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Dienstag, 16. August 2011

Jobcenter und CDU/SPD/FDP/Grüne betrügen !!!

Dies ist eine Veröffentlichung für Arbeitslose/Erwerbslose, denen zu Unrecht die Bewerbungskosten (die bei Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken anfallen) nicht erstattet wurden.  Mein Fall soll den Betroffenen zeigen, wo das Recht auf Kostenerstattung niedergeschrieben steht und wie die "Behörden" einen Betroffenen wie mich behandeln.
Für Email-Bewerbungen habe ich in Wolfenbüttel (Germany/Deutschland) keine Kosten erstattet bekommen.
Das Jobcenter/Arbeitsamt bringt mich damit unter das Existenzminimum. Ich komme mir vor wie ein "Indianer im Reservat", Hartz 4 ist das "Feuerwasser" und ansonsten hat man keine Rechte und kein eigenes "Zelt". Büffel schiessen dürfte ich auch nicht, weil dafür bräuchte man ja auch schon einen Jagdschein oder? Die Banker/Politiker/Beamte betrachte ich als "Bleichgesichter", die mit gespaltener Zunge reden.

Und ich weiß, daß es vielen anderen Betroffenen ähnlich geht.

Die Parteien/Politiker der CDU/SPD/FDP/Grüne/Die Linke sind für diese Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. 


Achtung: Es gibt Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit etc., die behaupten, daß die UBV nicht mehr gelten soll. Dem ist nicht so ! (Siehe folgende Grundlage)

Grundlage für das Recht auf Erstattung:
"Leistungen an Arbeitnehmer zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV)
gem. §§ 45 – 47 SGB III in Verbindung mit der Anordnung UBV

§ 3
Pauschalierung von Bewerbungskosten
(1) Im Interesse einer schnellen Bewilligung und Abwicklung der Leistungen ist es zulässig, diese pauschaliert zu erbringen.
(2) Bei Pauschalierung nach Absatz 1 ist je Bewerbung ein Betrag von 5,- Euro zu erstatten. Dabei können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die von der Antragstellerin/vom Antragsteller nachgewie-sen werden.
§ 4
Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken
(1 ) Erstattet werden können auch Bewerbungskosten, die bei Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken anfallen. Die Regelungen des § 3 sind entsprechend anzuwenden."

 In meinem folgenden Fall zeige ich auf, wie dies abläuft.

Also erstmal wird man von Frau Angela Merkel (NRO-Geschäftsführerin; CDU) in Verbindung mit Frau Ursula von der Leyen; CDU) etc. rechtswidrig genötigt folgende Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Vergleicht man die sogenannte Vereinbarung mit dem geltenden Recht, so sind schon Rechtsbrüche und das Betrugsverhalten seitens der NRO (Nichtregierungsorganisation) zu erkennen.




Der letzte Satz in der "Eingliederungsvereinbarung" ist die reinste Schutzlüge der Regierung, um Rechtsfolgen zu umgehen oder zu entgehen. 
Der Satz lautete: "Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen. Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurden erläutert. Ich bin mit den Inhalten der Eingliederungsvereinbarung einverstanden und habe ein Exemplar erhalten. Ich verpflichte mich, die vereinbarten Aktivitäten einzuhalten und beim nächsten Termin über die Ergebnisse zu berichten."

Die Wahrheit ist: Gar nichts wurde besprochen. Rechtsfolgen daher nicht besprochen. Ich war auch nicht mit den Inhalten einverstanden, weil diese oft rechtswidrig sind. 
Und Berichtstermine gibt es auch nicht, weil die Regierung gar nichts unternehmen will, um mich in einen Beruf gemäß Art. 12 GG zu bringen. Sie sabotiert alle meine Bemühungen, obwohl ich Stellenzusagen hatte, mir fehlte nur die Ausbildung, die ich schon angefangen hatte, aber dann ging mir das Geld aus.
Die schriftlich zugesagte Ausbildung bei der Regierung wurde einfach verwehrt. Jede mir gesetzlich zustehende Förderung wurde mir auch rechtswidrig verwehrt. 
Das Recht auf Arbeit durchzuklagen gelang auch nicht, da die Justiz politisiert arbeitet. 
Und somit bin ich wohl zu gar nichts verpflichtet gegenüber Kriminellen.


Jetzt kommt der folgende Antrag für die Erstattung der Bewerbungskosten:
Dieser wird mit folgendem Ablehnungsbescheid rechtswidrig abgelehnt:

Sowas akzeptiert man nicht und ich schrieb den folgenden Widerspruch:
Den Eingang bestätigt ordentlich Frau Ohmes wie folgt:
Der Inhalt ist wichtig !
Jetzt kommt ein merkwürdiges Schreiben:
Sollte jetzt etwas vertuscht werden?

Jetzt kommt ein Schreiben zur Täuschung meiner Person, denn es gibt kein Schreiben vom 23.07.2010.
Frau Ohmes hatte es richtig bestätigt, es wurde von mir der 21.07.2010 genannt.
Herr Isensee, ich nenne so etwas Rechtsbeugung/Betrug und der Gesetzgeber auch.
Herr Isensee versuchte das Verfahren für die Behörde mit Datumstricksereien formell umzudrehen.
Das "Sozialgerichtsverfahren" habe ich mir gespart, da die "Richterinnen" und "Richter" nachweislich auch das Recht beugen.
Ich fertigte lieber einen Überprüfungsantrag, der wie folgt lautet:
Darauf hin folgte dieses Schreiben vom Herrn Vogel - Leiter in Wolfenbüttel:
Auf eine Antwort warte ich bis HEUTE !!!



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