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Mittwoch, 22. Juli 2015

Personenstandsfälschung - Gelber Schein

In Sachen Gelber Schein (Staatsangehörigkeitsausweis)

Verweigerung der ordentlichen Feststellung einer echten Staatsangehörigkeit durch die BRD

Der Landkreis Wolfenbüttel beurkundet falsch. 

Die Landrätin Frau Christiana Steinbrügge (SPD) läßt wie folgt falsch beurkunden:

  
Ihr Mitarbeiter Herr Jürgen Haver unterstützt sie dabei, wie man sieht.

Als ich eine Begründung haben wollte, warum mein Personenstand gefälscht wurde, bekam ich mündlich durch Herrn Marco Kelb rechtswidrig Hausverbot.
Auf das Protokoll des Polizisten Görges, zum Hausverbot werde ich vermutlich ewig warten, obwohl die Übersendung beantragt wurde.

Eine von mir geforderte Begründung für den Verwaltungsakt von Herrn Haver, wurde verweigert.
Dabei ist eine Begründung gemäß Gesetz vorgeschrieben.

Eine "deutsche Staatsangehörigkeit" darf ich gar nicht besitzen, weil diese von Adolf Hitler stammt. Siehe Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934.

Gemäß Abstammung hätte mir die beantragte Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Preußen bescheinigt werden müssen, da ich nachgewiesen hatte, daß ich einen Ur-Großvater habe, der 1884 geboren war. Siehe Akte. Mit meinem Schreiben vom 05.07.2015 hatte ich das dem Landkreis Wolfenbüttel bzw. der verantwortlichen Landrätin klar dargelegt.

Bezug in dem Schreiben ist die Anwendung des RuStAG vom 22.07.1913.
Auch kann ich nicht nach Uruguay auswandern, da angeblich die entsprechende Staatsangehörigkeit notwendig ist, die ich mit dem Gelben Schein nachweisen müßte.

Die Rechtsbehelfsbelehrung ist auch falsch, da das Verwaltungsgericht Braunschweig normalerweise nicht zuständig ist. Es ist z. B. kein staatliches Gericht. 

Da ich gezwungen war, um eventuelle Rechtsnachteile zu vermeiden, zum Verwaltungsgericht Braunschweig zu gehen, beantragte ich eine Beratung gemäß der geltenden Gesetze.
Diese Beratung wurde mir bisher verweigert. Da das Gericht nicht unabhängig ist, muß die Beratung über einen Rechtsanwalt meiner Wahl erfolgen.

Gemäß Armenrecht (nicht Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe) habe ich einen Anspruch darauf. In der BRD-Prozeßkostenhilfe wird die verbotene ZPO-bezogene Erfolgsaussichtsprüfung durchgeführt. Die ZPO wurde im Rahmen der Bundesbereinigungsgesetze außer Kraft gesetzt.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig arbeitet rechtswidrig. Es begeht ständig Täuschung im Rechtsverkehr. Das Gericht ist nicht staatlich, daher ist es auch keine Behörde. Es konnte bisher keine ordentliche Zulassung nachweisen. Dieser Satz geht an die Präsidenten in Bezug auf das VwVfG. § 25 ist für mich daher anwendbar! 

Siehe folgendes Schreiben mit Aktenzeichen 5 A 231/15, wo z. B. die Richterin Schlingmann-Wendenburg nicht unterschrieben hat.

       





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