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Mittwoch, 13. Dezember 2017

Abgeordnete/Verfassungsschützer sind verfassungsfeindlich

Definition verfassungsfeindlich gemäß wikipedia:

"https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsfeindlichkeit"

Zitat daraus: "Verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG ist eine Partei aber erst, wenn sie mit Gewalt gegen diese Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert."

Dies tat die Polizei/das Verwaltungsgericht Braunschweig usw. im Auftrag der Parteien gegen mich.
Wie? Steht weiter unten.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte damals schon unter dem Präsident Harms meinen Wahleinspruch (Wählertäuschung usw.) rechtswidrig zugunsten der Machthaber abgewehrt.

Weil ordentliche Klagen in der Bundesrepublik Deutschland/EU gemäß AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) nicht möglich sind und die Regierungen gegen die Verfassung arbeiten, habe ich den Blog erstellt.

Ich durfte nicht gemäß der AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) wählen. Bei der letzten Landtagswahl in Niedersachsen verwies mich die Polizei des Wahllokales und des Parkplatzes. Die Polizei nötigte mich unter Zeitdruck das Gebiet zu verlassen, ansonsten würde sie mich einsperren. Der geforderte Rechtsschutz wurde von der Polizei verweigert. Zum Beispiel wurde gegen Wahlgrundsätze verstoßen, wie die Unmittelbarkeit der Wahl, die Gewaltenteilung usw..

Der Verfassungsschutz wurde telefonisch informiert. Das Bundesamt behauptet rechtswidrig, es wäre nicht dafür zuständig.

Dabei ist es gemäß der Seite: https://www.verfassungsschutz.de/de/das-bfv/amtsleitung zuständig.

Zitat von der Seite:

"Das BfV nimmt eine unverzichtbare Rolle zum Schutz der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland ein. Es hat die Aufgabe, Schaden von unserem Staat, von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und von der Bevölkerung abzuwehren."


Damit ist nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unabänderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der Länder, so auch die Verfassungsschutzgesetze.

Zu diesen Grundsätzen gehören folgende Verfassungsprinzipien:

  • das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
  • die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
  • das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
  • die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte,
  • der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft,
  • die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
Dies hat der Verfassungsschutz selber niedergeschrieben, denn der Rechtsstaat Niedersachsen gehört in das Gebiet des Staates Bundesrepublik Deutschland. Oder ist das alles Täuschung?

Der Verfassungsschutz/die Abgeordneten halten sich nicht an die freiheitliche-, demokratische Grundordnung, ganz im Gegenteil.

Die Gewaltenteilung wird von den Abgeordneten und Verfassungsschützern nachweislich nicht eingehalten:

Beispiel ist der SPD-Politiker Jan Stöß aus Berlin:

Er war Abegrordneter und gleichzeitig Richter. Dies ist ein Verstoß gegen das GG usw..

Siehe https://de.linkedin.com/in/jan-st%C3%B6%C3%9F-198188134

Siehe: http://www.berliner-woche.de/friedrichshain/politik/spd-bezirksfuersten-unterstuetzen-landeschef-bei-kandidatur-d58387.html

Zitat: "

SPD-Bezirksfürsten unterstützen Landeschef bei Kandidatur




Jan Stöß will Spielführer des Berliner Senats werden. (Foto: Frey)
Friedrichshain-Kreuzberg. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) gibt sein Amt am 11. Dezember auf. Um seine Nachfolge rangeln inzwischen mehrere Kandidaten. Einer davon mit einem engen Bezug zu Friedrichshain-Kreuzberg.
Der SPD-Landesvorsitzende Jan Stöß war bis vor zwei Jahren Kreisvorsitzender seiner Partei in Friedrichshain-Kreuzberg. Außerdem amtierte er von Ende 2009 bis Ende 2011 als Stadtrat für Finanzen, Kultur und Sport. Bei den Wahlen 2011 trat der heute 41-Jährige als Spitzenkandidat der Bezirksgenossen an und liebäugelte danach mit einem Posten im Senat. Als ihm der verwehrt wurde, forderte Stöß 2012 den bisherigen Landesvorsitzenden Michael Müller heraus und gewann."
Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Jan_St%C3%B6%C3%9F

Jetzt wurde Herr Stöß (SPD), der gegen das GG verstößt auch noch an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, um angeblich die Grundrechte zu schützen. Da kann sich jeder selbst seine Gedanken zu machen. Da denke ich sofort an die verstorbene Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes Frau Limbach (SPD), die auch schon rechtswidrig gearbeitet hatte.
Viel Spaß mit Verfassungsbeschwerden gegen die SPD...

