"

Die Verfahren in Zivilsachen

Das Rechtsmittel der Revision ist in Zivilsachen grundsätzlich nur gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile der Landgerichte und der Oberlandesgerichte möglich. Ausnahmsweise kann eine sogenannte Sprungrevision gegen ein erstinstanzliches Endurteil eines Amts- oder Landgerichts eingelegt werden. Voraussetzung der Revision ist, dass sie vom Berufungsgericht oder – auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin – vom Bundesgerichtshof zugelassen wurde. Die Revision ist immer dann zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert. Erachtet der Senat eine Revision für unzulässig, so verwirft er sie nach nichtöffentlicher Beratung durch Beschluss. In den übrigen Fällen wird über die Revision aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden.

Den ganz überwiegenden Anteil der zivilrechtlichen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof bilden die Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren. Zweck des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde ist es, die Durchführung eines Revisionsverfahrens zu erreichen, obwohl das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat. Über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet der Bundesgerichtshof aufgrund nicht-öffentlicher Beratung durch Beschluss.

Außerdem ist der Bundesgerichtshof zuständig für Rechtsbeschwerden. Diese dienen der Überprüfung der Rechtsanwendung. Rechtsbeschwerden können insbesondere in Familiensachen sowie bei Nebenentscheidungen und Nebenverfahren erhoben werden. Auch die Entscheidungen in Rechtsbeschwerdesachen ergehen in der Regel ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss."

Der BGH hat noch nicht einmal erkannt oder erkennen wollen, daß es sich auch um eine Revision handelt.

Ich habe keinen Beschluß erhalten! Mal abgesehen von den Verfahrensvoraussetzungen, die nicht gemäß UDHR/AEMR gegeben sind.

Und öffentliche Verfahren führt der BGH rechtwidrigerweise oft auch nicht, weil er unangenehme Dinge wie Menschenrechtsverletzungen nicht an die Öffentlichkeit gelangen lassen will.

Und mein Fall ist eine eindeutige Rechtsbeschwerde! Und der BGH verletzt die eigenen Regeln, weil er es nicht als Rechtsbeschwerde behandelt. Rechtsbeugung eindeutig bewiesen!

Das ist eine strafbare Handlung nach VStGB. Ich werte es als Aggressionshandlung (Verletzung der UN-Charta durch den BGH) usw..

Auch das Aktenzeichen S18 -32263 des BGH beweist, daß es kein Verfahren gemäß UDHR Art. 10 sein kann.

Siehe: Der Bundesgerichtshof - Verfahren : Erläuterung der Aktenzeichen

Die Verfahrensführung entgegen Art. 10 UDHR (faires Verfahren) des BGH ist ein Indiz für die strafbare aggressive Handlung (siehe VStGB) seitens der BGH-Mitarbeiter.

Der BGH hält keiner Überprüfung auf Menschenrechtsbasis stand. Er handelt gegen die UN-Charta und gegen die Menschenrechtserklärung und gegen viele andere gute Rechtsnormen. Das Gericht handelt auch gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und müßte eigentlich gemäß Art. 9 Abs. 2 GG verboten sein.

Wer denkt jetzt wohl, dann müßte auch der Bundestag (deren Politiker usw.) verboten sein?

Da unsere Politiker die armen Menschen mit Amalgam vergiften!

Ich denke, man sollte es mal überprüfen.

Gemäß früherem GVG §15 (staatliche Gerichte) fehlt es den BGH-Richtern schon an einer rechtlich-, ordentlichen Staatsangehörigkeit. Deswegen ist auch §15 weggefallen, weil die Bundesrepublik Deutschland ist ja nur ein Staatsfragment! Die BGH-Richter führen im Personalausweis die Staatsangehörigkeit, die Adolf Hitler mit Hilfe der Partei SPD usw. eingeführt hat. 

Übrigens bei der Verfestigung der Nazistaatsangehörigkeit "deutsch" waren auch folgende beteiligt:

Mitglieder des Bundestages[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fraktionen im Plenum des
Bundestags der 14. Wahlperiode
(bis zum 17. Oktober 2002)
      
Insgesamt 665 Sitze

Der 14. Bundestag hatte zu Beginn der Legislaturperiode insgesamt 669 Abgeordnete, am Ende dieser noch 665 Abgeordnete. Den höchsten Sitzanteil hatte die SPD mit 298 Sitzen (am Ende 292), worauf CDU/CSU mit 245 Sitzen folgte. Zudem waren im 14. Bundestag noch die Bündnis 90/Die Grünen (47 Sitze), FDP (43 Sitze) und PDS mit 36 Sitzen (am Ende 37) vertreten. Durch Austritte von Abgeordneten gab es zeitweise einen fraktionslosen Abgeordneten.

