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Donnerstag, 13. Mai 2021

BGH (Bundesgerichtshof) handelt verfassungsfeindlich

Grüß Gott,

hier beschreibe ich, wie die Präsidentin Frau Bettina Limperg (SPD-nah), durch den Menschenrechtsverletzer Heiko Maas (SPD) ins Amt gehoben, das Recht beugt.

"Die Rechtsbeugung ist im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt."

Nachfolgend wird bewiesen, daß die Gerichte Art. 30 UDHR/AEMR, Art. 1 GG verletzen.

Grundlage des Verfahrens:

Gemäß Art. 8 der Menschenrecht(s)erklärung gibt es den Anspruch (berechtigte Forderung gegen den Staat) 

Art. 30 der Menschenrecht(s)erklärung darf nicht verletzt werden.

Gegen diese Artikel handeln die Gerichte, wie nachstehend bewiesen wird.

Sehen wir uns folgendes Schreiben an das AG Wolfenbüttel an:



Als Antwort bekam ich vom AG Wolfenbüttel folgendes:




Also, man will mich ausforschen und überrumpeln. Das ist gemäß StGB normalerweise strafbar. 

Das deutsche Justizsystem ist gegen die Menschenrechtserklärung handelnd. Kein Verfahren darf gemäß Art. 27 UDHR/AEMR kostenpflichtig berechnet werden. Wer es macht, der wuchert. Wucher ist strafbar. Gibt es da noch eine/n Juristin/Juristen, der nicht strafbar gehandelt hat?

Die Deutschen verletzen die Menschen- und Grundrechte zu denen sie sich angeblich bekannt haben. Die Deutschen handeln fast alle gegen Art. 1 GG und gegen die UDHR.

Und mit der Gewaltenteilung kann auch nicht viel los sein, ansonsten würde die Polizei, das Militär im Sinne der Verpflichtungen handeln. Denn es herrscht ein Rechtnotstand!

Und weiter gehts in der Beweisführung:

Die Kontrolle funktioniert auch nicht, wie man den nächsten Schreiben entnehmen kann.


Es folgt die Antwort des OLG-Braunschweig:




Ich schrieb natürlich auf Grund der Recht(s)verletzung den BGH wie folgt an:
    





Die verfassungswidrige Antwort der BGH-Präsidentin Bettina Limperg (SPD-nah) lautet wie folgt :












Die SPD-nahe BGH-Präsidentin kennt ihre Aufgaben nicht, wie das Schreiben der Präsidentin bestätigt. Denn diese stehen hier beschrieben:

Der Bundesgerichtshof - Das Gericht : Aufgaben des Bundesgerichtshofs

"Die Aufgaben des Bundesgerichtshofs

Die Aufgabe des Bundesgerichtshofs besteht vor allem darin, die Rechtseinheit zu sichern, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und das Recht fortzubilden. Er überprüft Entscheidungen der Instanzgerichte – der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichtegrundsätzlich nur auf Rechtsfehler. Auch wenn die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs formal nur im Einzelfall bindend sind, folgen die Instanzgerichte faktisch fast ausnahmslos seiner Rechtsauffassung. Die weitreichende Wirkung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs beruht zudem darauf, dass sich – insbesondere im Bereich des Zivilrechts – die Rechtspraxis regelmäßig an ihnen orientiert. Auf eine „Entscheidung aus Karlsruhe‟ reagieren Banken und Versicherungen ebenso wie Vermieter oder Scheidungsanwälte."

Und in unserem bzw. meinem Fall geht es um grundsätzliche Rechtsfragen und um die Fortbildung des Rechtes. Das geht mehr oder weniger alle Menschen in Deutschland an.

In Zivilsachen hält sich der BGH nicht an die eigenen Vorgaben:

Auf der Seite des BGH steht folgendes: 

Link: Der Bundesgerichtshof - Verfahren : Verfahren in Zivilsachen

"

Die Verfahren in Zivilsachen

Das Rechtsmittel der Revision ist in Zivilsachen grundsätzlich nur gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile der Landgerichte und der Oberlandesgerichte möglich. Ausnahmsweise kann eine sogenannte Sprungrevision gegen ein erstinstanzliches Endurteil eines Amts- oder Landgerichts eingelegt werden. Voraussetzung der Revision ist, dass sie vom Berufungsgericht oder – auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin – vom Bundesgerichtshof zugelassen wurde. Die Revision ist immer dann zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert. Erachtet der Senat eine Revision für unzulässig, so verwirft er sie nach nichtöffentlicher Beratung durch Beschluss. In den übrigen Fällen wird über die Revision aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden.

Den ganz überwiegenden Anteil der zivilrechtlichen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof bilden die Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren. Zweck des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde ist es, die Durchführung eines Revisionsverfahrens zu erreichen, obwohl das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat. Über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet der Bundesgerichtshof aufgrund nicht-öffentlicher Beratung durch Beschluss.

Außerdem ist der Bundesgerichtshof zuständig für Rechtsbeschwerden. Diese dienen der Überprüfung der Rechtsanwendung. Rechtsbeschwerden können insbesondere in Familiensachen sowie bei Nebenentscheidungen und Nebenverfahren erhoben werden. Auch die Entscheidungen in Rechtsbeschwerdesachen ergehen in der Regel ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss."