Siehe: "https://www.morgenpost.de/berlin/article211762305/Jan-Stoess-wechselt-aus-Berlin-ans-Bundesverfassungsgericht.html

Heute am 13.12.2017 rief ich im Bundestag an. Kein Abgeordneter wollte sich an die freiheitlich-, demokratische Grundordnung halten. Somit verstoßen alle gegen die Verfassung/GG.

Eine Petition (Pet 1-17-14-201-023052) liegt dort schon über 5 Jahre unbearbeitet und wurde bisher rechtswidrig bearbeitet. Aber in 5 Minuten wurde die Diätenerhöhung abgestimmt (Quelle: google). Na klar, die Falschbeurkundungen der Bundeswehr/ des BMVg müssen ja auch vertuscht werden.


 

Mittwoch, 26. Juli 2017

Hausverbot weil man eine Beratung wollte

Vorabversion

Hausverbot weil man eine Beratung wollte

Grundlage Video auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=HugFYCcBo4s&t=2s

Am 24.07.2017 wollte ich zu den üblichen Sprechzeiten eine Beratung beim "Sozialamt Wolfenbüttel" haben.

Deswegen ging ich zu den Sprechzeiten zu dem sog. "Sozialamt".

Anstatt mich zu beraten, wurde mir rechtswidrig Hausverbot erteilt. Die sog. Polizei (die sich nicht auswies), die vom Landrat gerufen wurde, setzte es auch noch rechtswidrig um und drohte mir Gewalt an, wenn ich das Gebiet betrete. Sie äußerten, daß sie mich dann wegsperren würden.

Das angeforderte Einsatzprotokoll bzw. der geforderte Rechtsschutz wurde nicht gewährt.

Siehe nachfolgendes Schreiben:







Montag, 24. Juli 2017

Bundesrepublik Deutschland ist keine Republik

Bundesrepublik Deutschland ist keine Republik


Gemäß Herrn Sigmar Gabriel (SPD) ist die Bundesrepublik Deutschland eine NGO, also kein Staat.

Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=-PX8Jyp7cRk

Somit kann die Bundesrepublik Deutschland keine Republik sein.

Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Republik


" Bundesrepublik

→ Hauptartikel: Bundesstaat (Föderaler Staat)

Eine Bundesrepublik (Bundesstaat) ist eine föderale Republik, ein Zusammenschluss (Verbund) mehrerer teilsouveräner Gliedstaaten. Das heißt aber nicht, dass es einem der Gliedstaaten ohne Weiteres erlaubt wäre, aus einer Bundesrepublik auszutreten, was eine Bundesrepublik beziehungs-weise einen föderativen Gesamtstaat von einem Staatenbund (auch Konföderation genannt) unterscheidet."

Meine Bemerkung:

Das Volk vom "Staat Niedersachsen" hat bestimmt nicht für einen Beitritt zur NGO "Bundesrepublik Deutschland" gestimmt. Ein intelligentes Volk gibt doch nicht seine Souveränität freiwillig auf.

Da man z. B. in Niedersachsen nicht die Staatsangehörigkeit von einem Glied-Staat Niedersachsen erwerben kann, ist Niedersachsen auch kein Staat.

Und Gliedstaaten gibt es gemäß Ministerpräsident Weil (SPD) (Niedersachsen) auch nicht.

Deswegen ist die Bundesrepublik Deutschland auch nicht föderalistisch.

Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus

"
Unter Föderalismus (von lat. foedus, foedera „Bund“, „Bündnis“, „Vertrag“) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder (Gliedstaaten) über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind. Oftmals wird der Begriff undifferenziert benutzt und sowohl auf Föderationen im engeren Sinne als auch auf Konföderationen angewandt.

Als föderalistischer Staat (in der Literatur zuweilen auch Föderalstaat genannt) wird demzufolge ein Staat mit einer föderalen Verfassung bezeichnet. Er ist nach dem Bundesstaatsprinzip aufgebaut und besteht somit aus Teilstaaten, die bestimmte (beschränkte) staatsrechtliche Kompetenzen ausüben, welche nicht vom Bund als Gesamtstaat abgeleitet sind.[1] Neben dem Gesamtstaat besitzen daher auch die Gliedstaaten eines Bundesstaates in staatsrechtlicher Hinsicht eine eigene, originäre Hoheitsgewalt über die Bevölkerung in ihrem Territorium.[2]

Teilweise wird den Gliedern des Bundes ein Austrittsrecht eingeräumt, wobei das geschriebene Verfassungsrecht aber nicht notwendigerweise mit der Verfassungswirklichkeit übereinstimmen muss. Die „Prinzipienerklärung“ der UNO-Generalversammlung vom 24. Oktober 1970 schließt ein Recht auf Sezession im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Völker weitgehend aus.[3]"