Präsidium des Bundestages[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wolfgang Thierse wurde in der ersten Sitzung mit 512 Stimmen Ja-Stimmen, 109 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen zum Bundestagspräsidenten gewählt. Als Vizepräsidenten fungierten Anke Fuchs (SPD), Rudolf Seiters (CDU/CSU), Hermann Otto Solms (FDP), Antje Vollmer (Bündnis 90/Die Grünen) und Petra Bläss (PDS).

"


Wähler in Deutschland wählen Menschenrechtsverletzer... Strafbar gemäß VStGB!


Wie sagte eine Frau der Staatsanwaltschaft Braunschweig zu meinem Vorwurf am 14.05.2021, weil die Staatsanwaltschaft nicht erkennbar die Amalgamvergiftung (mind. vorsätzliche Körperverletzung) verfolgt, Sie können ja auswandern...


Die Präsidentin des BGH ist angeblich so gottverbunden. Dann frage ich mich, warum sie jeden Tag vorsätzlich sündigt.

Denn sie handelt gegen die Gebote Gottes!


So wieder zurück zum Schreiben vom 04.05.2021 der Präsidentin:


Der BGH stellt unbegründet das GVG über die UDHR (Menschenrechtserklärung). Auch die Darstellung des BGH, daß ich es aufgefordert hätte sich das Verfahren beliebig zu ziehen ist nachweislich falsch. Ich habe lediglich das vom BGH vorgebene Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde etc. genutzt. Das ist mein Recht! Welches der BGH verbiegt bzw. umjustiert.


Es ist Zeit, daß der BGH strafrechtlich überprüft wird. Diese Aufforderung geht an die Strafverfolgungsverpflichteten. Jeder Mensch hat ein Recht auf Gerichte gemäß UDHR! 

Möge die BGH-Präsidentin, die die Beratungspflichten ablehnt, mir mitteilen, wer jetzt den Fall bearbeiten soll. Es ist ja kein Gericht gemäß UDHR vorhanden oder?  

 






 



  

















Dienstag, 27. April 2021

Völkermord gegen das preußische Volk - Polizeibeamtin zu Unrecht entlassen

Grüß Gott,

erst einmal vorab als Grundlage:

Der Personalausweis, der Reisepaß ist kein Nachweis für eine Staatsangehörigkeit!

Beweis: Nachzulesen unter folgendem Link:

https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/feststellung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit/1216742

Weitere Grundlage:

https://www.bundestag.de/resource/blob/659208/bb1b8014f97412b4439d024bcdb79896/WD-3-292-07-pdf-data.pdf

Dort steht:

"

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ - Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ Dokumentation WD 3 - 292/07 Abschluss der Arbeit: 25. Juli 2007 Fachbereich WD 3: Verfassung und Verwaltung Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. - 3 - 1. Einleitung Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“ 1 Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter. Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundesländer. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2 "








Es wurde also gemäß der vorherigen Grundlagen bewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland mit Nazirecht arbeitet. Jeder macht sich schuldig, der Nazirecht anwendet oder?


Man sollte auch Art. 26 GG kennen:

"

Art. 26

(1) 1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2Sie sind unter Strafe zu stellen."


Der Mensch wählt seine Staatsangehörigkeit, wenn er will und nicht die "Bundesrepublik Deutschland"!


In Art. 15 UDHR/AEMR steht ganz klar:

                                     Artikel 15 – Recht auf Staatsangehörigkeit


(1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.

(2) Niemanden darf seine Stattsangehörigkeit willkürlich entzogen, noch 
      ihm das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Der Altkanzler G. Schröder (SPD) hat dies aber mit dem StAG getan. 
Er hat willkürlich entgegen Art 21 AEMR den Menschen die Staatsangehörigkeit entzogen und
hat die deutsche Staatsangehörigkeit ("deutsch" von Adolf  Hitler eingeführt) aufgezwungen.

