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Dienstag, 27. April 2021

Völkermord gegen das preußische Volk - Polizeibeamtin zu Unrecht entlassen

Grüß Gott,

erst einmal vorab als Grundlage:

Der Personalausweis, der Reisepaß ist kein Nachweis für eine Staatsangehörigkeit!

Beweis: Nachzulesen unter folgendem Link:

https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/feststellung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit/1216742

Weitere Grundlage:

https://www.bundestag.de/resource/blob/659208/bb1b8014f97412b4439d024bcdb79896/WD-3-292-07-pdf-data.pdf

Dort steht:

"

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ - Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ Dokumentation WD 3 - 292/07 Abschluss der Arbeit: 25. Juli 2007 Fachbereich WD 3: Verfassung und Verwaltung Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. - 3 - 1. Einleitung Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“ 1 Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter. Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundesländer. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2 "








Es wurde also gemäß der vorherigen Grundlagen bewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland mit Nazirecht arbeitet. Jeder macht sich schuldig, der Nazirecht anwendet oder?


Man sollte auch Art. 26 GG kennen:

"

Art. 26

(1) 1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2Sie sind unter Strafe zu stellen."


Der Mensch wählt seine Staatsangehörigkeit, wenn er will und nicht die "Bundesrepublik Deutschland"!


In Art. 15 UDHR/AEMR steht ganz klar:

                                     Artikel 15 – Recht auf Staatsangehörigkeit


(1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.

(2) Niemanden darf seine Stattsangehörigkeit willkürlich entzogen, noch 
      ihm das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Der Altkanzler G. Schröder (SPD) hat dies aber mit dem StAG getan. 
Er hat willkürlich entgegen Art 21 AEMR den Menschen die Staatsangehörigkeit entzogen und
hat die deutsche Staatsangehörigkeit ("deutsch" von Adolf  Hitler eingeführt) aufgezwungen.

Hier noch ein zugegebener Völkerrechtsbruch der Bundesrepublik Deutschland:

https://www.youtube.com/watch?v=1WCxYNZZJbA

Wer die Bundesrepublik Deutschland kritisiert wird als sog. Reichsbürger eingestuft!


Siehe zur Information: https://www.youtube.com/watch?v=7jemmfzjJE4&t=3555s

Man achte besonders auf die Ausführungen zum Innenministerium in Bayern 

 
.

Grundlage für diesen Post ist z. B. folgende Veröffentlichung vom NDR: "

Siehe https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Urteil-Reichsbuergerin-aus-Polizeidienst-entlassen,reichsbuerger370.html

Urteil: "Reichsbürgerin" wird aus Polizeidienst entlassen

Stand: 25.04.2021 08:00 Uhr

In Niedersachsen wird erstmals eine Polizeibeamtin aus dem Dienst entlassen, weil sie Thesen der sogenannten Reichsbürger geteilt hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) entschieden.

von Angelika Henkel

Bei der Polizistin handelt es sich nach NDR Informationen um eine Beamtin der Polizeidirektion Braunschweig. Der Sprecher des OVG, Heiko Leitsch, sagte dem NDR: "Als Beamtin muss sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Gegen diese Pflicht hat sie schuldhaft verstoßen." Der Senat für Disziplinarrecht habe deshalb entschieden, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerechtfertigt ist. Friederike H. hatte Beschwerde gegen ein erstes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig eingelegt, das genauso entschieden hatte.

Gerichte nicht anerkannt

Die Frau war fast 20 Jahre im niedersächsischen Polizeidienst, als sie 2016 erstmals auffiel, weil sie einen "Staatsangehörigkeitsausweis" beantragte. In dem Antrag hatte sie angegeben, auch Bürgerin des Königreichs Preußen zu sein. Bei einem zivilrechtlichen Prozess vor dem Amtsgericht Dannenberg hatte sie außerdem die Legitimität der Gerichtsbarkeit infrage gestellt und den Ausweis der Richterin nicht anerkannt - ein Verhalten, wie es sogenannte Reichsbürger immer wieder an den Tag legen.

Keine innerdienstlichen Verstöße

Innerdienstlich hatte sich Friederike H. gegenüber Kolleginnen und Kollegen nicht auffällig verhalten. Sie bestritt auch, der Reichsbürgerbewegung nahezustehen - sie stehe zu ihrem Amtseid. Doch die Polizeidirektion Braunschweig sah ein gravierendes Dienstvergehen und erhob Klage, um die Frau aus dem Dienst zu entfernen - zu Recht, wie nun die Richter in Lüneburg endgültig feststellten. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden, sagte der OVG-Sprecher dem NDR.

Weitere Disziplinarverfahren gegen Verdachtsfälle

Das Innenministerium führt gegen eine niedrige einstellige Zahl von Beamten weitere Disziplinarverfahren wegen des Verdachts der Nähe zur Reichsbürgerideologie. Einige der Verdächtigen sind bereits im Ruhestand. Die Bewegung der sogenannten Reichsbürger gilt als vielseitig. Vertreterinnen und Vertretern ist gemein, dass sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat ablehnen und die Fortexistenz des Deutschen Reiches und seiner Mitgliedsstaaten annehmen.