Die Bundesrepublik Deutschland besitzt auch keine föderale Verfassung.Siehe:

https://www.youtube.com/watch?v=Ux_KEO7c1eU

Niedersachsen ist auch kein Gliedstaat. Mal abgesehen davon, daß es gemäß Grundgesetz (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) der Alliierten noch Besatzungszonen gibt. Siehe z. B. Art. 130. Das Grundgesetz ist durch die HLKO entstanden.Das Grundgesetz ist ein Besatzungsgesetz, um die Ordnung in einem Kriegsgebiet etc. herzustellen und aufrechtzuerhalten. Da "Deutschland" nicht über die echten Friedensverträge verfügt, herrscht Waffenstillstand. Und somit gilt die HLKO, was auch durch das "Bundespräsidialamt" bestätigt wurde. Das daraus folgt, daß Bundestagswahlen aus vielen Gründen rechtswidrig und im Prinzip sinnlos sind, dürfte jedem intelligenten Menschen einleuchten. Weil die Personen des sog. Bundesvolkes nach der Wahl nicht mitbestimmen dürfen und auch nicht von den sog. Volksvertretern vertreten werden.

Siehe z. B. Hartz IV

Ein Kriegsgefangener (muß kein Soldat sein) (gemäß "BRD"-Richter) bekommt gemäß HLKO wesentlich mehr als ein Hartz IVer.








Donnerstag, 4. Mai 2017

Gemäß der Polizei gibt es kein Staatsoberhaupt in Niedersachsen !!!

Was Polizisten, Juristen usw. oft nicht wissen:

Liebe Leserinnen und Leser,

nehmen wir einmal an, daß die Niedersächsische Verfassung gültig ist.

Dann steht geschrieben, daß es einen Rechtsstaat Niedersachsen gibt, der sich in einem Staat Bundesrepublik Deutschland befindet. Darüber kann man schonmal nachdenken, denn, darf es 2 Staaten auf dem selben Gebiet geben? Ist das mit dem Völkerrecht vereinbar?

Siehe Artikel 1 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung:

"(2) Das Land Niedersachsen ist ein freiheitlicher, republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland und Teil der europäischen Völkergemeinschaft."

Wenn Niedersachsen ein Staat ist, dann muß auch ein Staatsoberhaupt existieren. Wann und wo wurde es vom Staatsvolk gewählt?

Es wurde nie gewählt gemäß Auskunft der Wahlleiter.

Die "Landesregierung" Niedersachsen schrieb am 04.05.2017 (Schreiben lag bei Post-Erstellung noch nicht vor und wurde, weil es sehr interessant ist, nachträglich zugefügt):

"
Hallo Herr Scherer,

Niedersachsen ist kein Staat, sondern ein Land der föderal organisierten Bundesrepublik (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland). Es gibt also weder ein "Oberhaupt" des Staates noch ein "Staatsvolk". Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen wählen alle fünf Jahre das Landesparlament, den Landtag. Der Landtag wählt mit Mehrheit den Regierungschef, den Ministerpräsidenten. Das ist Stephan Weil. Die nächste Landtagswahl ist im Januar 2018.

Freundliche Grüße 

Pressestelle der niedersächsischen Landesregierung" 

Danke an Herr Michael Jürdens aus der "Staatskanzlei Niedersachsen" für die Antwort.

Somit fehlt die Kontrolle über den Ministerpräsidenten durch ein Staatsoberhaupt. Man kann sich also nicht wirksam über den Ministerpräsidenten etc. beschweren.

Kein sog. Staatsbediensteter (Polizei etc.) konnte oder wollte mir die Anschrift des Staatsoberhauptes vom Rechtsstaat Niedersachsen nennen oder geben.

Auch das sog. Verwaltungsgericht Braunschweig, welches die Verwaltungsstruktur kennen müßte, konnte mir ein Staatsoberhaupt nennen. Der Präsident Herr Bartsch verweigerte eine mündliche Stellungnahme dazu.

Somit verstoßen alle sog. Staatsbediensteten gegen die Verfassung gemäß Art. 60.

Mal sehen, ob ich eine Antwort von Herrn "Ministerpräsident" Weil (SPD) dazu bekomme, die ich dann hier veröffentlichen könnte. Denn Herr Ministerpräsident ist nur der oberste Minister in einer Staatssimulation. Er ist kein Staatsoberhaupt.

Ein bissl herausfordernd:

Kann mir wer aufzeigen, wo das Staatsoberhaupt vom Staat Niedersachsen in der Verfassung definiert ist?

Die Polizei in Niedersachsen blieb mir, auf alle Fragen, die ich dazu gestellt habe, die Antwort schuldig.