Hier noch ein zugegebener Völkerrechtsbruch der Bundesrepublik Deutschland:

https://www.youtube.com/watch?v=1WCxYNZZJbA

Wer die Bundesrepublik Deutschland kritisiert wird als sog. Reichsbürger eingestuft!


Siehe zur Information: https://www.youtube.com/watch?v=7jemmfzjJE4&t=3555s

Man achte besonders auf die Ausführungen zum Innenministerium in Bayern 

 
.

Grundlage für diesen Post ist z. B. folgende Veröffentlichung vom NDR: "

Siehe https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Urteil-Reichsbuergerin-aus-Polizeidienst-entlassen,reichsbuerger370.html

Urteil: "Reichsbürgerin" wird aus Polizeidienst entlassen

Stand: 25.04.2021 08:00 Uhr

In Niedersachsen wird erstmals eine Polizeibeamtin aus dem Dienst entlassen, weil sie Thesen der sogenannten Reichsbürger geteilt hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) entschieden.

von Angelika Henkel

Bei der Polizistin handelt es sich nach NDR Informationen um eine Beamtin der Polizeidirektion Braunschweig. Der Sprecher des OVG, Heiko Leitsch, sagte dem NDR: "Als Beamtin muss sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Gegen diese Pflicht hat sie schuldhaft verstoßen." Der Senat für Disziplinarrecht habe deshalb entschieden, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerechtfertigt ist. Friederike H. hatte Beschwerde gegen ein erstes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig eingelegt, das genauso entschieden hatte.

Gerichte nicht anerkannt

Die Frau war fast 20 Jahre im niedersächsischen Polizeidienst, als sie 2016 erstmals auffiel, weil sie einen "Staatsangehörigkeitsausweis" beantragte. In dem Antrag hatte sie angegeben, auch Bürgerin des Königreichs Preußen zu sein. Bei einem zivilrechtlichen Prozess vor dem Amtsgericht Dannenberg hatte sie außerdem die Legitimität der Gerichtsbarkeit infrage gestellt und den Ausweis der Richterin nicht anerkannt - ein Verhalten, wie es sogenannte Reichsbürger immer wieder an den Tag legen.

Keine innerdienstlichen Verstöße

Innerdienstlich hatte sich Friederike H. gegenüber Kolleginnen und Kollegen nicht auffällig verhalten. Sie bestritt auch, der Reichsbürgerbewegung nahezustehen - sie stehe zu ihrem Amtseid. Doch die Polizeidirektion Braunschweig sah ein gravierendes Dienstvergehen und erhob Klage, um die Frau aus dem Dienst zu entfernen - zu Recht, wie nun die Richter in Lüneburg endgültig feststellten. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden, sagte der OVG-Sprecher dem NDR.

Weitere Disziplinarverfahren gegen Verdachtsfälle

Das Innenministerium führt gegen eine niedrige einstellige Zahl von Beamten weitere Disziplinarverfahren wegen des Verdachts der Nähe zur Reichsbürgerideologie. Einige der Verdächtigen sind bereits im Ruhestand. Die Bewegung der sogenannten Reichsbürger gilt als vielseitig. Vertreterinnen und Vertretern ist gemein, dass sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat ablehnen und die Fortexistenz des Deutschen Reiches und seiner Mitgliedsstaaten annehmen.

"

Die Polizei, die Gerichte, die Politiker usw. begehen Völkermord § 6 VStGB gegen das preußische Volk. 

Polizei, Gerichte, die Politiker alle verletzen in der Bundesrepublik Deutschland die Menschen- und Grundrechte. Sie handeln auch gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Sie verletzen in dem sog. Reichsbürgerfall  Art. 1 GG und Art. 26 GG.

Die Bundesrepublik Deutschland arbeitet mit nationalsozialistischen Methoden (Gleichschaltung usw.).

In dem Fall mit der Gleichschaltung der Staatsangehörigkeit "deutsch" ("deutsch" von Adolf Hitler eingeführt).

Wer das "Recht" von Adolf Hitler anwendet, macht sich schuldig!

Siehe Kampfansage!

https://www.youtube.com/watch?v=Z2zxU7LpOM0

 

  

 


Donnerstag, 22. April 2021

Bundeskanzlerin Merkel merkt nicht viel

Bundeskanzlerin Merkel verletzt die Menschenrechte und handelt strafbar.