"

Die Polizei, die Gerichte, die Politiker usw. begehen Völkermord § 6 VStGB gegen das preußische Volk. 

Polizei, Gerichte, die Politiker alle verletzen in der Bundesrepublik Deutschland die Menschen- und Grundrechte. Sie handeln auch gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Sie verletzen in dem sog. Reichsbürgerfall  Art. 1 GG und Art. 26 GG.

Die Bundesrepublik Deutschland arbeitet mit nationalsozialistischen Methoden (Gleichschaltung usw.).

In dem Fall mit der Gleichschaltung der Staatsangehörigkeit "deutsch" ("deutsch" von Adolf Hitler eingeführt).

Wer das "Recht" von Adolf Hitler anwendet, macht sich schuldig!

Siehe Kampfansage!

https://www.youtube.com/watch?v=Z2zxU7LpOM0

 

  

 


Donnerstag, 22. April 2021

Bundeskanzlerin Merkel merkt nicht viel

Bundeskanzlerin Merkel verletzt die Menschenrechte und handelt strafbar.

Sie merkt nicht, daß bei Gerichten die Grundrechte verletzt werden.

Damit meine ich unter anderem, daß sie Gesetze anwendet, die sittenwidrig und verboten sind.

Z. B. Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe

Die Rechtsanwälte erleiden auch ehrverlust, weil sie die Menschenrechtsverletzungen mitmachen.

Ich kann nicht erkennen, daß sie wirklich echte Organe der Rechtpflege (Rechtspflege) sind.

Carsten Müller (CDU), Dr. Gregor Gysi (Die Linke) usw. alles Rechtsanwälte, die die Menschenrechte Art. 30 UDHR verletzen.

Man ruft Frau Bundeskanzlerin an und sie ignoriert es.

Den folgenden Text bekommt Frau Bundeskanzlerin vorgelegt:

Bitte teilen Sie mir mit, wo Grundrechtklagen/Verfassungsbeschwerden o. ä. im Staat Niedersachsen möglich sind.

Derzeit ist so etwas in Niedersachsen nicht möglich, was verboten ist. Siehe Art. 30 AEMR

Gemäß Art. 8 UDHR i. V. mit Art. 10 UDHR usw. muß dies möglich sein.

Im Art. 8 steht im Prinzip folgendes zur Klarstellung : Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsschutz gegen alle Handlungen, die seine zustehenden Grundrechte verletzen.

In anderen Staaten (Bayern, Sachsen usw.) ist dies möglich. Der Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 7 UDHR gilt für alle Menschen und ist klar formuliert.

Dort steht ganz klar: "Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung."

Der Staatsgerichtshof Niedersachsen verweigert rechtwidrig diese grundrechtschützenden Verfahren.

Das Grundgesetz Art. 1 (besonders Absatz 3), Art. 3, die Nds Verfassung usw. ist von der Polizei durchzusetzen!

Ein guter Polizeihauptkommissar sagte öffentlich, die Polizei darf sich nicht zum Büttel machen lassen.

Ich denke, da hat er vollkommen Recht!

Wie lange wollen Sie die Menschen noch grundrechtverletzend behandeln, zumal das auch normalerweise strafbar ist.

Beste Grüße

Dirk Scherer




Ministerpräsident Weil (SPD) verletzt die Menschenrechte

Grüß Gott,

ich teilte Herrn Ministerpräsident Weil folgendes mit:


"Grüß Gott Herr Ministerpräsident Weil,


bitte teilen Sie mir mit, wo Grundrechtklagen/Verfassungsbeschwerden o. ä. im Staat Niedersachsen möglich sind.


Derzeit ist so etwas in Niedersachsen nicht möglich, was verboten ist. Siehe Art. 30 AEMR


Gemäß Art. 8 UDHR i. V. mit Art. 10 UDHR usw. muß dies möglich sein.


Im Art. 8 steht im Prinzip folgendes zur Klarstellung : Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsschutz gegen alle Handlungen, die seine zustehenden Grundrechte verletzen.


In anderen Staaten (Bayern, Sachsen usw.) ist dies möglich. Der Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 7 UDHR gilt für alle Menschen und ist klar formuliert.


Dort steht ganz klar: "Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde und

gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung."


Der Staatsgerichtshof Niedersachsen verweigert rechtwidrig diese grundrechtschützenden Verfahren.


Das Grundgesetz Art. 1 (besonders Absatz 3), Art. 3, die Nds Verfassung usw. ist von der Polizei durchzusetzen!


Ein guter Polizeihauptkommissar sagte öffentlich, die Polizei darf sich nicht zum Büttel machen lassen.


Ich denke, da hat er vollkommen Recht!


Wie lange wollen Sie die Menschen noch grundrechtverletzend behandeln, zumal das auch normalerweise strafbar ist.