Der BGH hat noch nicht einmal erkannt oder erkennen wollen, daß es sich auch um eine Revision handelt.

Ich habe keinen Beschluß erhalten! Mal abgesehen von den Verfahrensvoraussetzungen, die nicht gemäß UDHR/AEMR gegeben sind.

Und öffentliche Verfahren führt der BGH rechtwidrigerweise oft auch nicht, weil er unangenehme Dinge wie Menschenrechtsverletzungen nicht an die Öffentlichkeit gelangen lassen will.

Und mein Fall ist eine eindeutige Rechtsbeschwerde! Und der BGH verletzt die eigenen Regeln, weil er es nicht als Rechtsbeschwerde behandelt. Rechtsbeugung eindeutig bewiesen!

Das ist eine strafbare Handlung nach VStGB. Ich werte es als Aggressionshandlung (Verletzung der UN-Charta durch den BGH) usw..

Auch das Aktenzeichen S18 -32263 des BGH beweist, daß es kein Verfahren gemäß UDHR Art. 10 sein kann.

Siehe: Der Bundesgerichtshof - Verfahren : Erläuterung der Aktenzeichen

Die Verfahrensführung entgegen Art. 10 UDHR (faires Verfahren) des BGH ist ein Indiz für die strafbare aggressive Handlung (siehe VStGB) seitens der BGH-Mitarbeiter.

Der BGH hält keiner Überprüfung auf Menschenrechtsbasis stand. Er handelt gegen die UN-Charta und gegen die Menschenrechtserklärung und gegen viele andere gute Rechtsnormen. Das Gericht handelt auch gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und müßte eigentlich gemäß Art. 9 Abs. 2 GG verboten sein.

Wer denkt jetzt wohl, dann müßte auch der Bundestag (deren Politiker usw.) verboten sein?

Da unsere Politiker die armen Menschen mit Amalgam vergiften!

Ich denke, man sollte es mal überprüfen.

Gemäß früherem GVG §15 (staatliche Gerichte) fehlt es den BGH-Richtern schon an einer rechtlich-, ordentlichen Staatsangehörigkeit. Deswegen ist auch §15 weggefallen, weil die Bundesrepublik Deutschland ist ja nur ein Staatsfragment! Die BGH-Richter führen im Personalausweis die Staatsangehörigkeit, die Adolf Hitler mit Hilfe der Partei SPD usw. eingeführt hat. 

Übrigens bei der Verfestigung der Nazistaatsangehörigkeit "deutsch" waren auch folgende beteiligt:

Mitglieder des Bundestages[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fraktionen im Plenum des
Bundestags der 14. Wahlperiode
(bis zum 17. Oktober 2002)
      
Insgesamt 665 Sitze

Der 14. Bundestag hatte zu Beginn der Legislaturperiode insgesamt 669 Abgeordnete, am Ende dieser noch 665 Abgeordnete. Den höchsten Sitzanteil hatte die SPD mit 298 Sitzen (am Ende 292), worauf CDU/CSU mit 245 Sitzen folgte. Zudem waren im 14. Bundestag noch die Bündnis 90/Die Grünen (47 Sitze), FDP (43 Sitze) und PDS mit 36 Sitzen (am Ende 37) vertreten. Durch Austritte von Abgeordneten gab es zeitweise einen fraktionslosen Abgeordneten.

Präsidium des Bundestages[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wolfgang Thierse wurde in der ersten Sitzung mit 512 Stimmen Ja-Stimmen, 109 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen zum Bundestagspräsidenten gewählt. Als Vizepräsidenten fungierten Anke Fuchs (SPD), Rudolf Seiters (CDU/CSU), Hermann Otto Solms (FDP), Antje Vollmer (Bündnis 90/Die Grünen) und Petra Bläss (PDS).

"


Wähler in Deutschland wählen Menschenrechtsverletzer... Strafbar gemäß VStGB!


Wie sagte eine Frau der Staatsanwaltschaft Braunschweig zu meinem Vorwurf am 14.05.2021, weil die Staatsanwaltschaft nicht erkennbar die Amalgamvergiftung (mind. vorsätzliche Körperverletzung) verfolgt, Sie können ja auswandern...


Die Präsidentin des BGH ist angeblich so gottverbunden. Dann frage ich mich, warum sie jeden Tag vorsätzlich sündigt.

Denn sie handelt gegen die Gebote Gottes!


So wieder zurück zum Schreiben vom 04.05.2021 der Präsidentin:


Der BGH stellt unbegründet das GVG über die UDHR (Menschenrechtserklärung). Auch die Darstellung des BGH, daß ich es aufgefordert hätte sich das Verfahren beliebig zu ziehen ist nachweislich falsch. Ich habe lediglich das vom BGH vorgebene Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde etc. genutzt. Das ist mein Recht! Welches der BGH verbiegt bzw. umjustiert.


Es ist Zeit, daß der BGH strafrechtlich überprüft wird. Diese Aufforderung geht an die Strafverfolgungsverpflichteten. Jeder Mensch hat ein Recht auf Gerichte gemäß UDHR! 

Möge die BGH-Präsidentin, die die Beratungspflichten ablehnt, mir mitteilen, wer jetzt den Fall bearbeiten soll. Es ist ja kein Gericht gemäß UDHR vorhanden oder?  

 






 



  

















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