Sie merkt nicht, daß bei Gerichten die Grundrechte verletzt werden.

Damit meine ich unter anderem, daß sie Gesetze anwendet, die sittenwidrig und verboten sind.

Z. B. Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe

Die Rechtsanwälte erleiden auch ehrverlust, weil sie die Menschenrechtsverletzungen mitmachen.

Ich kann nicht erkennen, daß sie wirklich echte Organe der Rechtpflege (Rechtspflege) sind.

Carsten Müller (CDU), Dr. Gregor Gysi (Die Linke) usw. alles Rechtsanwälte, die die Menschenrechte Art. 30 UDHR verletzen.

Man ruft Frau Bundeskanzlerin an und sie ignoriert es.

Den folgenden Text bekommt Frau Bundeskanzlerin vorgelegt:

Bitte teilen Sie mir mit, wo Grundrechtklagen/Verfassungsbeschwerden o. ä. im Staat Niedersachsen möglich sind.

Derzeit ist so etwas in Niedersachsen nicht möglich, was verboten ist. Siehe Art. 30 AEMR

Gemäß Art. 8 UDHR i. V. mit Art. 10 UDHR usw. muß dies möglich sein.

Im Art. 8 steht im Prinzip folgendes zur Klarstellung : Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsschutz gegen alle Handlungen, die seine zustehenden Grundrechte verletzen.

In anderen Staaten (Bayern, Sachsen usw.) ist dies möglich. Der Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 7 UDHR gilt für alle Menschen und ist klar formuliert.

Dort steht ganz klar: "Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung."

Der Staatsgerichtshof Niedersachsen verweigert rechtwidrig diese grundrechtschützenden Verfahren.

Das Grundgesetz Art. 1 (besonders Absatz 3), Art. 3, die Nds Verfassung usw. ist von der Polizei durchzusetzen!

Ein guter Polizeihauptkommissar sagte öffentlich, die Polizei darf sich nicht zum Büttel machen lassen.

Ich denke, da hat er vollkommen Recht!

Wie lange wollen Sie die Menschen noch grundrechtverletzend behandeln, zumal das auch normalerweise strafbar ist.

Beste Grüße

Dirk Scherer




Ministerpräsident Weil (SPD) verletzt die Menschenrechte

Grüß Gott,

ich teilte Herrn Ministerpräsident Weil folgendes mit:


"Grüß Gott Herr Ministerpräsident Weil,


bitte teilen Sie mir mit, wo Grundrechtklagen/Verfassungsbeschwerden o. ä. im Staat Niedersachsen möglich sind.


Derzeit ist so etwas in Niedersachsen nicht möglich, was verboten ist. Siehe Art. 30 AEMR


Gemäß Art. 8 UDHR i. V. mit Art. 10 UDHR usw. muß dies möglich sein.


Im Art. 8 steht im Prinzip folgendes zur Klarstellung : Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsschutz gegen alle Handlungen, die seine zustehenden Grundrechte verletzen.


In anderen Staaten (Bayern, Sachsen usw.) ist dies möglich. Der Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 7 UDHR gilt für alle Menschen und ist klar formuliert.


Dort steht ganz klar: "Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde und

gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung."


Der Staatsgerichtshof Niedersachsen verweigert rechtwidrig diese grundrechtschützenden Verfahren.


Das Grundgesetz Art. 1 (besonders Absatz 3), Art. 3, die Nds Verfassung usw. ist von der Polizei durchzusetzen!


Ein guter Polizeihauptkommissar sagte öffentlich, die Polizei darf sich nicht zum Büttel machen lassen.


Ich denke, da hat er vollkommen Recht!


Wie lange wollen Sie die Menschen noch grundrechtverletzend behandeln, zumal das auch normalerweise strafbar ist.

Beste Grüße

Dirk Scherer"




Landtagsabgeordnete Frau Dunja Kreiser (SPD) handelt gegen die Menschenrechte

Grüß Gott,

was folgt betrifft alle Landtagsabgeordnete. Sie handeln alle verfassungswidrig!

Keiner hält sich an die sog. Niedersächsische Verfassung.

Frau MdL Kreiser (SPD) gewährt mir meine Grund- und Menschenrechte nicht. Staatsangehörigkeit, faire Gerichtsverfahren, Recht auf Arbeit usw..