Beste Grüße

Dirk Scherer"




Landtagsabgeordnete Frau Dunja Kreiser (SPD) handelt gegen die Menschenrechte

Grüß Gott,

was folgt betrifft alle Landtagsabgeordnete. Sie handeln alle verfassungswidrig!

Keiner hält sich an die sog. Niedersächsische Verfassung.

Frau MdL Kreiser (SPD) gewährt mir meine Grund- und Menschenrechte nicht. Staatsangehörigkeit, faire Gerichtsverfahren, Recht auf Arbeit usw..

Sie arbeitet mit dem Ministerpräsidenten Weil (SPD) zusammen, der gegen Art. 31 Bekenntnis und Amtseid verstößt.

In der Verfassung steht: 

Artikel 31
Bekenntnis und Amtseid

Die Mitglieder der Landesregierung haben sich bei der Amtsübernahme vor dem Landtag zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates zu bekennen und folgenden Eid zu leisten:

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde."

Frau Dunja Kreiser handelt gegen die Menschenrechte, weil sie z. B. Art. 15 der Menschenrechtserklärung (UDHR) nicht beachten will.

Die Politiker entziehen den/dem Menschen in der Bundesrepublik Deutschland willkürlich die Staatsangehörigkeit, um die "deutsche Staatsangehörigkeit" als Vermutung aufzuzwingen.

Diese Vermutung wird im rechtswidrigen Personalausweis eingetragen. Und die Menschen laufen damit durch die Gegend, weil er von der Räuberbande verlangt wird. Räuberbande gemäß der Aussage des Papstes im Bundestag usw..

Die "deutsche Staatsangehörigkeit" wurde von Adolf Hitler eingeführt und ist normalerweise verboten!

Ich teilte Frau Kreiser mit, ich möchte die Staatsangehörigkeit wechseln. Und teilte ihr die Möglichkeiten mit, die ich habe. Niedersachsen, Preußen usw.. 

Eine Niedersächsische Staatsangehörigkeit gibt es nicht, teilte mir der Mitarbeiter der Ausländerstelle Landkreis Wolfenbüttel Herr Hafer mit.

Also Niedersächsischer Staatsangehöriger viel damit theoretisch weg. Also probierte ich es mit Preußen.

Frau Kreiser sagte, Preußen wäre aufgelöst. Dies kann aber nicht sein, weil das Bundesverfassungsgericht geschrieben hat, es existiert, nämlich im Deutschen Reich. Sei derzeit nur nicht handlungsfähig.

Das rechtlich-, bedenkliche StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) schreibt mir auch das Recht zu. Man muß das Gesetz nur richtig lesen und verstehen. Z. B.: Per Geburt bin ich Preuße 

Denn in Preußen ist das nationale Recht besser. Besser als das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dort gibt es besseren Rechtschutz für den einzelnen Menschen. 

Ich als Preuße, gemäß Abstammung weit vor 1912, gerichtlich nachgewiesen, werde also erniedrigend behandelt, was gemäß Art. 5 (Folter) UDHR verboten ist.

Somit handelt die gesamte Politik gegen das GG Art. 1 und auch besonders gegen Art. 26 GG.

Friedliches Zusammenleben der Völker!

Denn die Politiker führen einen verbotenen Krieg, auch gegen preußische Personen.

Die Bundesrepublik Deutschland bricht ständig Völkerrecht!

Hier wird ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit §7 VStGB gegen mich und meine Familie begangen.

Dies bestätigt die Aussage von Herrn Uwe Schäfer (stellv. Landrat), der sagte, ich werde von SPD-Landrätin Steinbrügge Persona non grata behandelt. Auch die Ministerien in Niedersachsen haben meine Telefonnummer gesperrt und Polizisten Herr Hartmann, Herr Oppermann aus Wolfenbüttel u. a. sagten, ich solle auswandern. Gerichtsverfahren bis zu den höchsten Gerichten werden nicht bearbeitet.

Die Bundesrepublik Deutschland verweigerte mir lebenslang das Recht auf Arbeit usw.. Über die Verweigerung der Förderung hat man meine Existenz vernichtet.

Frau Kreiser, wann wollen Sie und die anderen für die Sünden bzw. für die Schuld Wiedergutmachung leisten, soweit es noch geht? Haben Sie eigentlich ein Gewissen?    

Und ich drohe Ihnen nicht, wie Ihre Mitarbeiterin telefonisch entlocken wollte. Da wäre ich ja blöd. Ich weiß, Sie suchen Angriffspunkte, um mich loszuwerden. Ich kann nichts dafür, daß sie z. B. alle keine unparteiischen-, unabhängigen Gerichte betreiben und gegen Art. 10 UDHR usw. verstoßen.

Ich kann auch nichts dafür, daß Sie die Menschen überrumpeln, weil Sie gegen Art. 21 UDHR verstoßen.  

Ich überlasse das Gott, was aus ihnen alle wird.