Sie arbeitet mit dem Ministerpräsidenten Weil (SPD) zusammen, der gegen Art. 31 Bekenntnis und Amtseid verstößt.

In der Verfassung steht: 

Artikel 31
Bekenntnis und Amtseid

Die Mitglieder der Landesregierung haben sich bei der Amtsübernahme vor dem Landtag zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates zu bekennen und folgenden Eid zu leisten:

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde."

Frau Dunja Kreiser handelt gegen die Menschenrechte, weil sie z. B. Art. 15 der Menschenrechtserklärung (UDHR) nicht beachten will.

Die Politiker entziehen den/dem Menschen in der Bundesrepublik Deutschland willkürlich die Staatsangehörigkeit, um die "deutsche Staatsangehörigkeit" als Vermutung aufzuzwingen.

Diese Vermutung wird im rechtswidrigen Personalausweis eingetragen. Und die Menschen laufen damit durch die Gegend, weil er von der Räuberbande verlangt wird. Räuberbande gemäß der Aussage des Papstes im Bundestag usw..

Die "deutsche Staatsangehörigkeit" wurde von Adolf Hitler eingeführt und ist normalerweise verboten!

Ich teilte Frau Kreiser mit, ich möchte die Staatsangehörigkeit wechseln. Und teilte ihr die Möglichkeiten mit, die ich habe. Niedersachsen, Preußen usw.. 

Eine Niedersächsische Staatsangehörigkeit gibt es nicht, teilte mir der Mitarbeiter der Ausländerstelle Landkreis Wolfenbüttel Herr Hafer mit.

Also Niedersächsischer Staatsangehöriger viel damit theoretisch weg. Also probierte ich es mit Preußen.

Frau Kreiser sagte, Preußen wäre aufgelöst. Dies kann aber nicht sein, weil das Bundesverfassungsgericht geschrieben hat, es existiert, nämlich im Deutschen Reich. Sei derzeit nur nicht handlungsfähig.

Das rechtlich-, bedenkliche StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) schreibt mir auch das Recht zu. Man muß das Gesetz nur richtig lesen und verstehen. Z. B.: Per Geburt bin ich Preuße 

Denn in Preußen ist das nationale Recht besser. Besser als das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dort gibt es besseren Rechtschutz für den einzelnen Menschen. 

Ich als Preuße, gemäß Abstammung weit vor 1912, gerichtlich nachgewiesen, werde also erniedrigend behandelt, was gemäß Art. 5 (Folter) UDHR verboten ist.

Somit handelt die gesamte Politik gegen das GG Art. 1 und auch besonders gegen Art. 26 GG.

Friedliches Zusammenleben der Völker!

Denn die Politiker führen einen verbotenen Krieg, auch gegen preußische Personen.

Die Bundesrepublik Deutschland bricht ständig Völkerrecht!

Hier wird ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit §7 VStGB gegen mich und meine Familie begangen.

Dies bestätigt die Aussage von Herrn Uwe Schäfer (stellv. Landrat), der sagte, ich werde von SPD-Landrätin Steinbrügge Persona non grata behandelt. Auch die Ministerien in Niedersachsen haben meine Telefonnummer gesperrt und Polizisten Herr Hartmann, Herr Oppermann aus Wolfenbüttel u. a. sagten, ich solle auswandern. Gerichtsverfahren bis zu den höchsten Gerichten werden nicht bearbeitet.

Die Bundesrepublik Deutschland verweigerte mir lebenslang das Recht auf Arbeit usw.. Über die Verweigerung der Förderung hat man meine Existenz vernichtet.

Frau Kreiser, wann wollen Sie und die anderen für die Sünden bzw. für die Schuld Wiedergutmachung leisten, soweit es noch geht? Haben Sie eigentlich ein Gewissen?    

Und ich drohe Ihnen nicht, wie Ihre Mitarbeiterin telefonisch entlocken wollte. Da wäre ich ja blöd. Ich weiß, Sie suchen Angriffspunkte, um mich loszuwerden. Ich kann nichts dafür, daß sie z. B. alle keine unparteiischen-, unabhängigen Gerichte betreiben und gegen Art. 10 UDHR usw. verstoßen.

Ich kann auch nichts dafür, daß Sie die Menschen überrumpeln, weil Sie gegen Art. 21 UDHR verstoßen.  

Ich überlasse das Gott, was aus ihnen alle wird.